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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.09.1955 - V C 35.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1955,1963
BVerwG, 19.09.1955 - V C 35.54 (https://dejure.org/1955,1963)
BVerwG, Entscheidung vom 19.09.1955 - V C 35.54 (https://dejure.org/1955,1963)
BVerwG, Entscheidung vom 19. September 1955 - V C 35.54 (https://dejure.org/1955,1963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Gelten der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge in Berlin im Jahre 1951 als Bundesrecht i.S.d. Art. 125 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.06.1955 - V C 73.54

    Weitergeltung von Reichsrecht als Bundesrecht bei fehlender Zuständigkeit des …

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1955 - V C 35.54
    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 24. Juni 1955 - BVerwG V C 73.54 - ausgeführt hat, ist diese Vorschrift aber nur dann anzuwenden, wenn so ernste Zweifel über die Fortgeltung bestehen, daß die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts zur Wahrung der Rechtseinheit unerläßlich erscheint.
  • BVerwG, 20.05.1955 - V C 15.55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 19.09.1955 - V C 35.54
    Anders als bei dem Grundrechtsteil des Grundgesetzes, dessen Geltung das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung und in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht auch für Berlin bejaht (vgl. Urteil des Senats vom 20. Mai 1955 - V C 15.55 - DÖV 1955 S. 636), handelt es sich bei der Sperrwirkung des Art. 125 GG um eine Regelung, die - wenn sie für Berlin Geltung hätte - in die Regierung des Landes Berlin eingriffe, weil sie den Berliner Gesetzgeber zwingen würde, das gesamte alte Recht aus dem Gebiete der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes auch für das Land Berlin als fortbestehend und für ihn nicht abänderbar anzusehen, ihn also hindern würde, dieses Recht abzuändern oder aufzuheben.
  • BVerwG, 08.03.1962 - VIII C 88.61
    Selbst wenn die übrigen Voraussetzungen der Überleitung vorgelegen hätten, konnte sie schon deshalb nicht Bundesrecht werden, weil Art. 125 GG im Lande Berlin nicht gilt; er fällt unter den Vorbehalt in Nr. 4 des Genehmigungsschreibens der westalliierten Militärgouverneure zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 (VOBlBrZ S. 416; vgl. Urteil vom 19. September 1955 - BVerwG V C 35.54 -, Buchholz BVerwG 436.2 § 6 Nr. 1 = JR 1956 S. 196 = DÖV 1956 S. 253).
  • BVerwG, 29.10.1958 - I B 135.58

    Rechtsmittel

    Die in Berlin geltenden Rechtssätze sind kein Bundesrecht im Sinne des Art. 125 des Grundgesetzes - GG -, auch wenn sie früheres Reichsrecht abändern; denn Art. 125 GG gilt in Berlin nicht, wie durch Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 19. September 1955 - BVerwG V C 35.54 - (JR 1956 S. 196) klargestellt ist.
  • BVerwG, 23.10.1958 - I CB 142.58

    Ausschluss von der Rechtsanwaltschaft infolge ehrengerichtlichen Urteils - …

    Art. 125 GG gilt aber, wie durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. September 1955 - BVerwG V C 35.54 - (JR 1956 S. 196) klargestellt ist, nicht in Berlin.
  • BVerwG, 29.03.1956 - V B 154.55

    Rechtsmittel

    Rechtssätze, die nur innerhalb des Bereichs eines obersten allgemeinen Verwaltungsgerichts eines Landes gelten, sind nicht Bundesrecht im Sinne des § 56 Abs. 1 BVerwGG (vgl.Urteil vom 19. September 1955 - BVerwG V C 35.54 - undBeschluß vom 7. Juni 1955 - BVerwG V B 111.55 -).
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