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Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 04.03.1964

Rechtsprechung
   BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,215
BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63 (https://dejure.org/1963,215)
BVerwG, Entscheidung vom 29.11.1963 - V C 20.63 (https://dejure.org/1963,215)
BVerwG, Entscheidung vom 29. November 1963 - V C 20.63 (https://dejure.org/1963,215)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Revisionsfrist - Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Armenrechtsgesuch innerhalb der Revisionsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 17, 207
  • NJW 1964, 564
  • DVBl 1964, 191
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54

    Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63
    Da der Kläger innerhalb der Revisionsfrist um die Bewilligung des Armenrechts nachgesucht und nach Bewilligung desselben fristgerecht Wiedereinsetzung beantragt und die versäumte Rechtshandlung nachgeholt hat, war ihm die Wiedereinsetzung in die Revisionsfrist zu gewähren (BGH Beschl. v. 9.12.1954 [BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54]];… BVerwG Urt. v. 23.6.1961 - BVerwG III C 225.60 - [ZLA 1961, 363 = Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 127]).
  • BVerwG, 26.02.1954 - IV C 7.53
    Auszug aus BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63
    Nach der bis zur VwGO bestehenden Rechtslage konnte das Gericht über Wiedereinsetzungsanträge durch Beschluß oder durch Urteil entscheiden (BVerwG Urt. v. 26.2.1954 [BVerwGE 1, 84]).
  • BVerwG, 18.12.1962 - V ER 203.62

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63
    Durch den Beschluß des Senatsvom 18. Dezember 1962 - BVerwG V ER 203.62 - ist dem Antrag des Klägers entsprochen worden.
  • BVerwG, 23.06.1961 - III C 225.60

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.11.1963 - V C 20.63
    Da der Kläger innerhalb der Revisionsfrist um die Bewilligung des Armenrechts nachgesucht und nach Bewilligung desselben fristgerecht Wiedereinsetzung beantragt und die versäumte Rechtshandlung nachgeholt hat, war ihm die Wiedereinsetzung in die Revisionsfrist zu gewähren (BGH Beschl. v. 9.12.1954 [BGHZ 16, 1 [BGH 09.12.1954 - IV ZB 94/54]]; BVerwG Urt. v. 23.6.1961 - BVerwG III C 225.60 - [ZLA 1961, 363 = Buchholz BVerwG 427.3 § 339 LAG Nr. 127]).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.1969 - IV 119/69

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand/Gericht, zuständiges; Wiedereinsetzung in …

    Der VGH ist hierbei insbesondere der Entscheidung des BVerwG mit Beschluß vom 29.11.1963 (BVerwGE 17, 207 = NJW 64, 564) gefolgt (vgl. Beschluß vom 25.2.1965 - II 77/65 - und vom 19.9.1968 - V 67/68).

    Der Umstand, daß dies nicht geschehen ist, rechtfertigt den Schluß, daß der Gesetzgeber die bestehende Regelung beibehalten wollte (so insbesondere BVerwGE 17, 207 = NJW 64, 564).

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 10 ZB 16.997

    Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …

    Rn. 14 Soweit eine Entscheidung über einen Wiedereinsetzungsantrag durch beschwerdefähigen Beschluss vereinzelt für zulässig gehalten wird (vgl. Bier in Schoch/Schneider/Bier, Verwaltungsgerichtsordnung, Stand Okt. 2016, § 60 Rn. 75, unter Hinweis auf BVerwG, B.v. 29.11.1963 - V C 20.63 - BVerwGE 17, 207; ausführlich hierzu OVG Berlin, B.v. 12.7.1989 - 3 L 5/88 - juris), betrifft dies nur Fälle, in denen die Wiedereinsetzung gewährt wurde.
  • BVerwG, 17.02.1972 - VIII C 96.71

    Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen - …

    Dem Kläger ist durch Beschluß vom heutigen Tage (vgl. BVerwGE 17, 207) wegen der Nichteinhaltung der Frist zur Einlegung der Revision Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt worden (§ 60 VwGO).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.06.2009 - 19 E 309/09

    Wiedereinsetzungsantrag gegen das Nichtbestehen der Wiederholungsprüfung im …

    BVerwG, Beschluss vom 29.11.1963 - V C 20.63 -, BVerwGE 17, 207; Redeker, in: Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl., 2004, § 60 Rdn. 20, jeweils m. w. N.
  • BVerwG, 25.10.1977 - 6 A 1.77

    Rechtsmittel

    Es braucht daher auch nicht zu der in der Rechtsprechung und in der Kommentarliteratur verschieden beantworteten Frage Stellung genommen zu werden, ob über einen solchen Antrag nur durch Urteil oder auch durch Beschluß entschieden werden kann (vgl. hierzu einerseits OVG Münster in DVBl. 1969, 630 und OVG Lüneburg in DVBl. 1976, 947; andererseits BVerwGE 17, 207 [BVerwG 29.11.1963 - V C 20/63] und VGH Mannheim in NJW 1970, 347; vgl. aber auch VGH Mannheim in NJW 1977, 917 LS).
  • BVerwG, 07.06.1972 - VII C 24.72

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur …

    Revision; auf den vorsorglich und fristgerecht gestellten Antrag des Beklagten, mit dem er die Revisionseinlegung nachholte, war aber gemäß § 60 VwGO die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand durch Beschluß (vgl. BVerwGE 17, 207 [BVerwG 29.11.1963 - V C 20/63]) zu gewähren.
  • BVerwG, 09.03.1970 - IV B 8.70

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist

    Den Verwaltungsgerichten steht es frei, über die Wiedereinsetzung vorab zu beschließen oder über das Gesuch erst in dem über die nachgeholte Prozeßhandlung entscheidenden Urteil mitzubefinden (Urteil vom 26. Februar 1954 - BVerwG IV C 7.53 - [BVerwGE 1, 84] und Beschluß vom 29. November 1963 - BVerwG V C 20.63 - [BVerwGE 17, 207]).
  • BVerwG, 21.04.1969 - IV C 10.69

    Rechtsmittel

    Wie das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluß vom 29. November 1963 - BVerwG V C 20.63 - (BVerwGE 17, 207 [BVerwG 29.11.1963 - V C 20/63] = DVBl. 1964, 191) und in seinem Urteil vom 26. Februar 1954 - BVerwG IV C 7.53 - (BVerwGE 1, 84) bereits dargelegt hat, steht es den Verwaltungsgerichten in einem solchen Fall frei, die Form eines Beschlusses zu wählen oder über die Wiedereinsetzung in dem über die nachgeholte Prozeßhandlung entscheidenden Urteil mit zu befinden.
  • BVerwG, 18.11.1968 - IV C 82.68

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Schuldhaftigkeit der irrtümlich …

    Die Entscheidung kann durch Beschluß ergehen (Beschluß vom 29. November 1963 - BVerwG V C 20.63 - in BVerwGE 17, 207 [BVerwG 29.11.1963 - V C 20/63]).
  • BVerwG, 18.11.1968 - IV C 83.68

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Schuldhaftigkeit der irrtümlich …

    Die Entscheidung kann durch Beschluß ergehen (Beschluß vom 29. November 1963 - BVerwG V C 20.63 - in BVerwGE 17, 207 [BVerwG 29.11.1963 - V C 20/63]).
  • BVerwG, 26.08.1966 - VI C 39.66

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.11.1976 - IX G 5/76

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

  • BVerwG, 27.08.1969 - VIII C 55.68

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen einer Fristversäumnis - Anforderungen …

  • BVerwG, 14.04.1964 - III C 48.62

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,2227
BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63 (https://dejure.org/1964,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 04.03.1964 - V C 20.63 (https://dejure.org/1964,2227)
BVerwG, Entscheidung vom 04. März 1964 - V C 20.63 (https://dejure.org/1964,2227)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Annahme einer dinglichen Sicherung der von den Geldgebern zur Verfügung gestellten Gelder im Falle eines zwischen ihnen und dem Finanzierungsinstitut begründeten Treuhandverhältnisses - Verletzung der Aufklärungspflicht durch Annahme des Gerichts einer mangelnden ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 1964, 667
  • DÖV 1964, 567
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 22.08.1962 - V C 26.62

    Anspruch auf eine Entschädigung nach dem Altsparergesetz (ASpG) auf Grund der …

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63
    Dies hat der erkennende Senat für den insoweit gleichliegenden Fall einer Unterbeteiligung an einem Schuldscheindarlehen bereits in seinemUrteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 26.62 - (BVerwGE 14, 347) ausgeführt, so daß es weiterer Hinweise hierzu nicht bedarf, zumal auch die Revision in diesem Zusammenhang Einwendungen gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts nicht erhebt.

    Dabei ist der Teuhänder den Weisungen des Treugebers unterworfen(Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 26.62 - [BVerwGE 14, 347] mit weiteren Nachweisungen).

  • BVerwG, 07.11.1958 - IV C 278.57
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63
    IV C 278.57 -, auf das sich die Revision beruft, zugrunde liegende Sachverhalt liegt insofern anders, als es sich dort um eine bestimmte grundbuchlich nachgewiesene Briefhypothek handelte, deren Brief dem dortigen Kläger übergeben worden war, der auch die Hypothekenzinsen in seinen eigenen Einkommensteuererklärungen ausgewiesen hatte (insoweit ist der Sachverhalt in BVerwGE 7, 301 nicht mit abgedruckt).
  • BVerwG, 25.05.1960 - IV C 313.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63
    Zwar gelten die Grundsätze der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise, wie sie im Altsparerrecht in § 6 Abs. 2 ASpG ihren Ausdruck gefunden haben, auch für Forderungen (Urteil des IV. Senatsvom 25. Mai 1960 - BVerwG IV C 313.59 - [BVerwGE 10, 328] undvom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 133.60 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 229 LAG Nr. 18]); nach den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falles scheidet aber die Annahme aus, daß der Kläger hinsichtlich der durch die Grundpfandrechte gesicherten Forderungen gegen die Kreditnehmer Treugeber, das Finanzierungsinstitut aber nur Treuhänder des Klägers gewesen sei.
  • BVerwG, 22.08.1962 - V C 20.62

    Annahme einer Altsparanlage im Sinne des Altspargesetzes (ASpG) - Anerkennung …

    Auszug aus BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63
    Wie insbesondereim Urteil vom 22. August 1962 - BVerwG V C 20.62 - (Wertpap. Mtlg. 1965 S. 414 = ZLA 1963 S. 58) ausgeführt ist, besteht das Treuhandverhältnis in einem aus wirtschaftlichen oder sonstigen Zweckmäßigkeitserwägungen geschlossenen Vertrag, gemäß dem der Treuhänder nach außen hin zum Berechtigten gemacht wird, die hieraus fließenden Rechte aber nicht für eigene Rechnung ausüben darf.
  • BVerwG, 26.05.1961 - IV C 133.60
    Auszug aus BVerwG, 04.03.1964 - V C 20.63
    Zwar gelten die Grundsätze der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise, wie sie im Altsparerrecht in § 6 Abs. 2 ASpG ihren Ausdruck gefunden haben, auch für Forderungen (Urteil des IV. Senatsvom 25. Mai 1960 - BVerwG IV C 313.59 - [BVerwGE 10, 328] undvom 26. Mai 1961 - BVerwG IV C 133.60 - [Buchholz BVerwG 427.3 § 229 LAG Nr. 18]); nach den tatsächlichen Umständen des vorliegenden Falles scheidet aber die Annahme aus, daß der Kläger hinsichtlich der durch die Grundpfandrechte gesicherten Forderungen gegen die Kreditnehmer Treugeber, das Finanzierungsinstitut aber nur Treuhänder des Klägers gewesen sei.
  • BVerwG, 09.07.1975 - 6 C 18.75

    Geltendmachung von Wiedereinsetzungsgründen binnen der für den Antrag geltenden …

    Dabei kann offenbleiben, ob Wiedereinsetzung wegen Versäumung der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGOüberhaupt zulässig ist (…bejahend Eyermann-Fröhler, a.a.O., RdNr. 23; verneinend BGHZ 7, 194; offengelassen im Beschluß vom 27. Januar 1964 - BVerwG V B 12.63 - [Leitsatz abgedruckt in DÖV 1964, 567 Nr. 227]); denn jedenfalls war der Kläger nicht ohne sein Verschulden an der Fristwahrung verhindert.
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