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| LSG Hamburg, 07.12.1989 - V EABs 83/89 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweiliger Rechtsschutz; Geldleistung; Nachholbedarf; Natürliche Person; Geltendmachung
Verfahrensgang
- SG Hamburg, 12.10.1989 - 12 EA 1393/89
- LSG Hamburg, 07.12.1989 - V EABs 83/89
Wird zitiert von ... (7)
- LSG Sachsen, 28.08.2008 - L 3 B 613/07 SO-ER
Einstweilige Anordnung - Höhe der Eingliederungshilfe für eine …
Bei Geldleistungen, die für die Vergangenheit begehrt werden, ist ein Anordnungsgrund in der Regel nicht gegeben (LSG Hamburg, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - V EABs 83/89 = Breithaupt 90, 699;… Keller, a. a. O., Rdnr. 28). - LSG Baden-Württemberg, 21.07.2006 - L 7 AS 2129/06
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Individualanspruch der Mitglieder einer …
Die Eilbedürftigkeit des Begehrens, d.h. eine existentielle, sofortiges Handeln erfordernde Notlage (vgl. schon Senatsbeschluss vom 4. April 2005 - L 7 SO 970/05 ER-B - ; ferner Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - V EABs 83/89 - Breithaupt 1990, 699; Hamburgisches Oberverwaltungsgericht - Bs IV 8/90 - NVwZ 1990, 975; Bayerischer VGH, Beschluss vom 24. August 1994 - 12 CE 94.2401 - FEVS 45, 370;… Grieger in Rothkegel, Sozialhilferecht, 2005, Teil V Kap. 1 Rdnr. 26), ist im vorliegend maßgeblichen Zeitpunkt der Beschlussfassung nicht ausreichend glaubhaft. - LSG Sachsen, 31.01.2008 - L 3 B 465/07 AS-ER
Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld II (ALG II) im Wege einer …
Bei Geldleistungen, die - wie vorliegend - auch für die Vergangenheit begehrt werden, fehlt hingegen in der Regel der Anordnungsgrund (LSG Hamburg, Beschluss vom 7. Dezember 1989 - V EABs 83/89 - Breithaupt 90, 699;… Keller, a.a.O., § 86b RdNr. 28).
- LSG Sachsen, 07.01.2009 - L 3 B 349/08 AS-ER
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss bei …
Bei Geldleistungen, die - wie vorliegend - für die Vergangenheit begehrt werden, fehlt demnach in der Regel ein Anordnungsgrund (LSG Hamburg, Beschluss vom 07.12.1989 - V EABs 83/89 - Breithaupt 90, 699). - SG Braunschweig, 02.11.2010 - S 9 AL 260/10
Förderungsfähigkeit einer beruflichen Ausbildung gem. § 60 Abs. 1 …
Liegt ein Fall des sog. Nachholbedarfes vor, so ist ein Anordnungsgrund anzunehmen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer akuten, die Existenz bedrohenden Notlage besteht und diese Notlage auch aus der Vergangenheit herrührt (LSG Hamburg, Beschluss vom 07.12.1989, V EABs 83/89, Breith. 90, 699 ff., m.w.N.). - SG Gießen, 16.09.2008 - S 29 AS 1139/08 Der glaubhaft gemachte Anordnungsanspruch ist zudem auf den Zeitraum nach Antragstellung im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zu begrenzen, da Leistungen im Wege des einstweiligen Rechtschutzes regelmäßig nur für die Zukunft gewährt werden können (so bereits zu § 123 VwGO analog Landessozialgericht Hamburg, Beschluss vom 07.12.1989, Az. V EABs 83/89; zuletzt zu § 86 b Abs. 2 SGG Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.8.2007, Az. L 26 B 807/07 AS ER;… ebenso Meyer-Ladewig, a.a.O., Rdnr. 28).
- SG Braunschweig, 05.11.2010 - S 9 AL 260/10
Arbeitslosenversicherung: Gewährung einer Berufsausbildungsbeihilfe; Dauer des …
Liegt ein Fall des sog. Nachholbedarfes vor, so ist ein Anordnungsgrund anzunehmen, wenn ein unmittelbarer Zusammenhang zu einer akuten, die Existenz bedrohenden Notlage besteht und diese Notlage auch aus der Vergangenheit herrührt (LSG Hamburg, Beschluss vom 07.12.1989, V EABs 83/89, Breith. 90, 699 ff., m.w.N.).
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