Rechtsprechung
| BVerwG, 27.05.1958 - V CB 233.57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 12.03.1958 - V C 154.57
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.05.1958 - V CB 233.57
In einem künftigen Revisionsverfahren ist zu erwarten, daß diese Rechtsfrage, die bereits in dem Urteil des Senatsvom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 - behandelt worden ist, einer weiteren Klärung zugeführt werden kann.
- BVerwG, 06.06.1958 - V C 424.56
Rechtsmittel
Es wird darauf ankommen, ob diese Äußerung nach den Umständen, unter denen sie gefallen ist, als besonders leichtsinniges oder unüberlegtes Verhalten anzusehen ist oder ob sich der Kläger demgegenüber auf den Schutz, den das Grundrecht der freien Meinungsäußerung (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) gewährt, berufen kann (vgl. Urteile vom 24. September 1954 - BVerwGE 1, 195 -;vom 12. März 1958 - BVerwG V C 154.57 -;Beschluß vom 27. Mai 1958 - BVerwG V CB 233.57 -).
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