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Rechtsprechung
   BFH, 23.05.1991 - V R 1/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,22563
BFH, 23.05.1991 - V R 1/88 (https://dejure.org/1991,22563)
BFH, Entscheidung vom 23.05.1991 - V R 1/88 (https://dejure.org/1991,22563)
BFH, Entscheidung vom 23. Mai 1991 - V R 1/88 (https://dejure.org/1991,22563)
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (5)

  • BFH, 26.01.1984 - V R 65/76

    Kein Vorsteuerabzug für eine Anwaltssozietät bei Anschaffung eines Pkw durch …

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    Im Betriebsprüfungsbericht vom 14. August 1984 hielt sich der Prüfer jedoch an das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 26. Januar 1984 V R 65/76 (BFHE 140, 121, BStBl II 1984, 231 [BFH 26.01.1984 - V R 65/76]), das den Vorsteuerabzug durch eine Anwaltssozietät bei Anschaffung von Pkw durch die einzelnen Anwälte verneinte.

    Das Finanzgericht (FG) bezog sich zum einen auf das Urteil in BFHE 140, 121, [BFH 26.01.1984 - V R 65/76] BStBl II 1984, 231 [BFH 26.01.1984 - V R 65/76].

    FA und FG haben sich ohne Rechtsverstoß an das BFH-Urteil in BFHE 140, 121, BStBl II 1984, 231 gehalten, nach dem eine Sozietät nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, wenn ihre SoziS Gegenstände erwerben und (unentgeltlich) im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit der Sozietät nutzen.

    Das Urteil des BFH in BFHE 140, 121, [BFH 26.01.1984 - V R 65/76] BStBl II 1984, 231, [BFH 26.01.1984 - V R 65/76] auf dem die Steuerbescheide der Streitjahre beruhen, enthält keine Änderung der Rechtsprechung des BFH im Streitpunkt.

  • BFH, 13.12.1989 - X R 208/87

    Eine außerhalb der Außenprüfung gegebene Auskunft des FA ist nach Treu und …

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    Ebenso fehlt eine außerhalb der Außenprüfung ergangene verbindliche Auskunft des FA; denn auch eine solche kann nur durch die für die Veranlagung zuständigen Beamten erteilt werden (vgl. zuletzt BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 X R 208/87, BFHE 159, 114, BStBl II 1990, 274 [BFH 13.12.1989 - X R 208/87]).
  • BFH, 05.10.1990 - III R 19/88

    Zur Zulässigkeit von Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der …

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    "Verständigungen" zwischen FA und Steuerpflichtigen im Rahmen von Schlußbesprechungen sind nach der Rechtsprechung des BFH ohnehin nur im Bereich von Sachverhaltsunklarheiten und -ungewißheiten möglich und setzen überdies voraus, daß auf seiten der Finanzbehörde an der Vereinbarung ein Amtsträger beteiligt ist, der für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständig ist (zuletzt Urteil vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45, [BFH 05.10.1990 - III R 19/88] m. w. N.).
  • BFH, 09.03.1989 - V B 48/88

    Kein Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Gegenstandes, den ein Gesellschafter der …

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    Der Senat hat an dieser Rechtsprechung weiterhin festgehalten (vgl. zuletzt Beschluß vom 9. März 1989 V B 48/88, BFHE 156, 535, BStBl II 1989, 580 [BFH 09.03.1989 - V B 48/88]).
  • BFH, 15.12.1966 - V 181/63

    Umsatzsteuerzahlungen wegen Verpachtung von Stadtreklame und wegen der …

    Auszug aus BFH, 23.05.1991 - V R 1/88
    Daß die Klägerin diese Meinungsäußerung des Prüfers als für die Umsatzsteuerfestsetzung auch der folgenden Jahre verbindlich angesehen und darauf vertraut und entsprechend disponiert habe, führe nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht zu einer Bindung des FA für die folgenden Jahre (vgl. BFH-Urteil vom 15. Dezember 1966 V 181/63, BFHE 87, 469, BStBl III 1967, 212).
  • BFH, 07.07.2004 - X R 24/03

    Betriebseinnahmen - Beitragszuschuss zu Kranken- und Lebensversicherung

    Vorliegend fehlt es jedenfalls an der Beteiligung eines für die Einkommensteuerfestsetzung der Kläger zuständigen Amtsträgers des FA (vgl. zu dieser Voraussetzung insbesondere BFH-Urteile vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45, unter 2.a; vom 23. Mai 1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846, unter 2., …und vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290, unter 1.;… für Unwirksamkeit einer durch eine sachlich unzuständige Finanzbehörde abgeschlossenen tatsächlichen Verständigung auch Seer, Verständigungen in Steuerverfahren, 1996, S. 334 ff.) am Zustandekommen der tatsächlichen Verständigung vom 18. Dezember 1995.
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2006 - 7 K 228/02

    Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Betriebsvermögen einer Betriebsstätte" in Art. …

    a) Bei der Schlussbesprechung am 24. März 1992 konnte eine tatsächliche Verständigung bereits deshalb nicht abgeschlossen werden, da auf Seiten der Finanzverwaltung kein für die Entscheidung über die Steuerfestsetzung zuständiger Amtsträger beteiligt war (vgl. zu dieser Voraussetzung insbesondere BFH-Urteile vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211, BStBl II 1991, 45; vom 23. Mai 1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846, …und vom 28. Juli 1993 XI R 68/92, BFH/NV 1994, 290).

    Auf diese Rechtsprechung kann sich das FA auch berufen ohne selbst hierdurch treuwidrig zu handeln, denn bereits zum Zeitpunkt der Schlussbesprechung am 24. März 1992 war durch die Rechtsprechung des BFH geklärt, dass eine wirksame tatsächliche Verständigung voraussetzt, dass hieran der zuständige Amtsträger des Innendienstes beteiligt ist (vgl. BFH-Urteil vom 5. Oktober 1990 III R 19/88, BFHE 162, 211; vom 23. Mai 1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846).

  • FG Baden-Württemberg, 22.07.2014 - 8 K 1456/12

    Keine Gewinnerzielungabsicht bei Verlustzuweisungsgesellschaft - Sechsjährige …

    Äußerungen eines Betriebsprüfers, einerlei ob sie nur mündlich erfolgen oder als schriftliche Feststellungen sogar Eingang in einen Prüfungsbericht finden, binden die Veranlagungsstelle daher nicht (BFH-Urteile vom 26.10.1962 VI 215/61 U, BStBl III 1963, 86; vom 25.05.1977 I R 93/75, BStBl II 1977, 660; vom 23.05.1991 V R 1/88, BFH/NV 1991, 846 …und vom 21.06.2001 V R 33/99, BFH/NV 2001, 1619 sowie BFH-Beschlüsse vom 12.07.2006 V B 213/05, BFH/NV 2006, 2139 …und vom 02.08.2006 I B 156/04, BFH/NV 2006, 2031).
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