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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1965,83
BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64 (https://dejure.org/1965,83)
BVerwG, Entscheidung vom 08.12.1965 - V C 21.64 (https://dejure.org/1965,83)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Dezember 1965 - V C 21.64 (https://dejure.org/1965,83)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Verwaltungsbehörde zur Abänderung von bis zum Ablauf von drei Jahren unanfechtbar gewordenen fehlerhaften beschwerenden Bescheiden nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) zugunsten des Entschädigungsberechtigten - Vertrauensschutz des Vertreters des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 23, 25
  • MDR 1967, 69
 
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Wird zitiert von ... (52)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 11.12.1963 - V C 91.62
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64
    Insbesondere in der Entscheidung vom 11. Dezember 1963 (BVerwGE 17, 256 [BVerwG 11.12.1963 - V C 91.62] [261]) ist ausgeführt, daß es in Fällen dieser Art im freien Ermessen der Verwaltungsbehörde stehe, ob sie sich auf die Unanfechtbarkeit ihrer früheren Entscheidung berufen oder ob sie erneut sachlich entscheiden wolle.
  • BVerwG, 19.05.1965 - V C 143.63

    Körperschäden und Gesundheitsschäden von Internierten als Besatzungsschäden - …

    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 19. Mai 1965 - BVerwG V C 143.63 - (MDR 1965, 933 = DÖV 1965, 707) dargelegt hat, besitzen die Bescheide nach dem Abgeltungsgesetz diese Eigenschaft nicht.
  • BVerwG, 26.08.1959 - V C 144.56
    Auszug aus BVerwG, 08.12.1965 - V C 21.64
    Allerdings hat der erkennende Senat in seinem Urteil vom 26. August 1959 - BVerwG V C 144.56 - (DVBl. 1960, 107) ausgeführt: Bescheide in Besatzungsschädensachen erwüchsen jedenfalls in dem Sinne auch in "materielle Rechtskraft", daß die Entschädigungsbehörde nicht verpflichtet sei, auf einen wiederholten, bereits rechtskräftig beschiedenen Antrag eine neue Sachentscheidung zu treffen; dies ergebe sich eindeutig daraus, daß die Abänderung von Entschädigungsbescheiden sowohl nach früherem Besatzungsrecht wie auch nach dem Abgeltungsgesetz ausdrücklich geregelt worden sei und diese Regelung überflüssig wäre, wenn auf Grund erneuter Antragstellung eine neue Sachentscheidung erzwungen werden könnte.
  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom …

    Ein Vertrauen auf die Beibehaltung einer als rechtswidrig erkannten Verwaltungspraxis verdient im Verhältnis zwischen Behörden regelmäßig keinen Vertrauensschutz (vgl BVerwGE 23, 25, 30; 27, 215, 217 f; 60, 208, 211).
  • BVerwG, 27.04.2006 - 3 C 23.05

    Rücknahme eines rechtswidrigen Vermögenszuordnungsbescheides; Rücknahme eines …

    Eines solchen Schutzes bedarf die Verwaltung selbst nicht (Urteile vom 8. Dezember 1965 - BVerwG 5 C 21.64 - BVerwGE 23, 25 und vom 20. Juni 1967 - BVerwG 5 C 175.66 - BVerwGE 27, 215 ).
  • LG Stuttgart, 06.12.2017 - 22 AR 2/17
    Die Verwendung des Wortes "kann" in Rn. 98 h) ist als "Kompetenz-Kann" zu verstehen, das kein Ermessen einräumt (vgl. zu diesem Begriff Maurer, Allg. VerwR, 16. Aufl. § 7 Rdn. 9, weiterführendes Beispiel in BVerwGE 23, 25 [29], vgl. aber auch die Überlegungen des BAG zur Interpretation des "Kann" als "Muss-Kann" im Rahmen des § 147 ZPO, aaO.).
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