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Rechtsprechung
   BFH, 03.04.2002 - V E 1/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,11169
BFH, 03.04.2002 - V E 1/02 (https://dejure.org/2002,11169)
BFH, Entscheidung vom 03.04.2002 - V E 1/02 (https://dejure.org/2002,11169)
BFH, Entscheidung vom 03. April 2002 - V E 1/02 (https://dejure.org/2002,11169)
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Volltextveröffentlichungen (5)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 23.11.1999 - IX E 7/99

    Streitwert; Feststellungsklage auf Nichtigkeit

    Auszug aus BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
    Bei der Klage auf Feststellung der Nichtigkeit ist der Streitwert in derselben Höhe festzusetzen wie bei einer Anfechtungsklage, die auf die ersatzlose Aufhebung des Bescheides gerichtet ist (vgl. BFH-Beschluss vom 23. November 1999 IX E 7/99, BFH/NV 2000, 727).
  • BFH, 09.08.1988 - VII E 4/88

    Prozeßkostenhaftung - Mehrere Beteiligte - Kostenänderung - Haftung nach …

    Auszug aus BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
    Vielmehr sind diese sowohl für den Kostenfestsetzungsbeamten als auch für das Gericht, das über eine Erinnerung entscheiden muss, bindend (BFH-Beschluss vom 9. August 1988 VII E 4/88, BFHE 154, 307, BStBl II 1989, 46).
  • BFH, 25.07.2001 - V B 222/00

    Zuständigkeit für Umsatzbesteuerung - Nachweis eines Verwaltungsaktes - …

    Auszug aus BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
    Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte die Beschwerde des Erinnerungsführers, eines Steuerberaters, wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des FG Köln durch Beschluss vom 25. Juli 2001 V B 222/00 als unzulässig verworfen.
  • BFH, 20.03.1998 - X E 1/98

    Zulässigkeit der Erinnerung gegen eine Kostenentscheidung

    Auszug aus BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (…ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633; vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 29.10.1998 - X E 8/98

    Kostenrechnung; Erinnerung

    Auszug aus BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
    Die inhaltliche Richtigkeit der Entscheidung, die der Kostenfestsetzung zugrunde liegt, einschließlich des Ausspruchs über die Kostentragung sind dagegen nicht Gegenstand des Erinnerungsverfahrens (ständige Rechtsprechung des BFH, z.B. Beschlüsse vom 29. Oktober 1998 X E 8/98, BFH/NV 1999, 633;… vom 20. März 1998 X E 1/98, BFH/NV 1998, 1120).
  • BFH, 11.08.1988 - VII E 2/88

    Ansetzungsfähigkeit von Gerichtskosten

    Auszug aus BFH, 03.04.2002 - V E 1/02
    c) Die festgesetzte Gebühr ist mit der Bekanntgabe der Kostenentscheidung in dem bezeichneten Beschluss auch bereits fällig geworden, weil die Kostenentscheidung eine unbedingte Entscheidung über die Kosten i.S. von § 63 Abs. 1 GKG ist (BFH-Beschluss vom 11. August 1988 VII E 2/88, BFH/NV 1989, 250).
  • FG Sachsen-Anhalt, 19.02.2013 - 5 K 1027/11

    Finanzrechtsweg - Gesetzlicher Richter - Begriff der "verfassungsrechtlichen …

    Der Senat lässt sich dabei von der Erwägung leiten, dass der Streitwert der sinngemäß begehrten Nichtigkeitsfeststellung sich nach dem Wert der in dem angegriffenen Bescheid festgesetzten Steuerschuld bestimmt [vgl. auch: BFH, Beschluss vom 3. April 2002 - V E 1/02 - BFH/NV 2002, S. 949].
  • FG Berlin-Brandenburg, 25.04.2019 - 9 KO 9140/18

    Gerichtskostenansatz für verbundene Feststellungsklage und Anfechtungsklage

    Feststellung der Nichtigkeit des streitgegenständlichen Haftungsbescheids beträgt … EUR, weil die Haftungssumme nach diesem Bescheid diesen Betrag ausmacht (vgl. dazu allgemein: BFH, Beschlüsse vom 03.04.2002 - V E 1/02, BFH/NV 2002, 949 …und vom 23.11.1999 - IX E 7/99, BFH/NV 2000, 727).
  • FG Köln, 23.06.2004 - 10 Ko 6574/03

    Wirksamkeit der Kostengrundentscheidung im AdV-Verfahren trotz Nichterbringung …

    Daraus folgt, dass das Finanzgericht bei der Kostenfestsetzung und im Verfahren der Erinnerung gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss grundsätzlich an die Kostenentscheidung des Gerichts der Hauptsache gebunden ist, so dass mit der Erinnerung keine Einwendungen gegen die Richtigkeit der Kostengrundentscheidung geltend gemacht werden können (vgl. BFH-Beschlüsse vom 3. April 2002 V E 1/02, BBFH/NV 2002, 949 vom 29. Juli 1999 VII E 6/99, BFHE 189, 323, BStBl II 1999, 756).
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