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| BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56, V C 588.56 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Irrtümliche Annahme einer subjektiven Zwangslage i.R.d. Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling und der Erteilung des Flüchtlingsausweises C - Bewohner der sowjetisch besetzten Zone - Zwangslage mitfliehender Familienangehöriger
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 09.10.1957 - V C 524.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1954, 9. Dezember 1955 und 9. Oktober 1957 - BVerwGE 1, 195 [BVerwG 24.09.1954 - IV C 031/54]; 3, 40; DÖV 1958, 118 [BVerwG 09.10.1957 - BVerwG V C 524.56] -) kann die bloße - möglicherweise irrtümliche Annahme, sich in einer Zwangslage nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I S. 1215) - BVFG - zu befinden, zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetisch besetzten Zone bei verständiger Betrachtung in der gleichen Lage wie der Betroffene in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg sehen würde. - BVerwG, 09.12.1955 - IV C 67.55
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1954, 9. Dezember 1955 und 9. Oktober 1957 - BVerwGE 1, 195 [BVerwG 24.09.1954 - IV C 031/54]; 3, 40; DÖV 1958, 118 [BVerwG 09.10.1957 - BVerwG V C 524.56] -) kann die bloße - möglicherweise irrtümliche Annahme, sich in einer Zwangslage nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I S. 1215) - BVFG - zu befinden, zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetisch besetzten Zone bei verständiger Betrachtung in der gleichen Lage wie der Betroffene in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg sehen würde. - BVerwG, 24.09.1954 - IV C 31.54
Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 1954, 9. Dezember 1955 und 9. Oktober 1957 - BVerwGE 1, 195 [BVerwG 24.09.1954 - IV C 031/54]; 3, 40; DÖV 1958, 118 [BVerwG 09.10.1957 - BVerwG V C 524.56] -) kann die bloße - möglicherweise irrtümliche Annahme, sich in einer Zwangslage nach § 3 des Bundesvertriebenengesetzes in der Fassung vom 14. August 1957 (BGBl. I S. 1215) - BVFG - zu befinden, zur Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling führen, wenn sich die Lage objektiv in der Person des Betroffenen bereits verschärft hat und wenn auch ein besonnener Bewohner der sowjetisch besetzten Zone bei verständiger Betrachtung in der gleichen Lage wie der Betroffene in der Flucht den einzig zumutbaren Ausweg sehen würde.
- BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56
Die Frage, ob mitfliehenden Familienangehörigen der Flüchtlingsausweis C zu erteilen ist, hat den erkennenden Senat bereits früher beschäftigt: In seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57 und BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - hat er die Auffassungen abgelehnt, daß mitfliehenden Familienangehörigen der Flüchtlingsausweis C automatisch zu erteilen sei oder daß - wie das Berufungsgericht im Falle der Kläger zu 2) bis 5) angenommen hat - bei jedem Zuwanderer aus der sowjetisch besetzten Zone ohne Rücksicht auf die Flüchtlingseigenschaft seiner mitfliehenden Familienangehörigen zu prüfen sei, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling in seiner Person gegeben seien. - BVerwG, 27.09.1957 - V C 443.56
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56
Ihren Erben kann auch ein Rechtsschutzinteresse an einer sachlichen Entscheidung des Rechtsstreits nicht abgesprochen werden (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 27. September 1957 - DÖV 1958 S. 116 -). - BVerwG, 02.04.1958 - V C 361.56
Revision - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling und Ausstellung eines …
Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 587.56
Die Frage, ob mitfliehenden Familienangehörigen der Flüchtlingsausweis C zu erteilen ist, hat den erkennenden Senat bereits früher beschäftigt: In seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57 und BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - hat er die Auffassungen abgelehnt, daß mitfliehenden Familienangehörigen der Flüchtlingsausweis C automatisch zu erteilen sei oder daß - wie das Berufungsgericht im Falle der Kläger zu 2) bis 5) angenommen hat - bei jedem Zuwanderer aus der sowjetisch besetzten Zone ohne Rücksicht auf die Flüchtlingseigenschaft seiner mitfliehenden Familienangehörigen zu prüfen sei, ob die Voraussetzungen für die Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling in seiner Person gegeben seien.
- BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56
Voraussetzungen für die Gleichstellung i.S.d. § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) …
Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.
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