Rechtsprechung
| VGH Hessen, 21.05.1980 - V OE 55/77 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (12)
- VGH Hessen, 29.01.2025 - 5 A 1017/21
Unwirksamkeit einer Straßenbeitragssatzung bei der Festlegung eines gemeindlichen …
Rn. 14 Bei der Festlegung der Beitragssätze für die einzelnen Straßenkategorien und der Eigenbeteiligung der Gemeinde am entstehenden beitragsfähigen Aufwand ist der Gemeinde aufgrund des ihr gemäß Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Rechts, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen - insbesondere des Hessischen Kommunalabgabengesetzes - ein weiter Ermessenspielraum zuzubilligen (BVerwG…, Beschluss vom 3. September 2014 - 9 B 47/14 -, juris Rdnr. 4 m.w.N.; Hess. VGH, Urteil vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, juris Rdnr. 26; Bay. VGH…, Urteil vom 6. Februar 2020 - 6 B 19.1258 -, juris Rdnr. 26). - VGH Hessen, 27.05.1987 - 5 UE 245/85
Wasserbeitragsrecht und Abwasserbeitragsrecht: Kalkulation der Beitragssätze, …
Die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -) bedürfe in diesem Punkt der Überprüfung.Über die Höhe eines Anteils, den die Gemeinde gem. § 11 Abs. 4 KAG selbst trägt, weil die Einrichtung nicht nur den beitragspflichtigen Anliegern, sondern auch der Allgemeinheit die Möglichkeit zur Inanspruchnahme bietet, entscheidet der Satzungsgeber inzident dadurch, daß er den (Einheits-)Beitragssatz in einer bestimmten Höhe festlegt (Senatsurteil vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, Gemeindehaushalt 1982 S. 64 ff.).
- VGH Hessen, 03.04.1997 - 5 UE 2446/93
Kommunalabgaben für leitungsgebundene öffentliche Einrichtungen - Beitragsmaßstab
Rn. 23 Nach der Rechtsprechung des Senats ist der "modifizierte Grundflächenmaßstab" in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Urteile vom 28. August 1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64 = HSGZ 1982, 183, und Beschluß vom 31. August 1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42;… insgesamt dazu: Lohmann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: Juli 1996, § 8 Rdnr. 878 m.w.N).Der Satzungsgeber braucht also nicht Rücksicht auf alle Einzelfälle im Gemeindegebiet zu nehmen; es reicht aus, auf die durchschnittlichen Verhältnisse im Gemeindegebiet abzustellen (vgl. Urteil des Senats vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 -, a.a.O.;… Lohmann, a.a.O., § 874;… Driehaus in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rdnr. 437, jeweils m.w.N.).
- VGH Hessen, 25.03.1993 - 5 UE 953/90
Abgabenrecht: rückwirkende Ersetzung eines rechtlich bedenklichen …
Der modifizierte Grundflächenmaßstab kommt, weil er die Rücksichtnahme auf Unterschiede in der baulichen Nutzung nur in sehr beschränktem Umfang ermöglicht, allenfalls noch in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung als Verteilungsmaßstab in Betracht, nicht jedoch in Kommunen, in denen - wie in ... - das Maß der baulichen Nutzung bereits größere Unterschiede aufweist (so die ständige Senatsrechtsprechung, vgl.: Urteile vom 28.04.1977 - V OE 25/75 - KStZ 1979 S. 131, 22.12.1977 - V OE 3/76 -, 21.05.1980 - V OE 55/77 - GemHH 1982 S. 64, sowie Beschluß vom 31.08.1984 - 5 TH 650/84 - HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42). - VGH Hessen, 13.06.1995 - 5 TH 1506/92
Anschlußbeitrag für Abwasseranlagen - Verwendung des modifizierten …
Rn. 13 Der modifizierte Grundflächenmaßstab ist nach der Rechtsprechung des Senats nur in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Senatsurteil vom 28.4.1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, und vom 21.5.1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64; ferner Beschluß vom 31.8.1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 86, 42). - VGH Hessen, 05.12.1996 - 5 UE 3363/94
Kommunalabgabe: modifizierter Grundflächenmaßstab - Unterschiede in der baulichen …
Den nunmehr vorliegenden Unterlagen über die bauplanerisch eingeräumten Möglichkeiten der Grundstücksausnutzung sind - entgegen der Auffassung des Verwaltungsgerichts - nicht so erhebliche Unterschiede in der zulässigen baulichen Nutzung zu entnehmen, daß - bei Anwendung der vom Senat in seiner Rechtsprechung aufgestellten Maßstäbe (vgl. hierzu 28.4.1977 - V OE 25/75 -, KStZ 1979, 131, 21.5.1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64, insbesondere auch 31.8.1984 - 5 TH 650/84 -, HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42), wonach dieser Maßstab nur in Gemeinden dörflichen und kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig sei - nicht davon ausgegangen werden kann, daß dieser Maßstab hier nicht als noch vorteilsgerecht anzusehen ist. - VGH Hessen, 12.01.1993 - 5 TH 2713/91
Abwasserbeitragspflicht des im Flurbereinigungsverfahren vorläufig eingewiesenen …
Der modifizierte Grundflächenmaßstab ist nach der Rechtsprechung des Senats nur noch in Gemeinden dörflichen oder kleinstädtischen Charakters mit geringen Unterschieden in der baulichen Nutzung zulässig (vgl. Senatsurteile vom 28. April 1977 -- V OE 25/75 -- KStZ 1979, 131, und vom 21. Mai 1980 -- V OE 55/77 -- GemHH 1982, 64, ferner Beschluß vom 31. August 1984 -- 5 TH 650/84 -- HSGZ 1984, 416 = GemHH 1986, 42). - VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2449/12
Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab
Für eine vorteilsgerechte Beitragsbemessung reicht grundsätzlich eine Typengerechtigkeit aus, sodass der Satzungsgeber im Rahmen der Normierung von Beitragsbemessungsregelungen auf die durchschnittlichen Verhältnisse im Gemeindegebiet abstellen darf und nicht auf die Besonderheiten von wenigen Extremfällen Rücksicht nehmen muss (vgl. bereits Hess.VGH, U. v. 21.05.1980 - V OE 55/77 -, GemHH 1982, 64). - VGH Hessen, 28.07.1989 - 5 UE 767/86
Kanalanschlußbeitrag: Ausbau zur Vollkanalisation; Umlage als beitragsfähiger …
Soweit dabei die Satzung den modifizierten Grundflächenmaßstab verwendet (§ 2 Abs. 2 AbwBGS 1981; der Summenmaßstab aus Grundstücksfläche und Geschoßfläche ist erst durch die Dritte Änderungssatzung vom 16. Dezember 1987 mit Rückwirkung auf den 1. Januar 1983 eingeführt worden), ist das nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 28. April 1977 - V OE 25/75 - KStZ 1979, 131, vom 22. Dezember 1977 - V OE 3/76 - und vom 21. Mai 1980 - V OE 55/77 - GemHH 1982, 64) unbedenklich. - VGH Hessen, 20.01.1987 - 5 TH 875/86 Grundsätzlich muß also nicht jede Ungleichheit auch zu einer ungleichen Behandlung und nicht jede Gleichheit zu einer gleichen Behandlung führen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Oktober 1976 - IV C 99.65 = BVerwGE 25, 147; Beschluß vom 19.09.1983 - 8 N 1.83 = KStZ 84, 9; HessVGH, Urteil vom 21.05.1980 - V OE 55/77; Beschluß vom 03.12.1980 - V OE 1/80-) Typischerweise sind Grundstücke in Gewerbegebieten der Art nach in höherem Maße nutzbar als Grundstücke in Mischgebieten, weil in ersteren nicht auf eine potentielle Wohnnutzung der Nachbargrundstücke Rücksicht genommen werden muß.
- VGH Hessen, 06.05.1986 - 5 TH 404/86
- VG Gießen, 11.06.2013 - 8 L 2387/12
Baubeschränkungen und Vollgeschossmaßstab
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