Rechtsprechung
| BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im Nahverkehr - Behinderung als Ursache der Notwendigkeit ständiger Begleitung - Anspruch eines Schwerkriegsbeschädigten auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr - Anspruch eines Schwerkriegsbeschädigten auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Unentgeltliche Beförderung einer Begleitperson im Nahverkehr
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unentgeltliche Beförderung - Nahverkehr - Begleitperson - Schädigungen - Behinderungen
Verfahrensgang
- VG Gelsenkirchen, 08.06.1972 - 2 K 301/71
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.02.1974 - VIII A 100/73
- BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG
Auszug aus BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74
Von einer restlosen Erfassung aller in Betracht kommenden Hilfefälle und einer alle Erwartungen befriedigenden Großzügigkeit ist das Gesetz aber - worüber im Grunde keine Zweifel bestehen und was nunmehr auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 11. März 1975 - 1 BvL 13/73 - bestätigt hat - weit entfernt. - BVerwG, 22.04.1970 - V C 80.68
Auszug aus BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74
Dasselbe gilt für die Statthaftigkeit der Aufsichtsklage (BVerwGE 35, 173). - BVerwG, 17.07.1973 - V C 86.72
Streitgegenstand und Rechtsmittelzug bei Ausweisbegehren für Schwerbeschädigte …
Auszug aus BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74
Das Berufungsgericht hat zutreffend in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts über die Fragen des Instanzenzuges und der Anspruchsgrundlagen des Begehrens des Beigeladenen entschieden (BVerwGE 44, 11). - BVerwG, 17.01.1974 - V C 121.72
Körperbehinderung und unentgeltliche Beförderung
Auszug aus BVerwG, 24.07.1975 - V C 28.74
Das Gesetzschrankt seinen Anwendungsbereich aber noch weiter dadurch ein, daß es in einigen Fällen Kausalität zwischen der Schädigung bzw. Körperbehinderung und einer als Anspruchsvoraussetzung normierten Gehbehinderung voraussetzt (§ 2 Abs. 1 Nrn. 2, 4 und 6) und in allen Fällen - weil es sich bei der Abgrenzung nur an den erwerbsfähigen Personen orientiert - die altersbedingten Leiden unberücksichtigt läßt (BVerwGE 44, 289).
- OVG Bremen, 16.03.1976 - II BA 40/75
Schwerbehinderte - unentgeltliche Personenbeförderung
Es kann dahingestellt bleiben, ob als Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises, wie ihn der Kläger verlangt, § 2 UNG anzusehen ist, wie es wohl für vergleichbare Fälle das Bundesverwaltungsgericht annimmt (FEVS 21, 404, 406; ferner Urteile v. 22.4.1970 in FEVS 17, 450, 452, 17.10.1974 - V C 51.73 - und 24.7.1975 - V C 28.74 - ), oder dafür (nur) die Verwaltungsrichtlinien des Senators für Wohlfahrt und Jugend vom 1. November 1965 (Amtsbl. d. Fr.H.Bremen S. 335) i.V. mit Art. 3 GG in Betracht kommen, denn die Anspruchsvoraussetzungen werden davon nicht berührt.
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