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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,6082
BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70 (https://dejure.org/1972,6082)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1972 - V C 68.70 (https://dejure.org/1972,6082)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1972 - V C 68.70 (https://dejure.org/1972,6082)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zustimmung zur Kündigung eines einem Schwerbeschädigten gleichgestellten Mitarbeiters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66

    Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70
    In BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] hat das Bundesverwaltungsgericht zwar darauf hingewiesen, daß die Verwaltungsgerichte sich in Schwerbeschädigtensachen regelmäßig selbst durch eigene Beweiserhebungen so gut wie möglich mit den in Betracht kommenden Verhältnissen vertraut machen müssen, um so in der Lage zu sein, die Ermessenserwägungen der Verwaltungsbehörden nachzuvollziehen und damit auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.

    Wird der Schwerbeschädigte auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung - wenn auch vielleicht nur mit größerer Anstrengung als Gesunde - ausfüllen kann, ist ausreichend gewährleistet, daß er gegenüber den Gesunden nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwGE 23, 123 [BVerwG 12.01.1966 - BVerwG V C 62.64] [127]; 29, 140 [141]).

    Er kann nicht deswegen, weil andere Arbeitsplätze weniger beschwerlich oder ihm aus anderen Gründen genehmer sind, den ihm zumutbaren Arbeitseinsatz ablehnen; denn er kann unter den für ihn nach der Art seiner gesundheitlicher Beeinträchtigung in Frage kommenden Arbeitsplätzen nicht wählen (vgl. BVerwGE 29, 140 [BVerwG 28.02.1968 - BVerwG V C 33.66] [143]).

  • BVerwG, 28.11.1958 - V C 32.56

    Anfechtungsklage eines Schwerbeschädigten gegen Zustimmung der …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70
    Die HFSt war zwar gehalten, sich eine eigene Überzeugung von der Richtigkeit der die Entscheidung tragenden Tatsachen zu verschaffen (BVerwGE 8, 46 [52]).

    Darauf kommt es allein an (vgl. BVerwGE 8, 46 [52]).

  • BVerwG, 12.01.1966 - V C 62.64

    Zum Begriff des anderen angemessenen Arbeitsplatzes eines schwerbeschädigten …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70
    Wird der Schwerbeschädigte auf Arbeitsplätzen eingesetzt, die er trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigung - wenn auch vielleicht nur mit größerer Anstrengung als Gesunde - ausfüllen kann, ist ausreichend gewährleistet, daß er gegenüber den Gesunden nicht ins Hintertreffen gerät (vgl. BVerwGE 23, 123 [BVerwG 12.01.1966 - BVerwG V C 62.64] [127]; 29, 140 [141]).
  • BVerwG, 30.08.1967 - V C 104.65

    Begriff der selbstständigen Erwerbstätigkeit im Sinne des Lastenausgleichsrechts …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70
    Die dem Verwaltungsgericht obliegende Pflicht, den Sachverhalt von Amts wegen zu erforschen, bedeutet nicht, daß das Gericht jede Parteibehauptung bezweifeln müsse und sie erst dann seiner rechtlichen Würdigung zugrunde legen dürfe, wenn sie bewiesen sei (Urteil vom 30. August 1967 - BVerwG V C 104.65 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 56 = ZLA 1968, 11]).
  • BVerwG, 22.01.1971 - IV B 144.70

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anspruch auf Erlass eines …

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1972 - V C 68.70
    Das Gericht braucht daher, sofern sich nicht aus der Gesamtlage des Falles Bedenken aufdrängen, einem Tatumstand nicht durch eigene Ermittlungen nachzugehen, wenn er von der Gegenseite nicht bestritten wird (vgl. Beschluß vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 144.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 76] mit Nachweisen aus der Rechtsprechung anderer Senate).
  • BVerwG, 26.01.1990 - 8 C 67.87

    Einschränkung der Zustimmung durch die Bewilligungsstelle im öffentlich …

    Da sich die Pflicht der Tatsachengerichte zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts auf die Behebung eigener Zweifel beschränkt, dürfen die Gerichte auch nicht (mehr) bestrittenes Parteivorbringen, dessen Richtigkeit anzuzweifeln sich nach Lage des Falles nicht aufdrängt, in Ermangelung eigener Bedenken verfahrensfehlerfrei ohne förmliche Beweisaufnahme ihrer Würdigung zugrunde legen (vgl. u.a. Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 83 S. 23 m.weit.Nachw.; Beschluß vom 5. Mai 1987 - BVerwG 9 B 316.86 - Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 66 S. 20 ).
  • BVerwG, 10.12.1979 - 4 B 254.79

    Erfordernis einer fernstraßenrechtlichen Relevanz - Auslegung des Begriffs der …

    Das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, daß es das Gebot des § 86 Abs. 1 VwGO, den Sachverhalt von Amts wegen aufzuklären, den Tatsachengericht nicht verwehrt, für seine Beweiswürdigung auch das Vorbringen der Beteiligten zu verwerten, soweit es ihm überzeugend erscheint und nicht durch anderweitiges Parteivorbringen in Frage gestellt wird (vgl. z.B. Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 Nr. 83; Beschluß vom 27. September 1978 - BVerwG 4 B 119.78 -).
  • BVerwG, 17.01.1980 - 5 C 7.79

    Freiheit richterlicher Überzeugungsbildung - Feststellung maßgeblicher Umstände - …

    Die Aufklärungspflicht des Gerichts beschränkt sich insoweit auf die Behebung eigener Zweifel (Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG 5 C 68.70 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 83]).
  • BVerwG, 20.02.1981 - 4 C 68.77

    Rechtmäßigkeit einer von der Planfeststellungsbehörde unterlassenen Anordnung von …

    Dem Berufungsgericht hätte sich vielmehr angesichts des unauflöslichen Widerspruchs zwischen den Angaben der Prozeßparteien die Notwendigkeit aufdrängen müssen, den entscheidungserheblichen Sachverhalt durch eigene Ermittlungen - erforderlichenfalls unter Hinzuziehung eines Sachverständigen - aufzuklären (vgl.z.B. Beschluß vom 22. Januar 1971 - BVerwG IV B 144.70 - in Buchholz § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 76;Urteil vom 16. Februar 1972 - BVerwG V C 68.70 - in Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 83).
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