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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,215
BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 68.76 (https://dejure.org/1977,215)
BVerwG, Entscheidung vom 24.11.1977 - 5 C 68.76 (https://dejure.org/1977,215)
BVerwG, Entscheidung vom 24. November 1977 - 5 C 68.76 (https://dejure.org/1977,215)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Studierender - Wohnung bei Elternteil - Auszubildender - Ausbildungsförderung - Bedarfssatz für Unterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BAföG §§ 1, 12, 13

Papierfundstellen

  • BVerwGE 55, 54
  • DÖV 1978, 452
 
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Wird zitiert von ... (43)

  • OVG Hamburg, 24.09.2015 - 4 Bf 112/12

    Ausbildungsförderung; "Wohnen bei den Eltern" iSv § 13 Abs. 2 Nr. 1 BaföG bei …

    Die typisierende Betrachtung darf allerdings nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz oder gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, V C 68.76, BVerwGE 55, 54, juris Rn. 9;… Urt. v. 13.4.1978, 5 C 54.76, FamRZ 1979, 181, juris Rn. 14).

    Rn. 27 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der erkennende Senat folgt, wohnt ein Auszubildender "bei seinen Eltern" i.S.v. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG, wenn er mit diesen - bzw., was ausreichend ist, mit einem Elternteil (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, V C 68.76, BVerwGE 55, 54, juris Rn. 9;… Urt. v. 13.4.1978, 5 C 54.76, FamRZ 1979, 181, juris Rn. 14) - in einem Haushalt räumlich zusammenlebt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, a.a.O., juris Rn. 10;… Urt. v. 13.4.1978, a.a.O., juris Rn. 15).

    Denn in einem solchen Fall ist typischerweise davon auszugehen, dass mit dem Zusammenleben für den Auszubildenden erhebliche Ersparnisse im Hinblick auf die Unterkunftskosten und sonstige Annehmlichkeiten von zum Teil ebenfalls geldwerten Charakter verbunden sind, auf die der Auszubildende deshalb angewiesen ist, weil er regelmäßig noch nicht auf eigenen Füßen stehen kann und sich "in einem Zustand mannigfaltiger Abhängigkeiten von verschiedenartigen Zuwendungen befindet" (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, a.a.O., juris Rn. 11 f.).

    Namentlich kommt es nicht darauf an, dass die Eltern eine (wirtschaftlich) dominierende Stellung einnehmen, dass sie dem Auszubildenden gegenüber unterhaltspflichtig sind bzw. diesem Unterhalt leisten oder dass sie (Haupt-) Mieter der gemeinsam bewohnten Wohnung sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, V C 68.76, BVerwGE 55, 54, juris Rn. 10 ff.).

    Ebenfalls ist es rechtlich unerheblich, ob das Zusammenleben die Merkmale eines traditionellen Familienverbandes aufweist oder ob es sich bei den Eltern und dem Auszubildenden um gleichberechtigte, voneinander unabhängige (Wohn-) Partner handelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, a.a.O., juris Rn. 14).

    Ohne Belang ist überdies, ob der Auszubildende ein eigenes - schuldrechtliches oder dingliches - Nutzungsrecht an der gemeinsam genutzten Wohnung hat (…vgl. BVerwG, Urt. v. 13.4.1978, 5 C 54.76, FamRZ 1979, 181, juris Rn. 17) und ob und ggf. welche rechtsgeschäftlichen Abreden insoweit bestehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, a.a.O., juris Rn. 10).

    Diese typische Annahme bildet das das bloße Zusammenwohnen weiter qualifizierende Merkmal, das es rechtfertigt, in § 13 Abs. 2 BAföG unterschiedliche Unterkunftspauschalen abhängig davon vorzusehen, ob der Auszubildende "bei seinen Eltern" wohnt oder nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, a.a.O., juris Rn. 10;… Urt. v. 13.4.1978, juris Rn. 15).

    Es kann vor diesem Hintergrund nicht davon ausgegangen werden, der Gesetzgeber habe den für das Ausbildungsförderungsrecht zuständigen Ämtern die Aufgabe zuweisen wollen, bei der Anwendung des § 13 Abs. 2 BAföG die näheren Umstände des Zusammenlebens zwischen einem Auszubildenden und seinen Eltern zu untersuchen und förderungsrechtlich zu bewerten (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, V C 68.76, BVerwGE 55, 54, juris Rn. 14).

    Rn. 32 Allerdings hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass auch einer an sachbezogenen Merkmalen orientierten Typisierung Grenzen durch den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und durch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gezogen sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1977, V C 68.76, BVerwGE 55, 54, juris Rn. 15).

  • BVerwG, 08.11.2017 - 5 C 11.16

    Umfang der Ausbildungsförderung für mit einem Elternteil zusammenwohnende …

    Denn ausgehend von der Wortbedeutung, die geprägt wird durch die Präposition "bei", erfasst die Formulierung "bei seinen Eltern wohnen" das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern in einem Haushalt (BVerwG, Urteile vom 24. November 1977 - 5 C 68.76 - BVerwGE 55, 54 und - 5 C 69.76 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 1 S. 4; vom 13. April 1978 - 5 C 54.76 - BVerwGE 55, 325 ; vom 16. Dezember 1980 - 5 C 48.79 - BVerwGE 61, 235 ; vom 17. Februar 1993 - 11 C 10.92 - Buchholz 436.36 § 68 BAföG Nr. 15 S. 23 f. und vom 24. Februar 2000 - 5 C 16.99 - Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 27 S. 6).

    Diesbezüglich hat das Bundesverwaltungsgericht zwar im Ergebnis offengelassen, aber ausdrücklich erwogen, ob eine solche Ausnahmekonstellation anzunehmen ist für den Fall einer Studentin mit eigener Wohnung, die darin ihre (betreuungsbedürftige) Mutter aufnimmt (BVerwG, Urteile vom 24. November 1977 - 5 C 68.76 - BVerwGE 55, 54 und - 5 C 69.76 - Buchholz 436.36 § 13 BAföG Nr. 1 S. 5).

    Rn. 20 Bei der Festlegung, warum den Auszubildenden, die bei den Eltern wohnen, nur die niedrigere Unterkunftskostenpauschale des § 13 Abs. 2 Nr. 1 BAföG zuzubilligen ist, hat sich der Gesetzgeber von bestimmten Zwecksetzungen leiten lassen: Erstens von dem Gesichtspunkt der Kostenersparnis, nämlich der Erwägung, dass durch diese Form des Wohnens die Aufwendungen, die der Auszubildende für die Unterkunft zu bestreiten hat, erfahrungsgemäß wesentlich gemindert werden und typischerweise geringer ausfallen als bei Auszubildenden, die außerhalb des Elternhauses wohnen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 24. November 1977 - 5 C 68.76 - BVerwGE 55, 54 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2025 - 2 S 1152/24

    Mit einem Elternteil zusammenwohnender Studierender; Grundsicherungsbezug des …

    Deshalb ist es auch rechtlich unerheblich, ob die Eltern überhaupt Unterhalt leisten bzw. Unterstützung gewähren (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.1977 - V C 68.76 - juris Rn. 14).

    Kann der Studierende in dieser Situation mit den Eltern zusammenwohnen, bei denen ein junger Mensch typischerweise noch Rückhalt findet, so steht es mit dem allgemeinen Sprachgebrauch in Einklang, diese Art des Zusammenlebens als Wohnen bei den Eltern zu beschreiben (…vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 08.11.2017 - 5 C 11.16 - juris Rn. 13 - und vom 24.11.1977 - V C 68.76 - juris Rn. 11).

    Rn. 29 Der Zubilligung des niedrigeren Satzes für die Unterkunft an einen Auszubildenden, der mit seinen Eltern in einer Wohnung lebt, liegt im Übrigen die Erwägung zugrunde, dass durch diese Form des Wohnens die Aufwendungen für die Unterkunft des Auszubildenden erfahrungsgemäß gemindert werden, weil anders, als wenn der Auszubildende in einer eigenen Wohnung oder einem selbständigen Zimmer wohnt, die Kosten für die Gemeinschaftsräume wie Flur, Treppenhaus, Bad und Küche nur einmal anfallen (…vgl. BVerwG, Urteile vom 08.11.2017 - 5 C 11.16 - juris Rn. 13 und vom 24.11.1977 - V C 68.76 - juris Rn. 12).

    Es ist deshalb etwa rechtlich unerheblich, dass die Eltern bzw. der Elternteil weder Unterhalt noch im Übrigen Unterstützung leisten (vgl. dazu nochmals BVerwG, Urteil vom 24.11.1977 - V C 68.76 - juris Rn. 14).

    Deshalb ist es für die einfachrechtliche Auslegung von vornherein unerheblich, ob die Mutter des Klägers wegen des Bezugs von Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII nicht in der Lage ist, die anteiligen Wohnkosten des Klägers (auch nur teilweise) zu übernehmen oder ihn in sonstiger Weise finanziell zu unterstützen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.11.1977 - V C 68.76 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 16.12.1980 - 5 C 48.79

    Anspruch auf Gewährung von Ausbildungsförderung unter Berücksichtigung eines …

    Bewohnt ein Studierender einen im Eigentum seiner Eltern befindlichen Wohnraum, dessen Lage aber nicht die Annahme einer häuslichen Gemeinschaft mit seinen Eltern gestattet, so steht ihm die Unterkunftspauschale zu, die BAföG § 13 Abs. 2 Nr. 2 für einen nicht bei seinen Eltern wohnenden Auszubildenden vorsieht (Fortführung BVerwG, 24.11.1977, V C 68.76, BVerwGE 55, 54; Fortführung BVerwG, 13.04.1978, V C 54.76, BVerwGE 55, 325).

    Ausgehend von der Auslegung des Rechtsbegriffs "Wohnen bei den Eltern" in BVerwGE 55, 54 uni 325 sei ein Wohnen bei den Eltern auch dann nicht gegeben, wenn der Auszubildende allein eine einem Elternteil gehörende Eigentumswohnung bewohne und wenn er hierfür aufgrund eines rechtswirksamen Mietvertrags mit dem Eigentümer an diesen den ortsüblichen Mietzins zahle.

    Bei der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bei seinen Eltern wohnen", von dessen Vorliegen oder Nichtvorliegen die Nrn. 1 und 2 des § 13 Abs. 2 BAföG die Höhe der Unterkunftspauschale abhängig machen, hat sich der Senat in seinen Urteilen in BVerwGE 55, 54 und 325 von folgenden Erwägungen leiten lassen:.

    Der Umstand, daß das Siedlungshaus zu klein ist, um sowohl den Kläger als auch seine gleichfalls studierende Schwester unterzubringen, ist - anders als bei Auszubildenden, deren Bedarf in § 12 BAföG bestimmt ist (vgl.Urteil vom 6. Februar 1974 - BVerwG 5 C 22.73 - Buchholz 436.36 § 12 BAföG Nr. 1) - für die Bemessung des Unterkunftsbedarfs nach § 13 Abs. 2 BAföG allerdings ohne Bedeutung (vgl. BVerwGE 55, 54 [61] und 55, 325 [329]).

  • BVerwG, 24.02.2000 - 5 C 16.99

    Bei den Eltern wohnen i. S. v. § 2 Abs. 1 a Satz 1 BAföG; Wohnen bei den Eltern …

    Zu dieser Vorgängerbestimmung und zu den den Bedarf für Schüler bzw. Studierende betreffenden Regelungen in § 12 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 BAföG hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt festgestellt, daß der in diesen Bestimmungen enthaltene Begriff "bei seinen Eltern wohnt" in Hinblick auf seine wortgleiche Verwendung einheitlich auszulegen ist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 - ; Urteil vom 17. Februar 1993 - BVerwG 11 C 10.92 - ).

    Die durch die Präposition "bei" geprägte Formulierung erfaßt danach das nahe räumliche Zusammenleben mit den Eltern bzw. einem Elternteil in einem Haushalt, wobei auf das tatsächliche Erscheinungsbild abzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 24. November 1977, a.a.O. S. 56 bzw. S. 2; Urteil vom 13. April 1978 - BVerwG 5 C 54.76 - ).

  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 54.76

    Gewährung einer Ausbildungsförderung als Zuschuss oder als Darlehen - …

    Auch wenn der Auszubildende ein eigenes dingliches (erbrechtliches) Nutzungsrecht an der mit seinen Eltern oder u.U. mit einem Elternteil gemeinsam bewohnten Wohnung hat, wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß ihm nur der niedrigere Bedarfssatz für die Unterkunft zu gewähren ist, der einem bei seinen Eltern wohnenden Auszubildenden zusteht (Bestätigung des für die Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteils vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 - und Fortentwicklung dieser Rechtsprechung für den Fall gemeinsamen Bewohnens eines Zweifamilienhauses durch Eltern und Kinder als Miterben).

    Mit der Auslegung des Tatbestandsmerkmals "bei seinen Eltern wohnen", von dessen Vorliegen oder Nichtvorliegen die Nrn. 1 und 2 des § 13 Abs. 2 BAföG die Höhe der Unterkunftspauschale abhängig machen, hat sich der erkennende Senat bereits in seinem zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung vorgesehenen Urteil vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 - befaßt.

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 48.84

    Ausbildungsförderung im Fall der Anerkennung erhöhten Grundbedarfs für auswärtige …

    Härten und Ungerechtigkeiten für einzelne müssen deshalb grundsätzlich in Kauf genommen werden (s. etwa BVerfGE 17, 1 ; 63, 119 ; BVerwGE 55, 54 ).
  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76

    Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - …

    Im Bereich der neuzeitlichen Massenverwaltung - hierzu muß die Ausbildungsförderung inzwischen gerechnet werden - kann nämlich im Interesse der Praktikabilität auf die gesetzestechnischen Mittel der Typisierung, Generalisierung und Pauschalierung kaum noch verzichtet werden (vgl. dazu BVerfGE 17, 1 [23] und das für den Abdruck in der Entscheidungssammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 24. November 1977 - BVerwG 5 C 68.76 -).
  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 10.92

    BAföG - Ausbildungsförderung - Wohngemeinschaft mit Eltern

    Dabei hat das Bundesverwaltungsgericht bereits klargestellt, daß die streitigen Begriffe, soweit sie in §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 2 und 68 Abs. 2 BAföG enthalten sind, im Hinblick auf ihre wortgleiche Verwendung einheitlich auszulegen sind (vgl. BVerwGE 55, 54 ; Urteile vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 13.81 - und vom 15. Dezember 1988 - BVerwG 5 C 9.85 - ).

    Zur Interpretation dieses Merkmals hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 24. November 1977 (BVerwGE 55, 54 ), 13. April 1978 (BVerwGE 55, 325 ) und 16. Dezember 1980 (BVerwGE 61, 235 ) auf das Vorliegen einer "häuslichen Familien-Wohngemeinschaft" abgestellt.

  • BVerwG, 12.06.1986 - 5 C 65.84

    Unbillige Härte - Verwertung von Grundstückseigentum - Wohnungseigentum - …

    Zwar hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt betont, daß die Verwendung der gesetzestechnischen Mittel der Typisierung, Generalisierung und Pauschalierung im Bundesausbildungsförderungsgesetz gerechtfertigt sei (vgl. BVerwGE 55, 54 [BVerwG 24.11.1977 - 5 C 68/76]; 57, 204 [BVerwG 14.12.1978 - 5 C 49/77]) und der Einkommensanrechnung die Festsetzungen in einem Steuerbescheid zugrunde zu legen seien (vgl. Urteil vom 25. April 1985 - BVerwG 5 C 42.82 - Buchholz 436.36 § 24 BAföG Nr. 6).
  • BVerwG, 15.12.1988 - 5 C 9.85

    Berufung - Revisionszulassung - Rechtsmittelbelehrung

  • VGH Hessen, 20.09.1988 - 9 UE 1627/85

    Zur Frage des Mietzuschusses bei Wohngemeinschaft bzw Untermiete

  • BVerwG, 02.07.1981 - 5 C 90.79

    Ausbildungsförderung bei Wohnen bei den Eltern - Bewohnen einer abgeschlossenen …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 71.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Vollzugsrahmen

  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 62.79

    Eigener Unterkunftsbedarf - Dauernd getrennt lebender Ehegatte - Pauschaler …

  • BFH, 05.02.1988 - III R 21/87

    Ausbildungsfreibetrag wegen auswärtiger Unterbringung für ein Kind geschiedener …

  • BVerwG, 13.12.1979 - 5 C 60.78

    Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit dienstlicher Beurteilungen - …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 80.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 72.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 73.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 86.85

    Bafög - Ausbildungsförderung - Schüler - Erreichbarkeit einer Ausbildungsstätte

  • BVerwG, 18.08.1999 - 8 B 208.99

    Verschulden im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrages bei Einreichung der …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 75.85

    Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 83.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 78.85

    Frage, ob der Besuch einer Fachschulklasse nach dem …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 82.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 85.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Leistung von Ausbildungsförderung für …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 77.85

    Zur Frage, ob der Besuch einer Fachoberschule nach dem …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 79.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 11.10.1984 - 5 C 34.81

    Ausbildungsförderung für Ausländer - Anspruch eines finnischen Staatsangehörigen …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 76.84

    Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungesetz (BAföG) für Schüler …

  • BVerwG, 11.12.1986 - 5 C 81.85

    Förderungsvoraussetzungen für Schüler - Keine Erreichbarkeit einer entsprechend …

  • BVerwG, 24.11.1977 - 5 C 69.76

    Anspruch eines Studierenden auf einen höheren Bedarfssatz für seine Unterkunft - …

  • BVerwG, 16.12.1988 - 7 C 87.87

    Presseerzeugnis - Zulassung zum Postzeitungsdienst - Schriftbild - …

  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AL 3237/07
  • BVerwG, 18.01.1979 - 5 C 51.77
  • BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 21.76

    Rückforderung und Nichtzahlung von Leistungen nach den …

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 25.04.1990 - 4 L 164/90

    Kosten für die Unterkunft; Einkommensgrenze; Aufwendungen für die Heizung

  • BVerwG, 07.06.1979 - 5 B 34.79
  • BVerwG, 13.04.1978 - 5 C 55.76

    Bedarfssatz für die Unterkunft - Berücksichtigung des Wohnens in der elterlichen …

  • VG Augsburg, 27.09.2011 - Au 3 K 10.1350

    "Auslands-BAföG"

  • BVerwG, 22.11.1982 - 5 B 62.82

    Anforderungen an die Geltendmachung der grundsätzlichen Bedeutung einer …

  • VG Augsburg, 23.09.2011 - Au 3 K 10.1594

    "Auslands-BAföG"

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