Rechtsprechung
| BVerwG, 14.06.1955 - V C 174.54 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Papierfundstellen
- BB 1956, 1010
- DÖV 1957, 153
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 25.09.1968 - IV C 195.65
Verhältnis zwischen Bundesrecht und Landesrecht - Bundeseinheitliche Regelung des …
Gerade den Anliegergebrauch kennzeichnet, daß ihm in Gestalt der Erschließungsbeitragspflicht eine rechtfertigende Leistung des Begünstigten gegenübersteht (vgl. BVerfGE 16, 94 [113] und 18, 392 [397]), ebenso wie umgekehrt die Belastung mit Erschließungsbeiträgen ihrerseits einen Eingriff in das Eigentum deshalb nicht darstellt, weil sie mit der Gewährung eines entsprechenden Anliegergebrauches verbunden ist (vgl. Urteil vom 14. Juni 1955 - BVerwG V C 174.54 - in DÖV 1957, 153 [154]). - BVerwG, 24.09.1958 - VII B 22.58
Rechtsmittel
Denn er ist nicht gehalten, auf die Regelung außerhalb des Bereichs seiner Gesetzgebungsbefugnis einzugehen (BVerwGE 1, 242; 3, 145; Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 14. Juni 1955 - BVerwG V C 174.54 - [BB 1955 S. 1010] und vom 6. Oktober 1955 - BVerwG I C 200.54 - [BB 1955 S. 1073]). - BVerwG, 18.01.1956 - V C 2.55
Rechtsmittel
Aus den gleichen Gründen verstößt die Heranziehung einzelner Personen zu bestimmten Gebühren auch nicht gegen den Gleichheitssatz nach Art. 3 GG, weil sich die herangezogenen Personen wegen des ehemaligen Erwerbs jüdischen Vermögens von anderen Personen, die kein solches Vermögen haben, unterscheiden (vgl. hierzu auchUrteil des erkennenden Senats vom 14. Juni 1955 - BVerwG V C 174.54 -).
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