Rechtsprechung
| BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Neuberechnung einer Unterhaltsrente für Hinterbliebene - Übertragbarkeit des Anspruchs auf Entschädigung als vermögensrechtlicher Anspruch des öffentlichen Rechts - Gewährung einer Rente durch die Landesversicherungsanstalt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Abgeltungsgesetz § 57
Papierfundstellen
- BVerwGE 15, 255
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 07.11.1962 - V C 144.62
Gewährung einer Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) - Abgeltung von …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62
Es geht nicht an, eine an zwingendes Recht gebundene Verwaltungsentscheidung schon deshalb, weil die von der Behörde geltend gemachten Gründe widerlegt sind, mit gewissermaßen zurückverweisender Wirkung aufzuheben und der Behörde die Prüfung etwaiger weitere Gründe zwingenden Rechts zu überlassen (Urteil des I. Senats vom 4. März 1960 [BVerwGE 10, 204 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]];Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 -); lediglich für Ermessensentscheidungen gelten andere - hier nicht zu erörternde - Grundsätze.Eine solche Einschränkung des Begehrens auf den Grund des Anspruchs ist im Verfahren nach dem Abgeltungsgesetz zulässig (Urteil des Senatsvom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 -).
- BVerwG, 04.03.1960 - I C 43.59
Versagen einer Wohnsiedlungsgenehmigung bei Entgegenstehen eines sonst …
Auszug aus BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62
Es geht nicht an, eine an zwingendes Recht gebundene Verwaltungsentscheidung schon deshalb, weil die von der Behörde geltend gemachten Gründe widerlegt sind, mit gewissermaßen zurückverweisender Wirkung aufzuheben und der Behörde die Prüfung etwaiger weitere Gründe zwingenden Rechts zu überlassen (Urteil des I. Senats vom 4. März 1960 [BVerwGE 10, 204 [BVerwG 04.03.1960 - I C 43/59]];Urteil des erkennenden Senats vom 7. November 1962 - BVerwG V C 144.62 -); lediglich für Ermessensentscheidungen gelten andere - hier nicht zu erörternde - Grundsätze. - BVerwG, 29.06.1960 - V C 447.58
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62
Auch die Entschädigungsansprüche aus Besatzungsschäden können auf den Versicherungsträger übergehen, wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 29. Juni 1960 (BVerwGE 11, 43 [48]) entschieden hat. - BGH, 14.11.1958 - VI ZR 237/57
Auszug aus BVerwG, 23.01.1963 - V C 157.62
Mit Recht nimmt die Klägerin insoweit auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW 1959, 338) Bezug; danach geht nach § 1542 RVO eine Forderung auch insoweit über, als der Träger der Rentenversicherung Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner für einen Unfallverletzten zu leisten hat.
- BVerwG, 24.03.1965 - V C 116.63
Übergang von Ansprüchen aus einem Besatzungsschaden auf den Träger der …
In dem Urteil vom 23. Januar 1963 - BVerwGE 15, 255 - ist entschieden worden:.Zwar kann eine Änderung oder Läuterung der Rechtsprechung auch eine Änderung der Rechtslage (vgl. Urteil vom 11. Dezember 1963 [BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91/62]]) und eine Änderung der Rechtslage auch eine Änderung der Verhältnisse im Sinne des § 57 AbgG (Urteil vom 23. Januar 1963 [BVerwGE 15, 255]) bedeuten, so daß die die Rechtslage klarstellenden Erkenntnisse auch einen Grund dafür bilden, daß nach § 57 AbgG die Änderung eines Bescheides verlangt werden kann.
- BVerwG, 26.05.1971 - V C 20.69
Anspruch auf Entschädigung bei Unanfechtbarkeit eines Einstellungsbescheids von …
Das ist in der Literatur (Haupt-Mey-Obert, Abgeltungsgesetz, 1957, § 57 Anm. 3) und Rechtsprechung (BVerwGE 15, 255 [259]) allgemein anerkannt.Der erkennende Senat hat in seiner Entscheidung vom 24. März 1965 - BVerwG V C 116.63 - (DVBl. 1965, 736) ausgeführt, daß eine Minderung der rechtlichen Verhältnisse einmal durch die Änderung der Gesetzeslage eintreten kann - sei es durch Wegfall (so in BVerwGE 15, 255 [259]), sei es durch Ergänzung oder Neuschaffung (so BVerwGE 24, 285 [BVerwG 06.07.1966 - V C 147/65] [289]) von Gesetzesvorschriften - und daß zum anderen aber auch die Änderung oder Läuterung der Rechtslage durch die Rechtsprechung erfolgen kann.
- BVerwG, 06.07.1966 - V C 147.65
Rechtsmittel
Deshalb hat der erkennende Senat auch schon in seinem Urteil vom 23. Januar 1963 (BVerwGE 15, 255) seine Bedenken gegen die von den Entschädigungsbehörden vertretene Auffassung - daß es im Falle einer Rentenerhöhung immer nur auf den Tag der Antragstellung ankomme - angemeldet, indem gesagt worden ist, es begegne jedenfalls in der Regel keinen Bedenken, im Falle des § 57 AbgG die Rente mit Wirkung vom Zeitpunkt des Eingangs des Antrags neu festzusetzen.
- BVerwG, 28.06.1965 - V B 31.65
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Eine Abweichung von der Entscheidung des erkennenden Senats vom 23. Januar 1963 - BVerwG V C 157.62 - kann deshalb nicht angenommen werden, weil darin nur zum Ausdruck kommt, daß jedenfalls in der Regel eine Berücksichtigung der geänderten Verhältnisse von der Antrag Stellung ab zu erfolgen hat, was auch das Berufungsgericht nicht in Zweifel zieht; das gilt auch für die Entscheidung des erkennenden Senats vom 22. Mai 1963 - BVerwG V C 165.62 -. - BVerwG, 24.03.1965 - V C 101.63
Rückgriff (Regress) einer Versicherung gegen den Unfallschädiger für Gewährung …
Wie der erkennende Senat entschieden hat (vgl. Urteile vom 29. Juni 1960 - BVerwGE 11, 43 - und vom 23. Januar 1963 - BVerwGE 15, 255 -), gehören die Entschädigungsansprüche nach dem Abgeltungsgesetz grundsätzlich auch zu den Forderungen und Ersatzansprüchen, die kraft Gesetzes (§ 426 Abs. 2 BGB, § 67 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag vom 30. Mai 1908 [RGBl. S. 263], § 1542 RVO) auf einen anderen übergehen können. - BVerwG, 19.06.1968 - V C 75.66
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
Die Verhältnisse haben sich dadurch geändert, daß die Klägerin nunmehr auf Grund der Änderung des Sozialversicherungsanpassungsgesetzes vom 3. Oktober 1955 (BGBl. I S. 653) der Witwe Schupp eine Rente gewähren muß; daß auch der Rechtsnachfolger zur Stellung eines Antrages nach § 57 AbgG legitimiert ist, hat der erkennende Senat in BVerwGE 15, 255 entschieden. - BVerwG, 04.03.1964 - V C 43.63
Erstattung der Krankenversicherungsbeiträge für den unehelichen bei einem …
Soweit unter Berücksichtigung des eben genannten Urteils davon auszugehen ist, daß auch die Änderung der Rechtsprechung eine Änderung der Rechtslage herbeiführt und damit auch - da die Änderung der Rechtslage auch eine Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 57 bedeutet (vgl.Urteil vom 23. Januar 1963 - BVerwG V C 157.62 - [BVerwGE 15, 255]) - die Voraussetzungen des § 57 erfüllt sein können, kann hier aber nicht eine Änderung des Bescheides für die Vergangenheit gefordert werden. - BVerwG, 16.12.1964 - V B 45.64
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entschädigung eines …
Aus den Urteilen des erkennenden Senats vom 23. Januar 1963 (BVerwGE 15, 255) und vom 29. Juni 1960 (BVerwGE 11, 43 [50]) ergibt sich dagegen, daß die Versicherungsträger die besatzungsrechtlichen Fristen - solange sie trotz ihrer sich aus § 1542 RVO ergebenden Rechtsstellung nicht als Berechtigte anerkannt worden sind - nicht schuldhaft versäumt haben.
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