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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,919
BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56 (https://dejure.org/1958,919)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1958 - V C 514.56 (https://dejure.org/1958,919)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1958 - V C 514.56 (https://dejure.org/1958,919)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewährung einer Kriegsgefangenenentschädigung - Beendigung eines militärischen Dienstverhältnisses

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56
    Gesetzesänderungen, die während der Rechtshängigkeit einer Vornahmeklage nach § 24 MRVO Nr. 165 ergehen, sind im verwaltungsgerichtlichen Verfahren - auch in der Revisionsinstanz - zu beachten (BVerwGE 1, 291, 3, 21, 121) [BVerwG 17.12.1954 - V C 97/54]. Der vorliegende Rechtsstreit ist daher nach dem Gesetz über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908) - KgfEG - zu beurteilen.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 569.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 514.56
    Diese Vorschrift, die durch das Gesetz vom 8. Dezember 1956 zugunsten der echten Kriegsgefangenen im Hinblick auf völkerrechtliche Bedenken eingefügt worden ist, hat das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 5. März 1958 (DVBl. 1958 S. 474) geprüft und für gültig erachtet; auf das Urteil wird verwiesen.
  • BVerwG, 08.12.1959 - V CB 201.59

    Rechtsmittel

    Das ergibt sich aus dem Wortlaut des insoweit heranzuziehenden § 21 Abs. 3 Buchst. a des Wehrgesetzes vom 21. Mai 1935 (RGBl. I S. 609); denn die Zugehörigkeit zur Wehrmacht setzt zwar nicht unbedingt eine formelle Einberufung voraus (Urteil des beschließenden Senats vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -), verlangt aber jedenfalls das Mitwirken eines militärischen Befehlshabers.
  • BVerwG, 15.04.1959 - V C 274.57

    Rechtsmittel

    Der Beklagte erhebt Bedenken gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a. Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 - Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt.
  • BVerwG, 25.03.1959 - V C 62.57

    Rechtsmittel

    Die Bedenken des Beklagten gegen die - inzwischen wiederholt bestätigte (vgl. u.a.Urteil vom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 -;Urteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;Urteil vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;Urteil vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 -) - Auffassung des erkennenden Senats, daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung des Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangen nahme , nicht hingegen auf den Grund des weiteren Gefangen haltens ankommt, greifen nicht durch.
  • BVerwG, 28.02.1962 - V C 107.60

    Rechtsmittel

    Nachdem er im Verwaltungsverfahren und vor dem Landesverwaltungsgericht keinen Erfolg gehabt hatte, hob das Bundesverwaltungsgericht durchUrteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - das Urteil des Landesverwaltungsgerichts auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.
  • BVerwG, 29.07.1959 - V C 154.58

    Rechtsmittel

    Je nach dem Ergebnis der neuerlichen Feststellungen des Landesverwaltungsgerichts wird sich der Anspruch des Klägers in vollem Umfang oder teilweise als begründet oder als völlig unbegründet erweisen (vgl.Urteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - undvom 27. August 1958 - BVerwG V C 338.57 -).
  • BVerwG, 13.05.1959 - V C 229.57

    Rechtsmittel

    Die Bedenken der Staatsanwaltschaft gegen die inzwischen wiederholt bestätigte Auffassung des erkennenden Gerichts (vgl. u.a. dieUrteile vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 -;vom 6. August 1958 - BVerwG V C 497.56 -;vom 8. Oktober 1958 - BVerwG V C 627.56 - undvom 14. Januar 1959 - BVerwG V C 617.56 - [NJW 1959 S. 784]), daß es für die Beurteilung der Rechtsstellung eines Kriegsgefangenen nur auf den Grund der Gefangennahme, nicht hingegen auf den Grund der weiteren Festhaltung ankommt, greifen nicht durch.
  • BVerwG, 27.08.1958 - V C 338.57

    Rechtsmittel

    In demselben Sinn hat das erkennende Gericht bereits durchUrteil vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 514.56 - hinsichtlich eines ebenfalls in der britischen Zone gefangengenommenen Offiziers der ehemaligen deutschen Kriegsmarine entschieden.
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