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| BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56 |
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BVFG § 3
Papierfundstellen
- BVerwGE 6, 357
- NJW 1958, 1364
- DVBl 1959, 183
- DÖV 1958, 670
Wird zitiert von ... (28) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
Die Sache mußte deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, damit diese nunmehr prüfen kann, ob sich der Kläger beim Verlassen der SBZ in einer Zwangslage im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 - undvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - MDR 1958, 60; DÖV 1958, 118) befunden hat.Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).
- BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
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Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
Die Sache mußte deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, damit diese nunmehr prüfen kann, ob sich der Kläger beim Verlassen der SBZ in einer Zwangslage im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 - undvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - MDR 1958, 60; DÖV 1958, 118) befunden hat. - BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
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Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -). - BVerwG, 29.05.1958 - V C 326.56
Verwarnung einer Person wegen passiven Widerstandes gegen die FDJ - Zwangslage …
Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß es zur Annahme einer Zwangslage nicht ausreichen würde, wenn dem Kläger lediglich wirtschaftliche Nachteile, das Aufgeben seines Berufs und vielleicht sogar Arbeitslosigkeit gedroht haben würden; denn solche Nachteile beruflicher Art können als rein wirtschaftliche Gründe im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG nur dann zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn damit zugleich eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit verbunden ist oder die gleichwertige Gefahr einer völligen Existenzvernichtung droht (Urteil des Senatsvom 29. Mai 1958 - BVerwG V C 326.56 -). - BVerwG, 27.05.1958 - V CB 233.57
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Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).
- BVerwG, 22.10.1958 - V C 321.56
Verlegung des Wohnsitzes in die sowjetische Festzungszone nach der Besetzung …
Denn wie das erkennende Gericht in seinen Urteilen vom 6. Juni 1958 - BVerwG V C 369.56 und BVerwG V C 424.56 (BVerwGE 6, 357 [BVerwG 06.06.1958 - BVerwG V C 424.56]) - ausgesprochen hat, kommt es auf den Gesichtspunkt des Vertretenmüssens nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG nur dann an, wenn die von dem Betroffenen behauptete Zwangslage durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten ursächlich bedingt war.Zu der Frage, ob der Kläger zu 1) eine etwaige Zwangslage unter dem Gesichtspunkt seiner Zugehörigkeit zu sowjetzonalen Organisationen und der Bekleidung des Bürgermeisteramtes in seiner Gemeinde zu vertreten hätte, und zu den weiteren Fragen, ob die Kläger durch die Übernahme des durch die Bodenreform enteigneten Pachtlandes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und inwieweit die etwaige Anerkennung des Klägers zu 1) als Sowjetzonenflüchtling unter dem Gesichtspunkt der Familiengemeinschaft auch für die Klägerin zu 2) Wirkungen äußern kann, wird auf die grundsätzlichen Entscheidungen des erkennenden Gerichts vom 6. Juni 1958 (BVerwG V C 369.56 und BVerwG V C 424.56), vom 23. September 1957 (BVerwG V C 488.56 - DÖV 1958 S. 119 = NJW 1958 S. 35 = DVBl. 1958 S. 135 = JOB 1958 Heft 3 S. 2 -) und vom 2. April 1958 (BVerwG V C 455.56/V C 136.57 - DÖV 1958 S. 668 = NJW 1958 S. 1602 [BVerwG 02.04.1958 - V C 455/65] = JOB 1958 Heft 10 S. 2 -) verwiesen.
- BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 70.60
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Danach war in Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis eine besondere Zwangslage dann gegeben, wenn der Flüchtling seine wirtschaftliche Existenz in der sowjetischen Besatzungszone völlig verloren und gleichzeitig auch für die Zukunft jede zumutbare Möglichkeit eingebüßt hatte, dort seinen Lebensunterhalt zu erlangen (vgl. BVerwGE 6, 357 [360]; 5, 254; ferner die Urteile vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118 = ZLA 1958 S. 45 , vom 29. Mai 1958 - BVerwG V C 326.56 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 5 = DÖV 1958 S. 740 = DVBl. 1958 S. 587 = ROW 1958 S. 205 , vom 11. Februar 1959 - BVerwG V C 105.57 - und vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 175.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 19 = DVBl. 1961 S. 292).Es bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsgrundsätze für die Anerkennung einer subjektiv bedingten Zwangslage auch auf solche Fälle anwendet, in denen die besondere Zwangslage nach der Vorstellung des Geflüchteten in der Zerstörung oder in einer entscheidenden Beeinträchtigung der Existenzgrundlage bestanden hat (vgl. BVerwGE 6, 357; ferner - für die jetzige Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG - mit eingehender Begründung das Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -).
- BVerwG, 06.06.1958 - V C 369.56
Anspruch eines Vertriebenen auf Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - …
Wiederholung von BVerwG V C 424.56.Amtlicher Leitsatz: Wiederholung von BVerwG V C 424.56.
- BVerwG, 28.01.1965 - VIII C 293.63
Anspruch auf Ausstellung eines Flüchtlingsausweises - Rechtliche Voraussetzung …
Demgegenüber beruft die Klägerin sich vergeblich auf den in der Entscheidung BVerwGE 6, 357 [359] hervorgehobenen Grundsatz, daß die Ausübung von Berufen, die im sowjetischen Besatzungsgebiet im allgemeinen von politischen Bindungen abhängig sind, als solche in der Regel noch nicht zu vertreten ist. - BVerwG, 25.07.1961 - VI C 168.58
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Auch ein solches Verhalten ist daher in der Regel zu vertreten, wenn es besonders leichtsinnig oder unüberlegt ist (BVerwGE 1, 195 [197]; BVerwGE 6, 357 [360];Urteile vom 10. Dezember 1958 - BVerwG VI C 88.58 -;vom 16. Juni 1960 - BVerwG VIII C 167.59 - insoweit bei Buchholz BVerwG 412.3 § 3 BVFG Nr. 16 nicht abgedruckt). - BVerwG, 04.06.1959 - VIII C 265.59
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling
Eine Zwangslage aber, die die Folge eines besonders leichtsinnigen oder unüberlegten Verhaltens ist, hat nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Gerichts (BVerwGE 1, 195; 6, 357 [BVerwG 22.05.1958 - I C 27/57]; Urteil vom 22. Juni 1956 - BVerwG IV C 019.56 - Leitsatz in MDR 1957 S. 60) der Betroffene im Sinne von § 3 BVFG zu vertreten. - BVerwG, 01.12.1966 - VIII C 27.65
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Die Tatsache, daß ein Bewohner der sowjetischen Besatzungszone einen Beruf ausübt, der dort üblicherweise politischen Bindungen unterliegt, führt für sich allein noch nicht zu dem Ergebnis, daß er eine besondere Zwangslage, die sich hieraus für ihn ergibt, zu vertreten hat (BVerwGE 6, 357). - BDH, 01.04.1965 - I D 55/63
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Die Erfüllung der einem Beamten obliegenden politischen Pflicht findet aber dort ihre Grenze, wo sie dem Beamten nicht zumutbar ist (Urteil vom 7. Juni 1961 - ... - vgl. BVerwG in DÖV 1958, S. 670). - BDH, 01.04.1965 - I D 35/64
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Die Erfüllung einer Dienstpflicht muß aber dort ihre Grenze finden, wo sie unzumutbar ist (Urteil vom 7. Juni 1961 - I D 55/60 - vgl. auch BVerwG in DÖV 1958 S. 670). - BVerwG, 17.04.1964 - VIII B 39.63
Antrag auf Erteilung eines Ausweises C - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - …
ImUrteil vom 6. Juni 1958 - BVerwG V C 424.56 -, BVerwGE 6, 357, wird ausgeführt, daß die Frage, ob ein Verhalten im Sinne des § 3 Abs. 1 BVFG zu vertreten ist, nur erheblich ist, wenn dieses Verhalten für die Zwangslage ursächlich war. - BDH, 07.06.1961 - I D 55/60
Eintritt eines Beamten in die SED und in den FDGB als Dienstpflichtverletzung - …
- BVerwG, 23.07.1975 - 8 B 14.75
Anordnung eines persönlichen Erscheinens des Klägers in der mündlichen …
- BVerwG, 31.08.1971 - VIII B 57.71
Vertretenmüssen einer Zwangslage eines freiwillig in die SBZ zurückgekehrten …
- BVerwG, 30.01.1967 - VIII B 101.66
Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Ausstellung eines Vertriebenenausweises
- BVerwG, 06.12.1962 - VIII C 1.61
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- BVerwG, 13.11.1962 - VIII B 47.62
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- BVerwG, 18.09.1961 - VIII CB 51.60
Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Verlassen der sowjetischen Besatzungszone …
- BVerwG, 03.04.1962 - VIII B 56.61
- BVerwG, 27.07.1961 - VIII CB 156.60
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- BVerwG, 08.11.1960 - VIII CB 426.59
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- BVerwG, 04.01.1960 - VIII CB 285.59
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- BVerwG, 11.11.1959 - VIII C 151.59
Vertretenmüssen der Folgen von besonders leichtsinnigen und unüberlegten sowie …
- BVerwG, 23.09.1959 - VIII C 289.59
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- BVerwG, 05.12.1958 - V B 104.58
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- BVerwG, 22.10.1958 - V C 518.56
Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling
- BVerwG, 09.03.1962 - VIII C 94.61
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ablehnung des Antrages auf …
- BVerwG, 09.02.1961 - VIII CB 494.59
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde in Sachen unzulässige …
- BVerwG, 29.01.1959 - V B 164.58
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