Rechtsprechung
| BVerwG, 14.02.1962 - V C 88.61 |
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Kurzfassungen/Presse
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VwGO § 101
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.12.1960 - VII A 1646/56
- BVerwG, 20.03.1961 - V B 21.61
- BVerwG, 12.09.1961 - V C 88.61
- BVerwG, 14.02.1962 - V C 88.61
Papierfundstellen
- BVerwGE 14, 17
- NJW 1962, 1267
Wird zitiert von ... (24)
- BSG, 22.09.1977 - 10 RV 79/76
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Einverständnis der Beteiligten - …
aufnahme "verbraucht", Nach der nahezu einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Rechtslehre bezieht sich das Einverständnis der Parteien mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung nur auf die jeweils nächste Entscheidung (vgl BGHZ 17, 118, 123; 51, 210, 214; BVerwGE 14, 17;… Stein/Jonas aaO @ 128 Anm IX 2;… Wieczorek aaO S 128 Anm J II c 5)" Bei dieser Entscheidung kann es sich um ein Urteil, aber auch um einen Beweisbeschluß handeln.Ist die nächste Entscheidung nicht das abschließende Urteil, so wird in der Regel die Verzichtserklärung durch jede gerichtliche Entscheidung verbraucht, "die die Entscheidung wesentlich sachlich vorbereitet", insbesondere durch einen Beweisbeschluß (vgl BVerwGE 14, 17), Ergeht also nach dem Verzicht auf die mündliche Verhandlung ein Beweisbeschluß mit nachfolgender Beweisaufnahme, so kann ein Urteil ohne mündliche Verhandlung nur nach einem weiteren (ausdrücklichen und vorbehaltslosen) Verzicht der Beteiligten auf eine mündliche Verhandlung erlassen werden& - Ob die Rechtslage anders zu beurteilen ist, wenn der Vorsitzende (bzw Berichterstatter, vgl 5 155 SGG) vorbereitende Maßnahmen im Rahmen des 5 106 Abs. 2 SGG trifft und von deren Ergebnis die Beteiligten rechtzeitig in Kenntnis setzt, bedarf hier keiner Entscheidung.
- VGH Baden-Württemberg, 24.01.2023 - 2 S 2696/22
Verzicht auf mündliche Verhandlung; weitere Verzichtserklärung nach …
In diesem Fall kann zum Schutz der Prozessbeteiligten ein Urteil ohne mündliche Verhandlung nur nach einer weiteren Verzichtserklärung erlassen werden (vgl. zum Ganzen BVerwG…, Beschluss vom 04.06.2014 - 5 B 11.14 - juris Rn. 11; Urteil vom 14.02.1962 - V C 88.61 - BVerwGE 14, 17, juris Rn. 12;… Schübel-Pfister in Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 101 Rn. 9).Dem liegt zugrunde, dass die mündliche Verhandlung auch der Erörterung des Beweisergebnisses dient (§ 104 Abs. 1 VwGO) und ein Beteiligter bei Verzicht auf mündliche Verhandlung vor Erlass des Beweisbeschlusses in der Regel das Ergebnis der Beweisaufnahme noch nicht übersehen kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.02.1962 - V C 88.61 - BVerwGE 14, 17, juris Rn. 13).
- BVerwG, 17.09.1998 - 8 B 105.98
Verwaltungsprozeßrecht - Rechtsfolgen des Ergehens eines Beweisbeschlusses nach …
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, daß der Verzicht auf eine mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO dann nicht mehr wirksam ist, wenn nach diesem Verzicht ein Beweisbeschluß ergeht, den Beteiligten durch einen Auflagenbeschluß eine Stellungnahme abgefordert wird oder Akten zu Beweiszwecken beigezogen werden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. Oktober 1968 - BVerwG III C 83.67 - NJW 1969, S. 252; Urteil vom 14. Februar 1962 - BVerwG V C 88.61 - BVerwGE 14, 17 19).Ist diese nächste Entscheidung nicht das abschließende Urteil, so wird die Verzichtserklärung durch eine gerichtliche Entscheidung verbraucht, die die Endentscheidung wesentlich sachlich vorbereitet (vgl. Urteil vom 14. Februar 1962 - a.a.O. - S. 18; vgl. auch Beschluß vom 29. Dezember 1995 - BVerwG 9 B 199.95 - Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 21 S. 3).
- BVerwG, 29.12.1995 - 9 B 199.95
Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Verfahrensmangels - Anforderungen an …
Das Bundesverwaltungsgericht ist jedoch stets davon ausgegangen, daß der Verzicht auf mündliche Verhandlung nach § 101 Abs. 2 VwGO sich seinem Inhalt nach lediglich auf die nächste Entscheidung des Gerichts bezieht und - wenn diese kein abschließendes Urteil ist - dadurch verbraucht wird (BVerwGE 14, 17 [BVerwG 14.02.1962 - V C 88/61]). - BVerwG, 25.02.1980 - 7 B 27.80
Zuständigkeit eines Spruchkörpers - Entscheidung des Gerichts
Entscheidung in diesem Sinne ist jedoch nur die Entscheidung, die die Entscheidung wesentlich sachlich vorbereitet (Vergleiche BVerwG, 14.02.1962, V C 88.61, BVerwGE 14, 17).Entscheidung in diesem Sinne ist jedoch nur die Entscheidung, "die die Entscheidung wesentlich sachlich vorbereitet" (BVerwGE 14, 17 [18]; vgl. ferner Beschluß vom 20. Mai 1976 - BVerwG 7 B 66.76 [Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 5]), und nicht der Beschluß des Präsidiums über die Verteilung der richterlichen Geschäfte, durch den der gesetzliche Richter für das Verfahren bestimmt, aber keine (vorbereitende) Entscheidung in der Sache selbst getroffen wird.
- BVerwG, 28.11.1962 - IV C 113.62 Ob der Verzicht auf mündliche Verhandlung durch eine im schriftlichen Verfahren ergangene Ablehnung eines Beweisantrages verbraucht ist, so daß die Sachentscheidung dann nur nach mündlicher Verhandlung oder nach weiterem Verzicht auf solche erlassen werden darf (zu vgl. Urteil BVerwG V C 88.61 vom 14. Februar 1962; BVerwGE 14, 17), hat hier dahingestellt zu bleiben, weil dieser Fall hier nicht gegeben ist.
- BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle …
Es liegt auch kein Sachverhalt vor, der unter Berücksichtigung der Urteile BVerwGE 14, 17 und BVerwGE 22, 271 Anlaß zu einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung hätte geben können, denn das Einverständnis mit einer Entscheidung ohne (weitere) mündliche Verhandlung ist erst in den Stellungnahmen zur letzten Beweiserhebung erklärt. - VGH Baden-Württemberg, 12.04.1996 - 13 S 1027/95
Ausweisung wegen Beeinträchtigung der Interessen der Bundesrepublik Deutschland - …
Der Verzicht auf mündliche Verhandlung ist schließlich auch nicht durch eine (vorbereitende) Entscheidung des Gerichts - wie etwa einen Beweisbeschluß oder Auflagenbeschluß - (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 14.2.1962, BVerwGE 14, 17 (18);… BVerwG, Urt. v. 24.5.1984, Buchholz 310 § 101 Nr. 15) oder durch Zeitablauf verbraucht; insbesondere ist die Drei-Monats-Frist nach § 128 Abs. 2 Satz 3 ZPO nicht entsprechend anwendbar (BVerwG, Beschl. v. 15.2.1980 und v. 10.6.1994, Buchholz 310 § 101 VwGO Nr. 9 und Nr. 20). - BVerwG, 24.10.1968 - III C 83.67
Verletzung des Anspruchs rechtlichen Gehörs durch den Erlass eines Urteils ohne …
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, daß ein Verzicht auf mündliche Verhandlung dann nicht mehr wirksam ist, wenn nach dem Verzicht ein Beweisbeschluß ergeht (BVerwGE 14, 17) oder ein Auflagenbeschluß erlassen wird, mit dem den Beteiligten aufgegeben wird, Stellung zu nehmen (Urteil vom 28. November 1966 - BVerwG III C 82.65 -). - VGH Baden-Württemberg, 11.07.2025 - 12 S 602/25
Beiladung; Entscheidung ohne mündliche Verhandlung; Einverständnis; "Verbrauch"
Ist diese nächste Entscheidung nicht das abschließende Urteil, so wird die Verzichterklärung durch eine gerichtliche Entscheidung verbraucht, "die die Endentscheidung wesentlich sachlich vorbereitet" (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 17.09.1998 - 8 B 105.98 -, juris Rn. 4, …und vom 24.05.1984 - 3 C 49.82 -, juris Rn. 13, Urteil vom 14.02.1962 - V C 88.61 -, juris Rn. 12). - BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82
Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses - …
- BVerwG, 20.07.1970 - VI CB 25.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Besoldung eines …
- BVerwG, 18.04.1979 - 1 B 529.78
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Frist zur Einlegung der …
- BVerwG, 17.01.1977 - 6 B 22.76
Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Anwendbarkeit der …
- BVerwG, 28.10.1965 - VIII C 1.65
Ergehen eines Beweisbeschlusses nach einem Verzicht auf mündliche Verhandlung - …
- BVerwG, 03.04.1962 - VIII B 56.61
- BFH, 05.03.1986 - I R 28/81
Versagung rechtlichen Gehörs
- BVerwG, 05.11.1964 - VIII B 63.64
Rechtsmittel
- BVerwG, 19.10.1987 - 9 B 319.87
Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - …
- BVerwG, 30.05.1968 - II C 41.64
Versorgungsrecht von Beamten - Anrechnung der Sozialversicherungsrente auf das …
- BVerwG, 22.02.1980 - 7 B 8.80
- BVerwG, 28.11.1966 - III C 82.65
Feststellung von Kriegssachschäden - Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
- BVerwG, 14.02.1964 - V CB 30.63
Aufbaudarlehen für eine lastenausgleichsgeförderte Einzimmerwohnung - Übertragung …
- BVerwG, 06.07.1976 - 4 B 97.76
Versagung der Baugenehmigung bei zivilrechtlichen Hindernissen hinsichtlich eines …
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