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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,269
BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56 (https://dejure.org/1958,269)
BVerwG, Entscheidung vom 15.01.1958 - V C 614.56 (https://dejure.org/1958,269)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Januar 1958 - V C 614.56 (https://dejure.org/1958,269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Kriegsgefangenenentschädigung wegen des Aufenthalts in Gefängnissen und Zwangsarbeitslagern in Brasilien - Planmäßige oder außerplanmäßige Einschiffung von Zivilpersonen auf Schiffen oder Hilfsschiffen der Wehrmacht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1958, 272
 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.12.1954 - V C 97.54

    § 9 Erste Niedersächsische Verordnung zum Wohnungsrecht (1.Nds.DVOWG) als …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56
    Seine Klage ist daher eine Vornahmeklage im Sinne des hier maßgeblichen § 24 MRVO 165, für deren Beurteilung die Rechtslage im Zeitpunkt der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung zugrunde zu legen ist; vgl. BVerwGE 1, 291 [BVerwG 17.12.1954 - V C 97.54] sowie BVerwGE 21 und 49. Anzuwenden ist demnach das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Dezember 1956 (BGBl. I S. 908).
  • BVerwG, 13.11.1957 - V C 338.56

    Genehmigung zur Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland und Besitz einer …

    Auszug aus BVerwG, 15.01.1958 - V C 614.56
    In dem Urteil vom 13. November 1957 (DÖV 1958 S. 57) hat es hierzu folgendes ausgeführt: "Aufenthaltsbeschränkungen und Ausreiseschwierigkeiten erfüllen für sich allein noch nicht den Tatbestand des "Festgehaltenwerdens", weil es sich dabei nicht um eine solche Beschränkung der Bewegungsfreiheit handelt, die einem Gewahrsam entspricht (vgl. auch die Begründung der Bundesregierung zum Entwurf des § 2 Abs. 1 der Dritten Durchführungsverordnung zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, der insoweit wörtlich mit der Neufassung des § 2 Abs. 2 KgfEG übereinstimmt; mitgeteilt bei Hübner, Kommentar zum Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz, S. 104)." Diese Ausführungen gelten auch für den vorliegenden Fall.
  • BVerwG, 05.03.1958 - V C 334.56

    Angehöriger eines militärischen oder militärähnlichen Verbandes i.S.d. § 1 Abs. 1 …

    Wie das erkennende Gericht im Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 - entschieden hat, rechtfertigt die Stellung unter Polizeiaufsicht nicht die Annahme, es habe eine Festhaltung oder Internierung vorgelegen.

    Dahin hat das erkennende Gericht wiederholt entschieden; vgl. etwa das bereits angeführte Urteil vom 13. November 1957 und das Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 -.

  • BVerwG, 28.03.1974 - V C 101.72

    Antrag auf Gewährung von Kriegsgefangenenentschädigung - Voraussetzung für das …

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden, daß die Stellung unter Polizeiaufsicht oder Ausreiseschwierigkeiten für sich allein den Begriff des Festgehaltenwerdens nicht erfüllen (vgl. u.a. Urteil vom 13. November 1957 - BVerwG V C 338.56 - [DÖV 1958, 57]; Urteil vom 14. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 -).
  • BVerwG, 14.06.1961 - V C 210.59

    Anspruch auf Kriegsgefangenenentschädigung wegen Gewahrsams und Einweisung in das …

    Auch die vielen vergeblichen Versuche des Vaters der Kläger um eine Ausreise stehen diesen Feststellungen nicht entgegen, da die Ausreiseschwierigkeiten nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (Urteil vom 15. Januar 1958 - BVerwG V C 614.56 [MDR 1958 S. 272]) nicht als Gewahrsam nach § 2 Abs. 2 KgfEG angesehen werden können.
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