Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,24
BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57 (https://dejure.org/1958,24)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1958 - V C 256.57 (https://dejure.org/1958,24)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1958 - V C 256.57 (https://dejure.org/1958,24)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1958,24) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 223
  • NJW 1958, 1056
  • DÖV 1958, 475
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (77)

  • BSG, 31.01.1963 - 9 RV 1150/58
    Die Arbeitsverpflichtung des Klägers habe demnach nicht die Beendigung seiner Kriegsgefangenschaft sondern nur seine "Befréiung an Ort und Stelle" bewirkt, wie auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG 6, 223) aus den Richtlinien der französischen Regierung vom 8° April 1947 entnommen habe° Dafür spreche auch die Anweisung des Lagerkommandanten, die Arbeit bis zur Heimschaffung fortzusetzen.

    des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes gegebene Auslegung in BVerwG 6, 223 auf das BVG übertrage° Zu Unrecht habe das LSG auch angenommen, der Kläger sei jedenfalls nach Ablauf seiner einjährigen Arbeitsverpflichtung wieder denn wieder der.

    Auch die RechtSprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu 5 2 des Kriegsgefangenen-Entschädigungsgesetzes (vgla BVerwG 6, 223) Vermag den Senat nicht zur Aufgabe der bisherigen Rechtsprechungé%eranlassen,.

  • BVerwG, 16.10.1967 - VI C 61.63

    Begriff des "ehemaligen Berufssoldaten" - Entlassung aus der Kriegsgefangenschaft …

    Im Gegensatz zu dem in BVerwGE 6, 223 entschiedenen Fall habe der Kläger nicht vor der Wahl gestanden, im Gefangenenlager zu verbleiben oder im fremden Land ein Arbeitsverhältnis einzugehen.

    Freilassung und Heimschaffung endet (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - BVerwGE 6, 223 [225], ständige Rechtsprechung).

    Das Berufungsgericht hat zutreffend ausgeführt, daß sich der Kläger zur Begründung seiner gegenteiligen Ansicht nicht auf das von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG 3, 268) abweichende Urteil des V. Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. März 1958 - BVerwG V C 256.57 - (BVerwGE 6, 223) berufen kann.

  • BVerwG, 21.05.1960 - V B 5.60

    Kriegsgefangenenentschädigung aufgrund der Gefangennahme einer auf Veranlassung …

    Die Gefangenschaft eines echten Kriegsgefangenen endet - abgesehen vom Fall der geglückten Flucht - nur mit der Freilassung und Heimschaffung (vgl. u.a. Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 595.56 - [DÖV 1958 S. 473 = NJW 1958 S. 275] und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223 [BVerwG 03.03.1958 - V C 256/57]]).

    Denn eine Änderung des Festhaltegrundes gegenüber dem ursprünglichen Grund der Festnahme beendet die Kriegsgefangenschaft nicht (vgl. die bereits erwähnten Urteile vom 13. November 1957 und vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223]).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht