Rechtsprechung
| BVerwG, 29.01.1960 - V CB 217.59 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1960, 737
- DÖV 1960, 386
Wird zitiert von ... (10)
- BVerwG, 22.01.1969 - VI C 52.65
Ermessensbindung durch Verwaltungspraxis - Ermessensausübung bei Dienstbefreiung …
in Verbindung mit § 272 b Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorsieht, als selbständiges und zulässiges Beweismittel auch außerhalb der Beweismittel würdigen, die nach § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" gegeben sind (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG V CB 217.59 - [DÖV 1960, 386]). - BVerwG, 01.10.1976 - 1 B 121.76
Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der …
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG V CB 217.59 - (NJW 1960, 737 = DÖV 1960, 386) und in seinem Urteil vom 22. Januar 1969 - BVerwG VI C 52.65 - (BVerwGE 31, 212 [216]) klargestellt, daß eine amtliche Auskunft, deren Einholung § 87 Satz 3 VwGO in Verbindung mit § 272 b Abs. 2 Nr. 2 ZPO vorsieht, als selbständiges und zulässiges Beweismittel auch außerhalb der nach § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" zugelassenen Beweismittel gewürdigt werden kann. - BVerwG, 04.01.1984 - 9 B 1662.81
Rechtsmittel
Der Beschwerdebegründung läßt sich weder eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage entnehmen, die in Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO), noch ist die Vorinstanz von "der Entscheidung V CB 217/59 vom 29. Januar 1960" abgewichen (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO).Derartige Auskunft ersetzen grundsätzlich, die Zeugenvernehmung und die Anhörung als Sachverständiger des in Frage kommenden Beamten (so - entgegen der Ansicht der Beschwerde - ausdrücklich BVerwG, Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG 5 CB 217.59 - DÖV 1960, 386; ebenso BVerwG, Beschluß vom 11. August 1983 - BVerwG 9 B 12341.81 - im Anschluß an BGH, LM § 402 ZPO Nr. 16).
- BVerwG, 01.06.1971 - VI CB 117.67
Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Falle …
Die Beschwerde will anscheinend aus dem Beschluß (nicht Urteil, wie die Beschwerde meint) vom 29. Januar 1960 - BVerwG V CB 217.59 - [DÖV 1960, 386] herleiten, daß auch eine amtliche Auskunft nicht eingeholt werden dürfe, wenn einer Zeugenvernehmung rechtliche Hindernisse entgegenstünden. - BVerwG, 22.09.1978 - 5 CB 58.76
Schätzwertfeststellung von Flurstücken bei Flurbereinigung - Ablehnungsgesuch …
Eine derartige amtliche Auskunft ist ein selbständiges und zulässiges Beweismittel, das eine zusätzliche Zeugenvernehmung erübrigt (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG 5 CB 217.59 - [DÖV 1960, 386]; BVerwGE 31, 212, [216]). - BVerwG, 17.10.1972 - V B 4.72
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Durchführung …
Die amtliche Auskunft und die Anhörung der Auskunftsperson kann danach auch außerhalb der Beweismittel gewürdigt werden, die nach § 96 Abs. 1 Satz 2 VwGO "insbesondere" gegeben sind (Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG V CB 217.59 - [DÖV 1960, 386] und Urteil vom 22. Januar 1969 [BVerwGE 31, 212/216]). - BVerwG, 01.08.1980 - 5 B 13.79
Ermittlung des Geldwertes von Grundstücksflächen - Feststellung des Geldwertes …
Der erkennende Senat hat bereits in seinem in dem Berufungsurteil angeführten Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG 5 CB 217.59 - (NJW 1960, 737) darauf hingewiesen, daß die amtliche Auskunft ein selbständiges und zulässiges Beweismittel ist, das die Zeugenvernehmung und die Anhörung eines Sachverständigen ersetzen kann (…vgl. auch Baumbach-Lauterbach, a.a.O., Übersicht 5 vor § 373). - BVerwG, 05.04.1976 - 1 B 51.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die amtliche Auskunft ist ein selbständiges und zulässiges Beweismittel, das bei Behörden die Zeugenvernehmung und die Anhörung als Sachverständigen ersetzen kann (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG V CB 217.59 - [DCV 1960, 386]). - BVerwG, 17.03.1978 - 5 CB 30.76
Streit um die Entschädigung eines Pächters für die durch eine Flurbereinigung …
Eine amtliche Auskunft ist ein selbständiges und zulässiges Beweismittel, das eine zusätzliche Zeugenvernehmung erübrigt (vgl. Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG 5 CB 217.59 - [DÖV 1960, 386 [BVerwG 29.01.1960 - V CB 217/59]]; BVerwGE 31, 212 [216]). - BVerwG, 26.04.1976 - 1 B 58.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Die amtliche Auskunft ist ein selbständiges und zulässiges Beweismittel, das bei Behörden die Zeugenvernehmung und die Anhörung als Sachverständigen ersetzen kann (Bundesverwaltungsgericht, Beschluß vom 29. Januar 1960 - BVerwG V CB 217.59 - [DÖV 1960, 386]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".