Rechtsprechung
| BVerwG, 25.10.1968 - V C 86.67 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausschließung von der Schadensfeststellung und sämtlichen Leistungen nach dem Lastenausgleichsgesetz - Einbeziehung ererbter und künftig im Erbgang anfallender Lastenausgleichsansprüche in eine Ausschließung - Festsetzung eines Höchstbetrages bis zu dem eine ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FG § 41; LAG § 360 Abs. 1
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BVerwGE 30, 323
- MDR 1969, 251
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 25.10.1968 - V C 55.64
Ausschluss von Schadensfeststellungen und von Leistungen nach dem …
Auszug aus BVerwG, 25.10.1968 - V C 86.67
Hieraus folgt: Eigene und im Zeitpunkt der Ausschließung bereits ererbte Ausgleichsansprüche können in die Ausschließung einbezogen werden, sofern das Übermaßverbot - wie im vorliegenden Falle - nicht verletzt wird (vgl. Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 055.64 -).
- BVerwG, 18.06.1970 - V C 27.69
Schadensfeststellung am Betriebsvermögen eines Friseurgeschäfts mit einschlägigem …
Er hat angesichts der dargestellten Rechtslage keinen unmöglichen Inhalt und wird auch nicht dadurch in Frage gestellt, daß das Ausgleichsamt womöglich neben wenn der Erblasser den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, kann das vorliegende Ausschließungsverfahren auch gegen den Kläger weiterbetrieben werden (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], vom 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - [RLA 1969, 190] und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -). - BVerwG, 30.04.1969 - V C 101.65
Ausschließung von Ausgleichsleistungen nach § 360 Lastenausgleichsgesetz (LAG) - …
In § 360 Abs. 2 Satz 5 i.d.F. des Zwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Lastenausgleichsgesetzes vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) - 20. ÄndG LAG - ist jetzt ausdrücklich bestimmt, daß das Ausschließungsverfahren auch mit Wirkung gegen den Erben eingeleitet oder abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat (Urteil vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67). - BVerwG, 14.10.1977 - 5 B 33.76
Ausschluss von Ausgleichsleistungen - Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses
Gegen diese durch § 1 Nr. 50 Buchst. c) des 20. ÄndG LAG vom 15. Juli 1968 (BGBl. I S. 806) eingefügte Bestimmung über die Einleitung und Fortsetzung des Ausschließungsverfahrens mit Wirkung gegen die Erben bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerwGE 30, 323 [324] und Urteil vom 26. August 1976 - BVerwG V C 57.75 - und seitdem ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats).
- BVerwG, 23.06.1971 - V C 124.69
Durchführung des Ausschließungsverfahrens gegen einen Erben - Anspruch auf …
Der mit der Neufassung des § 360 Abs. 2 LAG erfolgten Klarstellung hat die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts auch Rechnung getragen (Urteile vom 25. Oktober 1968 [BVerwGE 30, 323]; 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 - 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -). - BVerwG, 17.08.1973 - V B 55.73
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Weiterbezug einer …
Mit der dieses Ergebnis rechtfertigenden Auslegung des Ausschließungsbescheides vom 21. Dezember 1970 ist das Verwaltungsgericht auch nicht von dem Urteil des beschließenden Senats vom 25. Oktober 1968 (BVerwGE 30, 323) abgewichen. - BVerwG, 10.09.1970 - V B 19.68
Ausgestaltung der Zulassung der Revision im verwaltungsgerichtlichen Verfahren …
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß ein Ausschließungsverfahren mit Wirkung auf die Erben eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser, der den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, vor Einleitung oder Abschluß des Verfahrens verstorben ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 -, 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - [RLA 1969, 190], 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 - und 18. Juni 1970 - BVerwG V C 27.69 -). - BVerwG, 22.09.1969 - V B 130.67
Zulässigkeit eines Ausschließungsverfahren mit Wirkung gegen den Erben
Das Bundesverwaltungsgericht hat in mehreren Entscheidungen inzwischen ausgesprochen, daß ein Ausschließungsverfahren mit Wirkung gegen den Erben eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser, der den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, vor Einleitung oder Abschluß des Verfahrens verstorben ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 -, 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -). - BVerwG, 22.09.1969 - V B 144.67
Rechtsmittel
Das Bundesverwaltungsgericht hat inzwischen in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß ein Ausschließungsverfahren mit Wirkung gegen den Erben eingeleitet, durchgeführt und abgeschlossen werden kann, wenn der Erblasser, der den Ausschließungstatbestand verwirklicht hat, vor Einleitung oder Abschluß des Verfahrens verstorben ist (Urteile vom 25. Oktober 1968 - BVerwG V C 86.67 - [BVerwGE 30, 323], 4. Dezember 1968 - BVerwG V C 127.66 -, 19. März 1969 - BVerwG V C 038.65 - und vom 30. April 1969 - BVerwG V C 101.65 -).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 21.08.1968 - V C 86.67 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen eine Versäumung der Revisionsfrist
Verfahrensgang
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