Rechtsprechung
| BVerwG, 04.06.1958 - V C 192.57 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.06.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 21.07.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 02.03.1959 - V C 192.57
Papierfundstellen
- NJW 1958, 1365 (Ls.)
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Rechtsprechung
| BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.06.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 21.07.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 02.03.1959 - V C 192.57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- KG, 31.03.1954 - 11 W 820/54
Auszug aus BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57
Die Ablehnung von Richtern verfolgt, wie das Kammergericht in seinem Beschluß vom 31. März 1954 (MDR 1954, 750) zutreffend ausgeführt hat, das Ziel, den aus begründetem Mißtrauen an seiner Unparteilichkeit für befangen erklärten Richter an der weiteren Verfahrensleitung und insbesondere an dem Erlaß einer Sachentscheidung zu hindern.
- BVerwG, 30.05.1962 - II C 15.60
Zulässigkeit der Ablehnung aller Richter oder eines Senats eines Gerichts wegen …
Nach ständiger Rechtsprechung kann die Ablehnung sich immer nur gegen bestimmte Richter, nicht aber gegen "die Richter" eines Gerichtes oder Senats oder gegen "den Senat", also das Gericht als solches, richten (BVerwG, Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG V B 213.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1958 - BVerwG V C 192.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1959 - BVerwG III B 299.58/III C 346.58 - mit Hinweis auf RGZ 44, 402 und RG in JW 1935 S. 2894). - BVerwG, 26.11.1965 - V C 0107.65
Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs - Besorgnis der Befangenheit eines Gerichts
Nach der ständigen Rechtsprechung kann die Ablehnung sich immer nur gegen ganz bestimmte Richter, nicht aber gegen "die Richter" eines Gerichts oder eines Senats oder gegen "den Senat", also das Gericht als solches richten (BVerwG:Beschluß vom 25. Juli 1958 - BVerwG V B 213.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1958 - BVerwG V C 192.57 -;Beschluß vom 27. Oktober 1959 - BVerwG III B 299.58/III C 346.58 - mit Hinweis auf RGZ 44, 402 und RG in JW 1935, 2894;Beschluß vom 30. Mai 1962 - BVerwG II C 15.60 - BVerfG: Beschluß vom 22. Februar 1960 in MDR 1961, 26 und Bremischer StGH: Beschluß vom 2. August 1958 in MDR 1958, 901 [StGH 02.08.1958 - St 2/58]). - BVerwG, 01.07.1959 - VI CB 89.59
Rechtsmittel
Keiner Klärung bedarf auch, weil es sich eindeutig aus dem Gesetz ergibt, daß das Gericht Ansprüche nach freiem Ermessen verbinden oder trennen kann (art. § 91 Abs. 2 MRVO Nr. 165), daß bei den Oberverwaltungsgerichten planmäßig angestellte Richter anderer Gerichte, also auch Landesverwaltungsgerichtsräte zu Hilfsrichtern bestellt werden können (§ 5 Abs. 2 MRVO Nr. 165), daß Richter nur abgelehnt werden können, solange in der Sache noch eine richterliche Entscheidung im gleichen Rechtszug zu treffen ist (§ 38 MRVO Nr. 165, §§ 42, 43 ZPO; vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. Oktober 1958 - BVerwG V C 192.57 -), daß ferner der Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) verlangt, daß das Urteil nur auf Tatsachen und Beweisergebnisse gestützt werden darf, zu denen die Beteiligten sich äußern konnten (§ 72 Abs. 2 MRVO Nr. 165) und daß das Gericht den Sachverhalt von Amts wegen in dem für die Entscheidung notwendigen Umfang aufzuklären hat und dabei an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden ist (§§ 61, 62 MRVO Nr. 165).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.07.1958 - V C 192.57 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- BVerwG, 04.06.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 21.07.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 02.03.1959 - V C 192.57
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| BVerwG, 02.03.1959 - V C 192.57 |
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- BVerwG, 04.06.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 21.07.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 27.10.1958 - V C 192.57
- BVerwG, 02.03.1959 - V C 192.57
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