Rechtsprechung
| BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Versagung der Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten wegen der Unmöglichkeit des Auffindens eines anderen Arbeitsplatzes jenseits des Betriebs - Versäumnisse der Hauptfürsorgestelle i.R.d. dem Schwerbeschädigten gegenüber obliegenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten darf nicht allein mit der Begründung versagt werden, außerhalb dieses Betriebes fehle es für den Schwerbeschädigten an einem angemessenen Arbeitsplatz
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schwerbeschädigter - Kündigung - Hauptfürsorgestelle
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
SchwbG (1961) § 14, § 21 Abs. 1, 2
Verfahrensgang
- VG Berlin, 18.04.1972 - VIII A 142.70
- OVG Berlin, 22.06.1973 - VI B 37.72
- BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Papierfundstellen
- BVerwGE 48, 264
Wird zitiert von ... (61) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die in einem Dreieck von Rechtsbeziehungen zu treffende (Ermessens-)Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über den Antrag des Arbeitgebers, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten zuzustimmen (§ 14 und § 16 Abs. 1 des in diesem Streitfall noch anzuwendenden Schwerbeschädigtengesetzes in der Passung vom 14. August 1961 [BGBl. I S. 1234] - SchwbG -, vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1968 - BVerwG V B 174.67 - [Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6]), erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten, seines Direktionsrechts, und des Interesses des schwerbeschädigten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes Die Grenzen dessen, was hierbei zur Verwirklichung der dem Schwerbeschädigten gebührenden weitgehenden Fürsorge dem Arbeitgeber zugemutet werden muß, sind in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] mit weiteren Nachweisen): Der Arbeitgeber braucht sich nicht mit "Hilfsarbeit" zufrieden zu geben; er braucht, von besonderen Ausnahmen abgesehen, den schwerbeschädigten Arbeitnehmer nicht "durchzuschleppen"; er braucht für den Schwerbeschädigten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbeschädigten Platz zu schaffen. - BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Angesichts der Unmöglichkeit, den Kläger bei dem Beigeladenen in einem Tätigkeitsbereich der Vergütungsgruppe II a BAT zu beschäftigen, hätte die Zustimmung nach § 14 SchwbG auch nicht mit der Begründung verweigert werden können, daß die zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses führenden Gründe ihre Ursache im wesentlichen in den Umständen hätten, die die Anerkennung als Schwerbeschädigter begründeten (vgl. BVerwGE 39, 36). - BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63
Verfahrensvorschriften des SchwbG
Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Einem Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes obliegen keine weitergehenden Pflichten gegenüber einem" Schwerbeschädigten als einem privaten Betriebsinhaber (BVerwGE 19, 327 [BVerwG 21.10.1964 - V C 14.63]). - BVerwG, 25.06.1968 - V B 174.67
Nach Erlaß des Widerspruchsbescheids entstandene Kündigungsgründe können nicht …
Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Die in einem Dreieck von Rechtsbeziehungen zu treffende (Ermessens-)Entscheidung der Hauptfürsorgestelle über den Antrag des Arbeitgebers, der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten zuzustimmen (§ 14 und § 16 Abs. 1 des in diesem Streitfall noch anzuwendenden Schwerbeschädigtengesetzes in der Passung vom 14. August 1961 [BGBl. I S. 1234] - SchwbG -, vgl. Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Juni 1968 - BVerwG V B 174.67 - [Buchholz 436.6 § 14 SchwbG Nr. 6]), erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten, seines Direktionsrechts, und des Interesses des schwerbeschädigten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes Die Grenzen dessen, was hierbei zur Verwirklichung der dem Schwerbeschädigten gebührenden weitgehenden Fürsorge dem Arbeitgeber zugemutet werden muß, sind in der Rechtsprechung seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] mit weiteren Nachweisen): Der Arbeitgeber braucht sich nicht mit "Hilfsarbeit" zufrieden zu geben; er braucht, von besonderen Ausnahmen abgesehen, den schwerbeschädigten Arbeitnehmer nicht "durchzuschleppen"; er braucht für den Schwerbeschädigten keinen neuen Arbeitsplatz zu schaffen; er braucht nicht einen anderen Arbeitnehmer zu entlassen, um für den Schwerbeschädigten Platz zu schaffen. - BVerwG, 29.04.1959 - V C 97.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 05.06.1975 - V C 57.73
Der erkennende Senat (Urteil vom 29. April 1959 - BVerwG V C 97.57 -) hat - wie übrigens zuvor das Oberverwaltungsgericht - gegen die Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines bei der Berliner Stadtreinigung beschäftigten Straßenreinigers keine rechtlichen Bedenken gehabt, der aus gesundheitlichen Gründen für die Tätigkeit nicht mehr verwendbar war und für den sich im Betrieb der Berliner Stadtreinigung keine anderweitige Beschäftigung fand.
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Diese drastische Einschränkung des Abwägungsermessens der Hauptfürsorgestelle zu Lasten des Schwerbehinderten (vgl. BVerwGE 48, 264 ) entspricht auch dem Zweck des Schwerbehindertengesetzes. - BAG, 07.12.2006 - 2 AZR 182/06
Verhaltensbedingte Kündigung - Präventionsverfahren
Das Integrationsamt hat hierbei die Interessen des Schwerbehinderten und die betrieblichen Interessen gegeneinander abzuwägen (vgl. Senat 20. Januar 2000 - 2 AZR 378/99 - BAGE 93, 255; BVerwG 11. November 1999 - 5 C 23/99 - BVerwGE 110, 67; 7. März 1991 - 5 B 114/89 - EzA SchwbG 1986 § 15 Nr. 4; 5. Juni 1975 - V C 57.73 - BVerwGE 48, 264). - BVerwG, 19.10.1995 - 5 C 24.93
Schwerbehindertenrecht: Ermittlungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
In diesem Urteil ist vielmehr ausgeführt, daß die Hauptfürsorgestelle, um im Verfahren nach § 15 SchwbG ihre Ermessensentscheidung sachgerecht treffen zu können, anknüpfend an den Antrag des Arbeitgebers und von ihm ausgehend von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen hat, was erforderlich ist, um die gegensätzlichen Interessen des Arbeitgebers und des schwerbehinderten Arbeitnehmers gegeneinander abwägen zu können (a.a.O. S. 294 unter weiterem Hinweis auf BVerwGE 48, 264 [266] und Beschluß vom 28. September 1983 - BVerwG 5 B 6.83 -).
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 51.90
Befangenheit, Verlust des Rechts zur Ablehnung im Widerspruchsverfahren; …
Diese Entscheidung erfordert deshalb eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwGE 48, 264 (266 f.) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; st. Rspr.).Ausgehend von dieser Rechtsauffassung, die auch dem angefochtenen Urteil zugrunde liegt, hatte der Beklagte, um seine Ermessensentscheidung in sachgerechter Weise treffen zu können, anknüpfend an den Antrag der Beigeladenen und von ihm ausgehend von Amts wegen all das zu ermitteln und dann auch zu berücksichtigen, was erforderlich war, um die gegensätzlichen Interessen von Kläger und Beigeladener gegeneinander abwägen zu können (vgl. BVerwGE 48, 264 (266) [BVerwG 05.06.1975 - V C 57/73]; Beschluß des erkennenden Senats vom 28. September 1983 - BVerwG 5 B 6.83 - (nicht veröffentlicht)).
- BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77
Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung eines …
Unabhängig davon, ob eine Betriebsstillegung als solche in aller Regel einen "besonderen Fall" ausmacht, kann dessen Annahme aus einem anderen Grunde ausgeschlossen sein, nämlich: Handelt es sich nur um eine Teilstillegung oder ist der völlig stillzulegende Betrieb Teil eines im übrigen fortbestehenden Unternehmens, dann wird zu prüfen sein, ob die Arbeitnehmerin in dem Unternehmen anderweitig beschäftigt werden kann (Umsetzung); denn während der Schutzzeit im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist die Interessenlage der am Arbeitsverhältnis Beteiligten derjenigen vergleichbar, die in der Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte, insbesonder der des Bundesverwaltungsgerichts, zur Zulässigkeit der Zustimmung zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Schwerbeschädigten/Schwerbehinderten nach §§ 14 ff. des Schwerbeschädigtengesetzes (§§ 12 ff. des Schwerbehindertengesetzes) der Grund war und ist, danach zu fragen, ob dem Arbeitnehmer im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze ein anderer geeigneter Arbeitsplatz zugewiesen werden kann (BVerwGE 48, 264 [267] mit weiteren Nachweisen). - BVerwG, 07.07.2022 - 2 A 4.21
Keine Beteiligung des Integrationsamtes bei der Versetzung schwerbehinderter …
Sie erfordert eine Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Erhaltung seiner Gestaltungsmöglichkeiten gegen das Interesse des schwerbehinderten Arbeitnehmers an der Erhaltung seines Arbeitsplatzes (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1975 - 5 C 57.73 - BVerwGE 48, 264 ). - OVG Hamburg, 10.12.2014 - 4 Bf 159/12
Evidenzkontrolle des Integrationsamtes bei Zustimmung zur Kündigung
Zwar hat die Behörde im Zustimmungsverfahren nach den §§ 85 ff. SGB IX zu prüfen, ob Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten bestehen, da es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, den Schwerbehinderten nach Möglichkeit umzusetzen, d.h. ihm im Rahmen der vorhandenen Arbeitsplätze einen geeigneten Arbeitsplatz zuzuweisen (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.9.1990, 5 B 63.90, juris Rn. 4; Urt. v. 5.6.1975, V C 57.73, BVerwGE 48, 264, juris Rn. 7).Zwar kann es in besonderen Fällen gleichwohl für den Arbeitgeber geboten sein, einen schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen", und kann es mit Blick hierauf gerechtfertigt sein, die vom Arbeitgeber beantragte Zustimmung zur Kündigung zu verweigern (vgl. BVerwG, Urt. v. 5.6.1975, V C 57.73, BVerwGE 48, 264, juris Rn. 7).
- BVerwG, 16.06.1990 - 5 B 127.89
Zumutbare Zurückstellung der Kündigung eines Schwerbehinderten bis zum Abschluß …
Welche Gesichtspunkte die Behörde bei ihrer Ermessensentscheidung zu berücksichtigen hat und wo die Grenzen dessen liegen, was die Hauptfürsorgestelle bei ihrer interessenwägenden Ermessensentscheidung dem Arbeitgeber zur Verwirklichung der dem Schwerbehinderten gebührenden weitgehenden Fürsorge zumuten darf, sind in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts seit langem geklärt (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 29, 140 ; 48, 264 ).Ebenso ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, daß der Arbeitgeber in Ausnahmefällen verpflichtet sein kann, den schwerbehinderten Arbeitnehmer "durchzuschleppen" (vgl. BVerwGE 8, 46 ; 48, 264 ), andererseits die im Interesse der Schwerbehindertenfürsorge gebotene Sicherung des Arbeitsplatzes auf jeden Fall dort ihre Grenze findet, wo eine Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten allen Gesetzen wirtschaftlicher Vernunft widersprechen würde (BVerwGE 8, 46 ; Urteil vom 17. Dezember 1958 - BVerwG 5 C 151.56 - ).
Dies gilt auch für das von der Beschwerde bezeichnete Urteil vom 5. Juni 1975 - BVerwG 5 C 57.73 - (BVerwGE 48, 264 ff.).
Den von der Beschwerde zitierten Satz der Entscheidungsbegründung auch auf Umschulungsmaßnahmen zu beziehen, die von dritter Seite finanziert werden und in denen deshalb eine Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers nicht in Betracht kommt, verbietet auch die von BVerwGE 48, 264 (267) herausgestellte Kontinuität mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, in der als tragender Grund dafür, daß ein "Durchschleppen" des Schwerbehinderten dem Arbeitgeber grundsätzlich nicht zuzumuten sei, angegeben wurde (BVerwGE 8, 46 ): "Anderenfalls würde man dem Betrieb einseitig die Lohnzahlungspflicht auferlegen und damit schließlich bewirken, daß sich die Lage der Schwerbeschädigten insgesamt verschlechtert".
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 1020/08
Personenbedingte Kündigung - Krankheit - freier Arbeitsplatz
Rn. 20 (3) Dies steht nicht im Widerspruch zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. Juni 1975 (- V C 57/73 - BVerwGE 48, 264, 271), auf das sich das beklagte Land beruft. - VGH Hessen, 23.06.2022 - 10 A 883/21
Notwendigkeit der Zustimmung des Integrationsamtes zur ordentlichen, …
Allgemeine soziale Interessen des einzelnen Schwerbehinderten sind nicht zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1975 - V C 57.73 -, juris).Die Sozialwidrigkeit der Kündigung ist von der Behörde nicht zu berücksichtigen, denn sie ist ausschließlich im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht zu klären (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1975 - V C 57.73 -, juris).
- BVerwG, 11.11.1999 - 5 C 23.99
Arbeitsamt, Einholung der Stellungnahme des - im Rahmen des …
- BVerwG, 07.03.1991 - 5 B 114.89
Maßgeblicher Sachverhalt bei der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten
- BVerwG, 11.09.1990 - 5 B 63.90
Arbeitgeberpflichten bei Kündigung eines Schwerbehinderten
- OVG Thüringen, 26.11.2003 - 3 KO 858/01
Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; …
- VGH Baden-Württemberg, 20.02.2007 - 4 S 2436/05
Zur Frage des besonderen Falles iSv § 18 Abs 1 S 2 BErzGG, in dem die Kündigung …
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten …
- BVerwG, 22.01.1993 - 5 B 80.92
Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, …
- VG Frankfurt/Main, 08.11.2023 - 11 K 1064/23
Zulässigkeit der Kündigung während der Schwangerschaft bei Betriebsschließung, …
- BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 80.88
Revisionszulassung, Beschränkung der - auf einen von mehreren Ansprüchen in der …
- VGH Hessen, 17.11.1992 - 9 UE 1765/89
Anfechtungsklage gegen Zustimmung der Hauptfürsorgestelle zur Kündigung eines …
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1989 - 6 S 2694/88
Anfechtungsklage - isolierte Aufhebung des Widerspruchsbescheids
- ArbG Berlin, 10.09.2008 - 56 Ca 10703/08
Krankheitsbedingte Kündigung - Durchführung eines betrieblichen …
- VG Münster, 24.07.2007 - 5 K 1111/06
Vorherige Zustimmung des Integrationsamtes als Voraussetzung für die Beendigung …
- VGH Baden-Württemberg, 20.10.1998 - 9 S 1878/97
Förderung der Teilnahme Schwerbehinderter an Maßnahmen zur Förderung der …
- BVerwG, 08.03.1979 - 5 B 63.78
Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache - …
- BVerwG, 11.06.1992 - 5 B 16.92
Reichweite der Aufklärungspflicht der Hauptfürsorgestelle bei …
- VG Ansbach, 25.01.2007 - AN 14 K 06.02739
Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung und Zumutbarkeit
- VG München, 18.11.2010 - M 15 K 09.4602
Zustimmung zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines …
- VGH Bayern, 29.01.2008 - 12 ZB 06.1930
Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbehinderten gleichgestellten Menschen
- VGH Bayern, 17.09.2009 - 12 B 09.52
Schwerbehindertenrecht - Zustimmung zur Änderungskündigung eines Bademeisters
- BVerwG, 18.05.1988 - 5 B 135.87
Ermessensentscheidung der Hauptfürsorgestelle bei der Zustimmung zur Kündigung …
- OVG Niedersachsen, 14.04.1993 - 4 L 6322/92
Zustimmungsverfahren; Hauptfürsorgestelle; Ordentliche Kündigung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 25.07.1989 - 13 A 340/88
Beurteilungszeitpunkt für die Zustimmung zur Kündigung Schwerbehinderter ist die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2013 - 12 A 250/13
Entscheidung des Integrationsamtes über die Zustimmung zur Kündigung eines …
- VG München, 25.04.2012 - M 18 K 11.1255
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 2702/10
Zulässigkeit der Auswahl zwischen mehreren Möglichkeiten zur Ermittlung des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2011 - 12 A 505/10
Geltendmachung der Verletzung der Verfahrensvorschrift des § 87 Abs. 2 SGB IX …
- VGH Bayern, 16.12.2008 - 12 ZB 07.3381
Schwerbehindertenrecht; Zustimmung zur krankheitsbedingten Kündigung; …
- OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.1998 - 12 A 12950/97
Anspruch auf Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach …
- OVG Niedersachsen, 27.07.1994 - 4 L 1547/94
Voraussetzungen der wirksamen Entlassung eines auf Grund einer Alkoholkrankheit …
- BVerwG, 23.05.1989 - 5 B 36.89
Grenzen der Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung des Schwerbehinderten für den …
- VG Münster, 25.07.2006 - 5 K 1808/05
Erfolglose Klage gegen die Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung des …
- VGH Hessen, 09.07.1991 - 9 UE 2725/88
Ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer Schwerbehinderten - …
- VG Stuttgart, 13.09.2012 - 11 K 1272/12
Zustimmung des Integrationsamtes zur krankheitsbedingten Kündigung eines …
- VGH Bayern, 08.03.2010 - 12 ZB 09.2837
Schwerbehindertenrecht/ProzessrechtÄnderungskündigung; keine ernstlichen Zweifel …
- VG Oldenburg, 21.01.2003 - 13 A 3791/02
Beginn der Ausschlussfrist bei einer außerordentlichen fristlosen Kündigung nach …
- OLG Köln, 26.11.1987 - 7 U 130/87
Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung; Rechtmäßigkeit der Kündigung eines …
- BVerwG, 29.05.1985 - 4 B 97.85
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
- BVerwG, 18.12.1981 - 5 B 70.81
Erfolgsaussichten einer Nichtzulassungsbeschwerde - Zustimmung zur Kündigung von …
- VG Bayreuth, 14.02.2011 - B 3 K 10.639
Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Schwerbehindertenrecht; …
- VG Ansbach, 21.01.2010 - AN 14 K 09.00066
Zustimmung des Integrationsamtes zu verhaltensbedingter Änderungskündigung; …
- VG München, 08.10.2008 - M 18 K 08.1654
Vollmacht im Verwaltungsverfahren; Erforderlichkeit einer mündlichen Verhandlung; …
- LAG Hessen, 07.03.1995 - 7 Sa 777/95
Eingruppierung eines Sachbearbeiters für Kündigungsfälle bei der …
- VG Berlin, 14.01.1992 - 8 A 496.90
Pflicht der Hauptfürsorgestelle zur sorgfältigen Aufklärung eines einer …
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 21.06.1989 - 4 L 20/89
Voraussetzungen für die Zustimmung der zuständigen Behörde zur ordentlichen …
- BVerwG, 15.12.1978 - 5 B 49.77
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Zustimmung zur Kündigung …
- VG München, 24.07.2008 - M 15 K 07.2025
Zustimmung zur Kündigung einer Schwerbehinderten; negative Gesundheitsprognose; …
- VG München, 29.03.2007 - M 15 K 06.1678
Zustimmung des Integrationsamtes zur außerordentlichen betriebsbedingten …
- VG Oldenburg, 22.09.2003 - 13 A 1703/03
Kündigung eines Schwerbehinderten
- VG München, 14.01.2009 - M 18 K 08.414
Zustimmung des Integrationsamtes; Wegfall des Arbeitsplatzes wegen …
- VG Arnsberg, 24.09.1996 - 11 K 1390/95
Zumutbarkeit bei Verzicht auf Kündigung
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".