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Rechtsprechung
   BVerwG, 11.05.1966 - V C 37.65   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1966,819
BVerwG, 11.05.1966 - V C 37.65 (https://dejure.org/1966,819)
BVerwG, Entscheidung vom 11.05.1966 - V C 37.65 (https://dejure.org/1966,819)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Mai 1966 - V C 37.65 (https://dejure.org/1966,819)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entscheidung über die Kosten bei übereinstimmender Erledigung der Hauptsache - Öffentlich-rechtliche Natur des Rechtsverhältnisses eines Vertrauensmannes zu seiner Verwaltungsbehörde - Durchführung des Schwerbeschädigtenschutzes als öffentliche Aufgabe - Wahrnehmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Kann der Vertrauensmann durch eine Feststellungklage erreichen, daß er vor einer Abordnung schwerbeschädigter Behördenbediensteter angehört werden muß?

Papierfundstellen

  • DB 1966, 1615
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.07.1962 - V ZR 206/60

    Feststellungsklage des Vermächtnisnehmers

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1966 - V C 37.65
    Unter Rechtsverhältnis sind die aus einem konkreten Sachverhalt auf Grund einer Rechtsnorm sich ergebenden rechtlichen Beziehungen einer Person zu einer anderen Person oder zu einer Sache zu verstehen (Eyermann-Fröhler VwGO § 43 Anm. I 1 a) aa) unter Bezugnahme auf RG und BGH, Stein-Jonas und Rosenberg, vgl. insbesondere auch BGHZ 37, 331 [335]).
  • BGH, 30.04.1957 - V ZR 75/56

    Irrevisibles Landesrecht

    Auszug aus BVerwG, 11.05.1966 - V C 37.65
    Das schloß allerdings nicht aus, daß er auch gegenüber Dritten, die an dem Rechtsverhältnis nicht beteiligt waren, sein Feststellungsbegehren geltend machen durfte (BGHZ 24, 159 [165]).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 55.68

    Qualifizierung einer Dienstpostenbewertung im Beamtenrecht als Verwaltungsakt - …

    Feststellungsfähig sind nicht nur das Rechtsverhältnis als Ganzes, sondern auch einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG V C 37.65 - [Buchholz 436.6 § 13 SchwBG Nr. 1] sowie Redeker-v. Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 43 Anm. 2 und 3).
  • BVerwG, 20.04.1977 - VI C 154.73

    Abgrenzung von Versetzung Abordnung und Umsetzung

    Daß eine solche Anhörung bei Beamten in Betracht kommen könnte, folge aus dem Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1966 - BVerwG V C 37.65 - (Buchholz 436.6 § 13 SBG Nr. 1).
  • BVerwG, 11.04.1972 - II C 5.69

    Bewertung eines Dienstpostens und der Zuordnung zu einer bestimmten …

    Feststellungsfähig sind nicht nur das Rechtsverhältnis als Ganzes, sondern auch einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG V C 37.65 - [Buchholz 436.6 § 13 SchwBG Nr. 1] sowie Redeker-v. Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 43 Anm. 2 und 3).
  • BFH, 27.02.1973 - VII R 100/70

    Feststellungsklage - Berechtigtes Interesse - Nachteilige Verwaltungsakte - …

    Es wird aber von der Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß das Feststellungsbegehren auch gegenüber Dritten, die an dem Rechtsverhältnis nicht beteiligt sind, geltend gemacht werden kann (BVerwG-Beschluß vom 11. Mai 1966 V C 37.65, DB 1966, 1615; Urteil des BGH vom 21. Dezember 1960 IV ZR 128/60, BGHZ 34, 159 [165];… Eyermann-Fröhler, Verwaltungsgerichtsordnung, Kommentar, 5. Aufl., § 43 Rdnr. 7;… Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, 2.--5. Aufl., § 41 FGO, Rdnr. 2).
  • BVerwG, 11.12.1978 - 4 C 11.76

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung - Bekanntmachung in Amtsblättern - …

    Die Zulässigkeit setzt aber immer voraus, daß ein berechtigtes Interesse an der begehrten Feststellung gerade dem Beklagten gegenüber gegeben ist (Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG V C 37.65 - in Buchholz 436.6 § 13 SchwBG Nr. 1 S. 1 [4]; Urteil vom 25. Februar 1970 - BVerwG VI C 125.67 - in NJW 1970, 2260; Urteil vom 8. September 1972 - BVerwG IV C 17.71 -).
  • BVerwG, 28.10.1970 - VI C 53.68

    Bewertung eines Dienstpostens - Besoldung eines Beamten - Anerkennung einer …

    Feststellungsfähig sind nicht nur das Rechtsverhältnis als Ganzes, sondern auch einzelne Berechtigungen oder Verpflichtungen (vgl. Beschluß vom 11. Mai 1966 - BVerwG V C 37.65 - [Buchholz 436.6 § 13 SchwBG Nr. 1] sowie Redeker-v. Oertzen, VwGO, 3. Aufl., § 43 Anm. 2 und 3).
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