Rechtsprechung
| BVerwG, 17.10.1974 - V C 51.73 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1974,1841) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Auslegung des Begriffs der Gehbehinderung sowie Zweck des Gesetzes über die unentgeltliche Beförderung mit Nahverkehrsmitteln - Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises mit gleichzeitiger Berechtigung unentgeltlicher Beförderung mit Nahverkehrsmitteln bei ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UnBefG § 2 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2, 4
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 22.12.1972 - VI 1036/71
- BVerwG, 29.08.1973 - V B 37.73
- BVerwG, 17.10.1974 - V C 51.73
Papierfundstellen
- BVerwGE 47, 113
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 11.03.1975 - 1 BvL 13/73
Verfassungsmäßigkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG
Der V. Senat des Bundesverwaltungsgerichts verweist auf seine Rechtsprechung zur Auslegung des § 2 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG (BVerwGE 35, 173 ; 39, 87; vgl. auch Urteil vom 17. Oktober 1974 - BVerwG V C 51.73 -). - BVerwG, 08.02.1980 - 5 C 61.78
Kinderzuschuß - Vater eines Auszubildenden - Sozialversicherungsrente - …
Jedoch hat der Senat zum Recht der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wiederholt entschieden, daß das Kindergeld, der früher nach dem Beamtenrecht gewährte Kinderzuschlag und der Kinderzuschuß zur Sozialversicherungsrente als Einkommen des Kindes anzusehen sind, wenn der Empfänger dieser Sozialleistungen, die gerade auch dazu dienen, die in der Person des Kindes entstehenden Kosten der allgemeinen Lebensführung - mindestens teilweise - zu decken, d.h. zur Entlastung von den Kosten des Lebensunterhalts des Kindes beizutragen, sie im Einklang mit der Zweckbestimmung an das Kind weiterreicht, soweit bei dem Kind ein Bedarf besteht (BVerwGE 20, 188; 25, 307 [BVerwG 25.11.1966 - VII C 116/66]; 32, 141 [BVerwG 03.06.1969 - VII C 8/68]; 39, 314 [BVerwG 11.02.1972 - VII C 71/69]; 47, 120) [BVerwG 17.10.1974 - V C 51/73]. - BVerwG, 05.04.1978 - 5 B 100.76
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr - Nichtzulassung der …
Das Berufungsgericht ist im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts davon ausgegangen, daß nach Wortlaut und Sinn der gesetzlichen Regelung in § 2 Abs. 1 Nr. 6 UnBefG und des sie ergänzenden Abs. 2 die Gehbehinderung danach zu beurteilen ist, ob und inwieweit die Gehwerkzeuge - die Beine oder Füße - die ihnen zukommenden Funktionen erfüllen können oder nicht (BVerwGE 47, 113 [115 ff.]). - OVG Bremen, 16.03.1976 - II BA 40/75
Schwerbehinderte - unentgeltliche Personenbeförderung
Es kann dahingestellt bleiben, ob als Rechtsgrundlage des Anspruchs auf Ausstellung eines Ausweises, wie ihn der Kläger verlangt, § 2 UNG anzusehen ist, wie es wohl für vergleichbare Fälle das Bundesverwaltungsgericht annimmt (FEVS 21, 404, 406; ferner Urteile v. 22.4.1970 in FEVS 17, 450, 452, 17.10.1974 - V C 51.73 - und 24.7.1975 - V C 28.74 -), oder dafür (nur) die Verwaltungsrichtlinien des Senators für Wohlfahrt und Jugend vom 1. November 1965 (Amtsbl. d. Fr.H.Bremen S. 335) i.V. mit Art. 3 GG in Betracht kommen, denn die Anspruchsvoraussetzungen werden davon nicht berührt.
dejure.org
Übersicht BVerwG
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.