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Rechtsprechung
   BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,273
BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72 (https://dejure.org/1972,273)
BVerwG, Entscheidung vom 02.11.1972 - V CB 6.72 (https://dejure.org/1972,273)
BVerwG, Entscheidung vom 02. November 1972 - V CB 6.72 (https://dejure.org/1972,273)
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Wird zitiert von ... (114)Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 24.02.1959 - I C 160.57

    Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Wertermittlung/Wertermittlungsfeststellung; …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959, 221]; Beschluß vom 24. April 1967 - BVerwG IV B 142.66 -), daß im Rahmen des der Flurbereinigungsbehörde nach § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG zustehenden Ermessens auch der Grundsatz der Vereinfachung und Beschleunigung zu beachten ist, der das Flurbereinigungsverfahren beherrscht.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen (Urteil vom 24. Februar 1959 a.a.O.; Beschluß vom 12. Februar 1963 - BVerwG I B 141.61 - [BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217]), daß eine Nachsichtgewährung bei verschuldeter Säumnis nur in Betracht kommt, wenn die für die Teilnehmer eintretende Härte ohne besondere Untersuchungen erkennbar zutage tritt.

  • BVerwG, 05.06.1961 - I C 231.58

    Abfindung der Beteiligten eines Flurbereinigungsverfahrens - Ausgleich für eine …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, welche rechtlichen Wirkungen eintreten, wenn der Betroffene seine Abfindungsbeschwerde ausdrücklich auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt, bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung eingehend Stellung genommen (vgl. u.a. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240]; Beschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I B 103.58 -).

    Insbesondere besteht kein Widerspruch zu dem Urteil vom 5. Juni 1961 (a.a.O.).

  • BVerwG, 12.02.1963 - I B 141.61

    Widerspruch/Zulassung, nachträgliche; Unbillige Härte; Beschleunigungsgrundsatz

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt ausgesprochen (…Urteil vom 24. Februar 1959 a.a.O.; Beschluß vom 12. Februar 1963 - BVerwG I B 141.61 - [BVerwGE 15, 271 = RdL 1963, 217]), daß eine Nachsichtgewährung bei verschuldeter Säumnis nur in Betracht kommt, wenn die für die Teilnehmer eintretende Härte ohne besondere Untersuchungen erkennbar zutage tritt.
  • BVerwG, 05.03.1971 - IV CB 103.67

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Die bloße Behauptung eines solchen Verfahrensmangels genügt indessen, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG V C 05.72 - Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 -) noch nicht, um einem Beteiligten eine ihm sonst verschlossene Revision zu eröffnen.
  • BVerwG, 17.07.1963 - V C 214.62
    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Um einen solchen Mangel handelt es sich hier aber nicht (BVerwG, Urteil vom 17. Juli 1963 - BVerwG V C 214.62 - [DÖV 1964, 563]).
  • BVerwG, 27.06.1972 - V C 05.72

    Abfindung mit einem Ersatzgrundstück im Flurbereinigungsverfahren - Unterlassen …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Die bloße Behauptung eines solchen Verfahrensmangels genügt indessen, wie das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden hat (vgl. u.a. Beschluß vom 27. Juni 1972 - BVerwG V C 05.72 - Beschluß vom 5. März 1971 - BVerwG IV CB 103.67 -) noch nicht, um einem Beteiligten eine ihm sonst verschlossene Revision zu eröffnen.
  • BVerwG, 02.10.1958 - I B 103.58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Im übrigen hat das Bundesverwaltungsgericht zu der Frage, welche rechtlichen Wirkungen eintreten, wenn der Betroffene seine Abfindungsbeschwerde ausdrücklich auf einzelne Beschwerdepunkte beschränkt, bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung eingehend Stellung genommen (vgl. u.a. Urteil vom 5. Juni 1961 - BVerwG I C 231.58 - [RdL 1961, 240]; Beschluß vom 2. Oktober 1958 - BVerwG I B 103.58 -).
  • BVerwG, 24.04.1967 - IV B 142.66

    Feststellung im Schätzungsverfahren - Nachträgliche Zulassung von Einwendungen …

    Auszug aus BVerwG, 02.11.1972 - V CB 6.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat wiederholt entschieden (vgl. u.a. Urteil vom 24. Februar 1959 - BVerwG I C 160.57 - [RdL 1959, 221]; Beschluß vom 24. April 1967 - BVerwG IV B 142.66 -), daß im Rahmen des der Flurbereinigungsbehörde nach § 134 Abs. 2 Satz 1 FlurbG zustehenden Ermessens auch der Grundsatz der Vereinfachung und Beschleunigung zu beachten ist, der das Flurbereinigungsverfahren beherrscht.
  • BVerwG, 14.12.2017 - 2 C 25.16

    Beamter; Beteiligungsrecht; Deckung des Personalbedarfs; Einstellung; …

    Ein Urteil ist nur dann nicht mit Gründen versehen, wenn die Darlegungen des Gerichts gänzlich unverständlich, verworren oder widersprüchlich sind und damit nicht erkennen lassen, welche Erwägungen für die Entscheidung maßgebend gewesen sind (BVerwG, Urteil vom 30. Juni 1992 - 9 C 5.91 - DVBI. 1993, 47 und Beschlüsse vom 2. November 1972 - 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7 S. 5…, vom 20. Oktober 2006 - 2 B 64.06 - juris Rn. 6 …und vom 15. Juli 2010 - 8 B 94.09 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 03.04.1990 - 9 CB 5.90

    Anforderungen an die Begründungspflicht einer verwaltungsgerichtlichen …

    Zum einen ist die Bestimmung des § 133 Nr. 5 VwGO - von dem hier nicht gegebenen Fall einer verspäteten Abfassung der Entscheidungsgründe abgesehen - nur dann verletzt, wenn eine Begründung der Entscheidung überhaupt unterblieben oder unverständlich und verworren ist (vgl. z.B. Bechluß vom 2. November 1972 - BVerwG 5 CB 6.72 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 7), nicht aber bereits dann, wenn eine Begründung falsch, unzulänglich oder oberflächlich ist (Beschluß vom 13. Juni 1988 - BVerwG 4 C 4.86 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 80).
  • BVerwG, 17.04.1975 - V C 38.74

    Abfindungszahlungen auf Grund von Flurbereinigungsmaßnahmen - Änderung einer …

    Eine Nachsichtgewährung bei verschuldeter Säumnis kommt nur in Betracht, wenn die für die Teilnehmer eintretende Härte ohne besondere Untersuchungen zutage tritt (BVerwGE 15, 271 [277]; Beschluß vom 2. November 1972 - BVerwG V CB 6.72 -).
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