Rechtsprechung
| BVerwG, 01.07.1955 - V C 30.54 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung für Blinde - Anspruch auf Ausbildung eines Blinden für einen angemessenen Beruf - Beschaffung des gesamten Lebensbedarfs eines Blinden durch eine Erwerbstätigkeit - Antrag auf Bewilligung eines Blindenführhundes - Recht auf ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Rechtsanspruch Blinder auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- BVerwGE 2, 184
- MDR 1956, 57
- DVBl 1955, 813
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 24.06.1954 - V C 78.54
Rechte eines Bedürftigen bei gesetzlichen Pflichten des Fürsorgeträgers gegenüber …
Auszug aus BVerwG, 01.07.1955 - V C 30.54
Das Gericht hat in seinem Urteil vom 24. Juni 1954 - BVerwG V C 78/54 - BVerwGE 1, 159 - ausgesprochen, daß, soweit das Gesetz dem Träger der Fürsorge zugunsten des Hilfsbedürftigen Pflichten auferlegt, der Bedürftige entsprechende Rechte hat.
- BFH, 21.02.1969 - VI R 113/66
Rückstellung für Schadensersatzverpflichtung - Betrieblich bedingte Fahrt - …
Ob das FG diesen Begriff zutreffend ausgelegt hat, ist im Revisionsverfahren nachprüfbar (vgl. z. B. das Urteil des BGH IV ZR 170/52 vom 11. Mai 1953, Entscheidungen des Bundesgerichtshofs in Zivilsachen Bd. 10 S. 14, 16, das Urteil des BVerwG V C 30/54 vom 1. Juli 1955, Verwaltungsrechtsprechung 8 Nr. 55, und das Urteil des BAG 2 AZR 402/55 vom 19. März 1959, Sammlung der Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts Bd. 7 S. 290, 301).Es kann hier dahingestellt bleiben, ob dem BGH und dem BVerwG in der Ansicht zu folgen ist, was im gegebenen Fall "grob" sei, liege auf tatsächlichem Gebiet und sei folglich im wesentlichen eine tatrichterliche Frage (…vgl. die Urteile des BGH IV ZR 170/52, a. a. O.; III ZR 207/61 vom 28. Februar 1963, Versicherungs-Recht 1963 S. 652, 654, und das Urteil des BVerwG V C 30/54, a. a. O.;… ebenso Henke, a. a. O., S. 281 ff.; Wieczorek, Zivilprozeßordnung, Bd. III, § 550, Anm. A II e 2;… Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, 4. Aufl., § 137 Anm. 9;… Baumbach-Lauterbach, Zivilprozeßordnung, 29. Aufl., § 550, Anm. 2 H) oder ob der Ansicht des BAG zuzustimmen ist, nicht nur die Auslegung, sondern auch die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs seien revisibel (…vgl. die Entscheidungen des BAG 1 ABR 30/54 vom 2. November 1955, Hueck-Nipperdey-Dietz, Nachschlagewerk des Bundesarbeitsgerichts -- Arbeitsrechtliche Praxis -- § 23 Betriebsverfassungsgesetz Nr. 1, und 2 AZR 402/55, a. a. O.; ebenso im Ergebnis Ziemer-Birkholz, Finanzgerichtsordnung, § 118 Rndnr. 13; v. Wallis-List in Hübschmann-Hepp-Spitaler, Reichsabgabenordnung, § 118 FGO Anm. 21;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung, 2.--3. Aufl., § 118 FGO Anm. 4;… Redeker-v. Oertzen, Verwaltungsgerichtsordnung, 2. Aufl. § 137 Anm. 8).
- BVerwG, 15.01.1960 - VI C 229.58
Rechtsmittel
Etwas anderes ist es, daß die Beurteilung der Würdigkeit eine Frage nicht nur der rechtlichen Subsumtion, sondern weitgehend der Tatsachenwertung unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falles ist, so daß sich die Prüfung des Revisionsgerichts im wesentlichen darauf zu beschränken hat, ob das Tatsachengericht bei der ihm im vollen Umfang übertragenen Beurteilung den Begriff der Würdigkeit verkannt hat (vgl. auch BVerwGE 2, 185 [BVerwG 01.07.1955 - V C 30/54] mit kritischer Anm. von Jesch in DÖV 1956 S. 77). - BVerwG, 19.12.1956 - V C 178.54
Zum Anspruch auf Berufsförderung nach dem Bundesversorgungsgesetz
Zwar hat der Senat in seinem Urteil vom 1. Juli 1955 - (BVerwGE 2, 184 [BVerwG 01.07.1955 - V C 30/54]) - entschieden, daß Blinde ein Recht auf Hilfe zur Erwerbsbefähigung oder zur Ausbildung für einen angemessenen Beruf auch dann haben, wenn sie nicht imstande sind, sich mittels der Erwerbstätigkeit den gesamten Lebensbedarf selbst zu beschaffen.
- BVerwG, 24.06.1959 - V C 43.58
Rechtsmittel
Das erkennende Gericht hat zu der Frage, ob ein Blindenführhund eine Hilfe zur Erwerbsbefähigung sein kann, in seiner Entscheidung vom 1. Juli 1955 (BVerwGE 2, 184 [BVerwG 01.07.1955 - V C 30/54]) folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 25.01.1960 - VI C 240.57
Rechtsmittel
Etwas anderes ist es, daß die Beurteilung der Würdigkeit eine Frage nicht nur der rechtlichen Subsumtion, sondern weitgehend der Tatsachenwertung unter Würdigung der Umstände des einzelnen Falles ist, so daß sich die Prüfung des Revisionsgerichts im wesentlichen darauf zu beschränken hat, ob das Tatsachengericht bei der ihm im vollen Umfang übertragenen Beurteilung den Begriff der Würdigkeit verkannt hat (vgl. auch BVerwGE 2, 185 [BVerwG 01.07.1955 - V C 30/54] mit kritischer Anmerkung von Jesch in DÖV 1956 S. 77).". - BVerwG, 15.11.1955 - V B 144.55
Rechtsmittel
Dahin hat der erkennende Senat wiederholt entschieden, insbesondere in demUrteil vom 1. Juli 1955 - BVerwG V C 30.54 -. - BSG, 20.02.1957 - 3 RJ 92/54 S 626 BGB mit Ann, von Hueck und Jesch; Bundesverwaltungsgericht in BVerwG 2, 184 und DVBl° l956, 716; Bundesgerichtshof in BGHZ 4, 186 und 10, l4 sowie in NJ'v"° 1952, 1529; Schwinge, Grundlagen des Revisionsrechts, S. 50; Bötticher, die Gleichheit vor dem Richter, 5, 27 f ; Jesch, ÖV° 1956, 77 ff.), Die Frage braucht hier indessen nicht näher geprüft zu werden; auch wenn man dem Revisionsgericht eine Nachprüfung solcher individuellen Verhältnisse zugesteht, würde die Nachprüfung hier keinen Rechtsirrtum ergeben° Der Kläger kann nämlich als gelernter Schmied schon deShalb auf die Ausübung des angeführten, mit seinem erlernten Handwerk nicht zusam- menhängenden, eine geregelte Ausbildung oder besondere Vorkenntnisse nicht erfordernden, nur nebenher ausgeübten und dementsprechend wesentlich minder entlohnten Berufe als Zählerableser nicht verwiesen werden, weil solche - und ähnliche - Stellen erfahrungsgemäß auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur in so geringer Zahl vorhanden sind, daß ihnen für die Beurteilung der dem nläger noch verbliebenen Erwerbsfähigkeit keine wesentliche Bedeutung zukommt (vgl° BVA, Grunde, Entsch" vom 26, Mai 1921, AN 1921 S, 554, Reichsversicherungsordnung, herausgegeben von Mitgliedern des Reichsversicherungsamts, Bd, IV (1950), 5 1255 Anm" 7 Abs° 4), Es unterliegt auch keinen rechtlichen Bedenken, wenn das Berufungsgericht der gegenwärtigen Beschäftigung des nlägers -im Betrieb seines Vaters, die im wesentlichen in einer "beratenden Mithilfe" besteht, kein entscheidendes Gewicht beimißt° Nach den tatsächlichen, von der Revisionsklägerin nicht angefochtenen Feststellungen des Berufungsgerichts kann der Kläger seine Arbeitskraft insoweit ausschließlich im väterlichen Betrieb nutzbringend verwerten.
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