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Rechtsprechung
   BFH, 31.01.2000 - V E 1/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10199
BFH, 31.01.2000 - V E 1/00 (https://dejure.org/2000,10199)
BFH, Entscheidung vom 31.01.2000 - V E 1/00 (https://dejure.org/2000,10199)
BFH, Entscheidung vom 31. Januar 2000 - V E 1/00 (https://dejure.org/2000,10199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    GKG § 4; ; GKG § 5 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 5 Abs. 6

  • Wolters Kluwer

    Verluste eines Rechtsanwalts - Umsatzbesteuerung - Leistungsfähigkeitsprinzip - Kostenrechnung - Erinnerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erinnerung gegen Kostenansatz; USt-Festsetzung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 15.09.1998 - V B 39/98

    Umsatzbelastung auch bei negativen Einkünften?

    Auszug aus BFH, 31.01.2000 - V E 1/00
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Beschwerde des Kostenschuldners und Erinnerungsführers (Erinnerungsführer), eines Rechtsanwalts, gegen die Nichtzulassung der Revision durch Beschluss vom 15. September 1998 V B 39/98 als unzulässig verworfen.

    Er macht u.a. geltend, der Beschluss V B 39/98 sei sittenwidrig, weil darin nicht beachtet werde, dass Rechtsanwälte von Umsatzsteuer und anderen Steuern befreit seien.

  • BFH, 09.08.1988 - VII E 4/88

    Prozeßkostenhaftung - Mehrere Beteiligte - Kostenänderung - Haftung nach …

    Auszug aus BFH, 31.01.2000 - V E 1/00
    Vielmehr sind diese sowohl für den Kostenfestsetzungsbeamten als auch für das Gericht, das über eine Erinnerung entscheiden muss, bindend (BFH-Beschluss vom 9. August 1988 VII E 4/88, BFHE 154, 307, BStBl II 1989, 46).
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 31.01.2000 - V E 1/00
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (…ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 29.10.1998 - X E 8/98

    Kostenrechnung; Erinnerung

    Auszug aus BFH, 31.01.2000 - V E 1/00
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. BFH-Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633;… vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 13.04.2007 - XI E 1/07

    Erinnerung gegen Kostenansatz

    Auf Einwendungen gegen die sachliche Richtigkeit des dem Kostenansatz zugrunde liegenden Urteils oder Beschlusses kann die Erinnerung hingegen nicht gestützt werden (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 31. Januar 2000 V E 1/00, BFH/NV 2000, 873, …und vom 31. Juli 2003 IX E 6/03, BFH/NV 2003, 1603, beide m.w.N.).

    Die zugrunde liegende Entscheidung ist vielmehr sowohl für den Kostenbeamten als auch für das Gericht, das über die Erinnerung zu entscheiden hat, bindend (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2000, 873, und in BFH/NV 2003, 1603, beide m.w.N.).

  • BFH, 29.05.2000 - V S 6/00

    Gegenvorstellung

    Die gegen die Kostenrechnung mit der Begründung eingelegte Erinnerung, der Beschluss über die Nichtzulassung der Revision (V B 39/98) sei sittenwidrig, weil darin nicht beachtet werde, dass Rechtsanwälte von der Umsatzsteuer und anderen Steuern befreit seien, wies der Senat durch Beschluss vom 31. Januar 2000 (V E 1/00) als unbegründet zurück.
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