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Rechtsprechung
   BVerwG, 09.07.1958 - V C 621.56   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1958,3255
BVerwG, 09.07.1958 - V C 621.56 (https://dejure.org/1958,3255)
BVerwG, Entscheidung vom 09.07.1958 - V C 621.56 (https://dejure.org/1958,3255)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Juli 1958 - V C 621.56 (https://dejure.org/1958,3255)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik aus Billigkeitsgründen i.R. eines Notaufnahmeverfahrens - Bestehen einer Zwangslage mitfliehender Familienangehöriger eines anerkannten oder anzuerkennenden Sowjetzonenflüchtlings

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 455.56
    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 621.56
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen von 2. April 1958 - BVerwG V C 455.56/136.57 und V C 361.56/362.56 - entschieden, daß die Zwangslage mitfliehender Familienangehöriger eines anerkannten oder anzuerkennenden Sowjetzonenflüchtlings zu vermuten ist, es sei denn, daß in der Person des mitfliehenden Familienangehörigen ein besonderer Ausschließungsgrund vorliegt.
  • BVerwG, 27.09.1957 - V C 496.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 621.56
    Ein Verstoß gegen die Grundsätze der Beweisaufnahme und Beweiswürdigung (vgl. Urteil des erkennenden Gerichts vom 27. September 1957 - DÖV 1958 S. 116 -) oder gar eine Widerlegung der Vermutung der Zwangslage für mitfliehende Familienangehörige sind nicht ersichtlich.
  • BVerwG, 02.04.1958 - V C 361.56

    Revision - Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling und Ausstellung eines …

    Auszug aus BVerwG, 09.07.1958 - V C 621.56
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen von 2. April 1958 - BVerwG V C 455.56/136.57 und V C 361.56/362.56 - entschieden, daß die Zwangslage mitfliehender Familienangehöriger eines anerkannten oder anzuerkennenden Sowjetzonenflüchtlings zu vermuten ist, es sei denn, daß in der Person des mitfliehenden Familienangehörigen ein besonderer Ausschließungsgrund vorliegt.
  • BVerwG, 10.12.1958 - V C 585.56

    Voraussetzungen für die Gleichstellung i.S.d. § 4 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) …

    Der erkennende Senat hat nun allerdings in seinen Urteilen vom 2. April 1958 - BVerwG V C 361.56, BVerwG V C 362.56 - ZLA 1958, 284); BVerwG V C 455.56, BVerwG V C 136.57; BVerwGE 7, 6 und vom 9. Juli 1958 - BVerwG V C 587.56, BVerwG V C 588.56 - BVerwG V C 621.56 (MDR 1958, 870 [Leits.], IOB-Informationen 1958 Heft 12 S. 2) ausgesprochen: Bei der gemeinsamen Flucht von mehreren Familienangehörigen löse in der Regel die Zwangslage eines von ihnen auch für die mitfliehenden Familienangehörigen mittelbar eine Zwangslage aus; denn die Flucht eines Familienangehörigen führe zum Auseinanderreißen der Familiengemeinschaft, die nach Art. 6 Abs. 1 GG unter dem besonderen Schutze der staatlichen Grundordnung stehe.
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