Rechtsprechung
| BVerwG, 16.11.1959 - V CB 127.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen - VI A 19/59
- BVerwG, 04.07.1959 - V CB 127.59
- BVerwG, 16.11.1959 - V CB 127.59
- OVG Bremen, 01.03.1965 - a S 1/65
- BVerwG, 29.04.1965 - VIII A 1.65
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.07.1959 - V CB 127.59 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen - VI A 19/59
- BVerwG, 04.07.1959 - V CB 127.59
- BVerwG, 16.11.1959 - V CB 127.59
- OVG Bremen, 01.03.1965 - a S 1/65
- BVerwG, 29.04.1965 - VIII A 1.65
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 19.12.1957 - I C 115.57
Beschränkung der Berufung und der Beschwerde in Verwaltungsstreitsachen auf die …
Auszug aus BVerwG, 04.07.1959 - V CB 127.59
Denn durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1957 (BVerwGE 6, 84) ist bereits geklärt, daß das niedersächsische Rechtsmittelbeschränkungsgesetz gültig ist und insbesondere nicht gegen Art. 19 Abs. 4 und Art. 3 GG verstößt.Auch die vom Kläger aufgeworfene Frage, ob sich an der Ermächtigung des § 26 MRVO 165 durch die Aufhebung des Besatzungsstatuts etwas geändert habe, und die weitere Frage, ob sich aus dem Gesetz über das Bundesverwaltungsgericht Einwendungen gegen das niedersächsische Rechtsmittelbeschränkungsgesetz herleiten ließen, sind in dem Urteil vom 19. Dezember 1957 (a.a.O.) in dem Sinne geklärt, daß unter keinem der genannten Gesichtspunkte die Gültigkeit des Rechtsmittelbeschränkungsgesetzes beeinträchtigt wird.
- BVerwG, 27.05.1960 - VIII A 1.60
Rechtsmittel
Seine Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen denBeschluß vom 4. Juli 1959 - BVerwG V CB 127.59 - und auf Ergänzung dieses Beschlusses werden verworfen.Durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichtsvom 4. Juli 1959 - BVerwG V CB 127.59 - wurden seine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision zurückgewiesen und seine Revision verworfen.
In dem weiterer.Beschlüsse vom 16. November 1959 - BVerwG V CB 127.59 - ist bereits ausgeführt, daß der Kläger mit seinem Schriftsatz vom 22. Juni 1959 offensichtlich den Schriftsatz meine, den er mit dem Datum des 11. Juni 1959 vorsehen hat, der aber beim Bundesverwaltungsgericht erst am 24. Juni 1959 eingegangen ist.
- BVerwG, 29.04.1965 - VIII A 1.65
Rechtsmittel
Sein Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen die Beschlüsse des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1959 - BVerwG V CB 127.59 - und vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - wird verworfen.In einer Wohnungssache wurden durch Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - das Gesuch des Klägers um Bewilligung des Armenrechts abgelehnt und seine Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den Beschluß des früher in Wohnungssachen zuständigen V. Senats vom 4. Juli 1959 - BVerwG V CB 127.59 - und auf Ergänzung dieses Beschlusses verworfen.
- BVerwG, 03.05.1961 - VIII ER 200.61
Rechtsmittel
In einer Wohnungssache hat der Kläger erfolglos geklagt; das Bundesverwaltungsgericht hat durchBeschluß vom 4. Juli 1959 - BVerwG V CB 127.59 - die Beschwerde zurückgewiesen und die Revision verworfen sowie durchBeschluß vom 27. Mai 1960 - BVerwG VIII A 1.60 - die Anträge des Klägers auf Wiederaufnahme des Verfahrens und Ergänzung des Beschlusses vom 4. Juli 1959 abgelehnt.
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