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Rechtsprechung
   BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,99
BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56 (https://dejure.org/1958,99)
BVerwG, Entscheidung vom 06.06.1958 - V C 424.56 (https://dejure.org/1958,99)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Juni 1958 - V C 424.56 (https://dejure.org/1958,99)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BVerwGE 6, 357
  • NJW 1958, 1364
  • DVBl 1959, 183
  • DÖV 1958, 670
 
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Wird zitiert von ... (28)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
    Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
    Die Sache mußte deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, damit diese nunmehr prüfen kann, ob sich der Kläger beim Verlassen der SBZ in einer Zwangslage im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 - undvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - MDR 1958, 60; DÖV 1958, 118) befunden hat.

    Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).

  • BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
    Die Sache mußte deshalb unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an die Vorinstanz zurückverwiesen werden, damit diese nunmehr prüfen kann, ob sich der Kläger beim Verlassen der SBZ in einer Zwangslage im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 - undvom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 - MDR 1958, 60; DÖV 1958, 118) befunden hat.
  • BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
    Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).
  • BVerwG, 29.05.1958 - V C 326.56

    Verwarnung einer Person wegen passiven Widerstandes gegen die FDJ - Zwangslage …

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
    Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß es zur Annahme einer Zwangslage nicht ausreichen würde, wenn dem Kläger lediglich wirtschaftliche Nachteile, das Aufgeben seines Berufs und vielleicht sogar Arbeitslosigkeit gedroht haben würden; denn solche Nachteile beruflicher Art können als rein wirtschaftliche Gründe im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG nur dann zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn damit zugleich eine unmittelbare Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit verbunden ist oder die gleichwertige Gefahr einer völligen Existenzvernichtung droht (Urteil des Senatsvom 29. Mai 1958 - BVerwG V C 326.56 -).
  • BVerwG, 27.05.1958 - V CB 233.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
    Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).
  • BVerwG, 22.10.1958 - V C 321.56

    Verlegung des Wohnsitzes in die sowjetische Festzungszone nach der Besetzung …

    Denn wie das erkennende Gericht in seinen Urteilen vom 6. Juni 1958 - BVerwG V C 369.56 und BVerwG V C 424.56 (BVerwGE 6, 357 [BVerwG 06.06.1958 - BVerwG V C 424.56]) - ausgesprochen hat, kommt es auf den Gesichtspunkt des Vertretenmüssens nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BVFG nur dann an, wenn die von dem Betroffenen behauptete Zwangslage durch ein von ihm zu vertretendes Verhalten ursächlich bedingt war.

    Zu der Frage, ob der Kläger zu 1) eine etwaige Zwangslage unter dem Gesichtspunkt seiner Zugehörigkeit zu sowjetzonalen Organisationen und der Bekleidung des Bürgermeisteramtes in seiner Gemeinde zu vertreten hätte, und zu den weiteren Fragen, ob die Kläger durch die Übernahme des durch die Bodenreform enteigneten Pachtlandes gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben und inwieweit die etwaige Anerkennung des Klägers zu 1) als Sowjetzonenflüchtling unter dem Gesichtspunkt der Familiengemeinschaft auch für die Klägerin zu 2) Wirkungen äußern kann, wird auf die grundsätzlichen Entscheidungen des erkennenden Gerichts vom 6. Juni 1958 (BVerwG V C 369.56 und BVerwG V C 424.56), vom 23. September 1957 (BVerwG V C 488.56 - DÖV 1958 S. 119 = NJW 1958 S. 35 = DVBl. 1958 S. 135 = JOB 1958 Heft 3 S. 2 -) und vom 2. April 1958 (BVerwG V C 455.56/V C 136.57 - DÖV 1958 S. 668 = NJW 1958 S. 1602 [BVerwG 02.04.1958 - V C 455/65] = JOB 1958 Heft 10 S. 2 -) verwiesen.

  • BVerwG, 28.06.1962 - VIII C 70.60

    Rechtsmittel

    Danach war in Fällen wirtschaftlicher Bedrängnis eine besondere Zwangslage dann gegeben, wenn der Flüchtling seine wirtschaftliche Existenz in der sowjetischen Besatzungszone völlig verloren und gleichzeitig auch für die Zukunft jede zumutbare Möglichkeit eingebüßt hatte, dort seinen Lebensunterhalt zu erlangen (vgl. BVerwGE 6, 357 [360]; 5, 254; ferner die Urteile vom 9. Oktober 1957 - BVerwG V C 524.56 -, DÖV 1958 S. 118 = ZLA 1958 S. 45 , vom 29. Mai 1958 - BVerwG V C 326.56 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 5 = DÖV 1958 S. 740 = DVBl. 1958 S. 587 = ROW 1958 S. 205 , vom 11. Februar 1959 - BVerwG V C 105.57 - und vom 12. Oktober 1960 - BVerwG VIII C 175.59 -, Buchholz BVerwG 412.3, § 3 Nr. 19 = DVBl. 1961 S. 292).

    Es bestehen auch keine rechtlichen Bedenken dagegen, daß der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsgrundsätze für die Anerkennung einer subjektiv bedingten Zwangslage auch auf solche Fälle anwendet, in denen die besondere Zwangslage nach der Vorstellung des Geflüchteten in der Zerstörung oder in einer entscheidenden Beeinträchtigung der Existenzgrundlage bestanden hat (vgl. BVerwGE 6, 357; ferner - für die jetzige Fassung des § 3 Abs. 1 Satz 4 BVFG - mit eingehender Begründung das Urteil vom 22. März 1962 - BVerwG VIII C 290.59 -).

  • BVerwG, 06.06.1958 - V C 369.56

    Anspruch eines Vertriebenen auf Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - …

    Wiederholung von BVerwG V C 424.56.

    Amtlicher Leitsatz: Wiederholung von BVerwG V C 424.56.

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