Rechtsprechung
| BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- VG Frankfurt/Main, 23.10.1958 - VI/1-1168/57
- BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 02.12.1959 - V C 341.57
Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigungsleistungen wegen Verrichtung von …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Für die "dauernde Bewachung" genügt es, wenn sie geeignet ist, die Einhaltung der auferlegten Freiheitsbeschränkungen zu gewährleisten (vgl. Urteile vom 13. November 1957 [a.a.O.], vom 14. Januar 1959 [a.a.O.] undvom 2. Dezember 1959 - BVerwG V C 341.57/124.59 - [MDR 1960, 344]). - BVerwG, 22.03.1961 - V C 165.59
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Vielmehr reicht es für das Erfüllen des Begriffs des "engbegrenzten Raumes" aus, daß die räumliche Beschränkung der Bewegungsfreiheit unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse des Einzelfalles einschneidend und ein "Untertauchen" ausgeschlossen ist (vgl. hierzu auchUrteil vom 22. März 1961 - BVerwG V C 165.59 -). - BVerwG, 14.01.1959 - V C 617.56
Auslegung des Gewahrsamsbegriffs für Kriegsgefangene i.S.d. § 2 Abs. 2 …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Die unechte Kriegsgefangenschaft wird vielmehr so lange nicht beendet, als der einmal begründete Gewahrsam ohne Unterbrechung in den engen Grenzen des § 2 Abs. 2 KgfEG ("auf engbegrenztem Raum unter dauernder Bewachung") fortdauert (vgl. Urteil vom 14. Januar 1959 [BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56]]).
- BVerwG, 25.03.1959 - V C 623.56
Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung zugunsten Volksdeutschen aus der …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch bei den "unechten" Kriegsgefangenen im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG entscheidend nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht dagegen auf den der (weiteren) Festhaltung ankommt (vgl.Urteile vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 23.59 -, vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223] und vom 25. März 1959 [BVerwGE 8, 222]). - BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56
Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Insbesondere hatten die mißglückte Flucht und die Verurteilung des Klägers zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe keinen Einfluß auf seine Rechtsstellung als unechter Kriegsgefangener (vgl.Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958, 57] sowievom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 23.59 -). - BVerwG, 03.03.1958 - V C 256.57
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Mit Recht weist die Revision darauf hin, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch bei den "unechten" Kriegsgefangenen im Sinne des § 2 Abs. 2 KgfEG entscheidend nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht dagegen auf den der (weiteren) Festhaltung ankommt (vgl.Urteile vom 11. Januar 1961 - BVerwG V C 23.59 -, vom 3. März 1958 [BVerwGE 6, 223] und vom 25. März 1959 [BVerwGE 8, 222]). - BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56
Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in …
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Diese rechtfertigen aber nicht die Annahme der Fortdauer des ausländischen Gewahrsams (vgl.Urteile vom 3. März 1958 - BVerwG V C 129.57 - undvom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 [MDR 1958, 272]). - BVerwG, 19.09.1958 - V C 137.57
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Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
In diesen Fällen hat das erkennende Gericht eine Fortdauer des Gewahrsams grundsätzlich verneint (vgl.Beschluß vom 19. September 1958 - BVerwG V C 137.57 -). - BVerwG, 03.03.1958 - V C 129.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.05.1961 - V C 429.58
Diese rechtfertigen aber nicht die Annahme der Fortdauer des ausländischen Gewahrsams (vgl.Urteile vom 3. März 1958 - BVerwG V C 129.57 - undvom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 [MDR 1958, 272]).
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76
Zurückschaffung Volksdeutscher - Karpatho-Ukraine - Sowjetrussische …
Der Sibirienaufenthalt in Verbindung mit Arbeitspflicht kann nur das gesetzliche Erfordernis der dauernden Bewachung begründen, weil Flucht zwecklos ist (Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -). - BVerwG, 27.06.1962 - VI C 27.59
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Da der Raum aber engbegrenst und die Bewegungsbeschränkung einschneidend sein müssen (Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -), wird diesem Erfordernis nur, aber regelmäßig auch dann, genügt sein, wenn es sich um einen kleinen in sich abgeschlossenen Ort handelt und die Bewegungsbeschränkung mit einer Intensität angeordnet und durchgeführt wird, die bei einem Verstoß für den Betroffenen schiverwiegende Nachteile befürchten läßt.Das Merkmal der dauernden Bewachung setzt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts voraus, daß eine dauernde Kontrolle der dem Betroffenen auferlegten Freiheitsbeschränkungen gewährleistet gewesen ist und diese Kontrolle geeignet gewesen ist, die Einhaltung der Freiheitsbeschränkungen zu gewährleisten (vgl. u.a. die Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 -, vom 14. Januar 1959 - BVerwGE 8, 98 [BVerwG 14.01.1959 - V C 617/56] [101] - und vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -).
- BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76
Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion - …
Eine solche Umwelt in Verbindung mit Arbeitspflicht kann nur das gesetzliche Erfordernis der dauernden Bewachung begründen, weil Flucht zwecklos ist (Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -).
- BVerwG, 27.11.1963 - V C 25.63
Antrag eines Erben auf Entschädigung nach dem Gesetz über die Entschädigung …
Vielmehr ist ein solcher Kriegsgefangener schon dann auf engbegrenztem Raum festgehalten worden, wenn seine Bewegungsfreiheit unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls einschneidend beschränkt und ein "Untertauchen" ausgeschlossen war(Urteil vom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -). - BVerwG, 22.10.1992 - 9 B 243.92
Entschädigung für die kriegsbedingten Festhaltung von Deutschen im Ausland
Die Kläger machen sinngemäß geltend, das angefochtene Urteil beruhe im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf einer Abweichung von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Mai 1961 - BVerwG 5 C 429.58 -. - BVerwG, 29.05.1962 - II C 17.61
Begriff des "Gewahrsam einer ausländischen Macht" im Sinne des § 37b Gesetz zur …
Für die Beantwortung dieser Frage können die zu § 2 Abs. 2 des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener - Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz - in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) ergangenen Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts richtungweisend sein (vgl. u.a. BVerwG Urteile vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958, 57], vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 - undvom 5. Mai 1961 - BVerwG V C 429.58 -).
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