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Rechtsprechung
   BFH, 06.02.1975 - V R 103/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,959
BFH, 06.02.1975 - V R 103/72 (https://dejure.org/1975,959)
BFH, Entscheidung vom 06.02.1975 - V R 103/72 (https://dejure.org/1975,959)
BFH, Entscheidung vom 06. Februar 1975 - V R 103/72 (https://dejure.org/1975,959)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • BFHE 115, 75
  • DB 1975, 772
  • BStBl II 1975, 255
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (7)

  • RFH, 04.04.1919 - II D 3/19
    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    Die zum früheren Umsatzsteuerrecht (UStG 1918) in der ersten Auflage des Kommentars zum Umsatzsteuergesetz von Popitz (S. 72 und 76) vertretene Auffassung, die Beköstigung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer sei keine Leistung an Dritte, sondern ein Mittel des Unternehmers zur Entfaltung seiner gewerblichen Tätigkeit mit Hilfe verköstigter Arbeitskräfte, wurde im Gutachten des RFH vom 4. April 1919 II D 3/19 (RFHE 1, 20 B) und im Urteil des RFH vom 14. Januar 1920 II A 338/19 (RFHE 2, 122) abgelehnt und im Anschluß daran auch in dem genannten Kommentar aufgegeben (…3. Aufl. S. 572).

    Denn "die gewerbliche Tätigkeit spielt sich", wie bereits der RFH im oben angegebenen Gutachten II D 3/19 ausgeführt hat, "nicht bloß in dem Rechtsverkehre zwischen dem Unternehmen und seinen Kunden ... ab.

  • BFH, 17.02.1972 - V R 118/71

    Zugehörigkeit freiwilliger Zahlungen an den Leistenden zum Entgelt

    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    Die Feststellung eines solchen Zusammenhangs setzt, wie der erkennende Senat zuletzt im Urteil vom 17. Februar 1972 V R 118/71 (BFHE 105, 79, BStBl II 1972, 405) ausgesprochen hat, nicht voraus, daß die Verknüpfung durch den vorausgehenden Vertragswillen der Beteiligten hergestellt ist.
  • Drs-Bund, 17.03.1967 - BT-Drs V/1581
    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    Es kann vielmehr insbesondere nach dem "Schriftlichen Bericht des Finanzausschusses" vom 30. März 1967 zum Entwurf eines Umsatzsteuergesetzes (Nettoumsatzsteuer) -- zu Bundestags-Drucksache V/1581 -- keinem Zweifel unterliegen, daß der Deutsche Bundestag Naturalleistungen im Sinne des § 4 Nr. 12 UStG 1951 als steuerbar beurteilt hat (…vgl. dazu a. a. O. den Abschn. "Im einzelnen" zu § 4 Nr. 18) und die Befreiung dieser Umsätze mit Rücksicht auf die Systematik der neu eingeführten Institution des Vorsteuerabzugs (…a. a. O. Abschn. "Allgemeines" Nr. 4, d-Befreiungen) absichtlich unterlassen und damit deren Heranziehung zur Umsatzsteuer geboten hat (vgl. den Aufsatz von Tamme, "Zuwendungen der Arbeitgeber an die Arbeitnehmer ...", in Umsatzsteuer-Rundschau 1973 S. 157 -- UStR 1973, 157 --, insbesondere Nr. 5).
  • Drs-Bund, 19.07.1973 - BT-Drs 7/913
    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    In diesem Zusammenhang ist auch darauf hinzuweisen, daß der Vorschlag einer Sechsten EWG-Richtlinie zur Umsatzsteuerharmonisierung in Art. 5 Abs. 3 Buchst. a die Sachzuwendungen an das Personal eines Unternehmens ausdrücklich als Lieferungen behandelt (vgl. Bundestags-Drucksache 7/913 und den Aufsatz von Sarrazin in UStR 1973, 209, 211 oben).
  • BFH, 03.03.1960 - V 103/58 U

    Beherbergung und Beköstigung, die ein Unternehmer den Angestellten und Arbeitern …

    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    Vergeblich berufe sich die Klägerin auf die in den Urteilen des BFH vom 3. Dezember 1953 V 119/53 U (BFHE 58, 404, BStBl III 1954, 65) und vom 3. März 1960 V 103/58 U (BFHE 70, 452, BStBl III 1960, 169) enthaltenen Grundsätze: Nach dem Urteil V 103/58 U seien Sachleistungen des Unternehmers an den Arbeitnehmer grundsätzlich als Vergütung der geleisteten Dienste zu beurteilen.
  • BFH, 03.12.1953 - V 119/53 U

    Entrichtung von Umsatzsteuer für Sachzuwendungen als Weihnachtsgabe

    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    Vergeblich berufe sich die Klägerin auf die in den Urteilen des BFH vom 3. Dezember 1953 V 119/53 U (BFHE 58, 404, BStBl III 1954, 65) und vom 3. März 1960 V 103/58 U (BFHE 70, 452, BStBl III 1960, 169) enthaltenen Grundsätze: Nach dem Urteil V 103/58 U seien Sachleistungen des Unternehmers an den Arbeitnehmer grundsätzlich als Vergütung der geleisteten Dienste zu beurteilen.
  • RFH, 14.01.1920 - II A 338/19
    Auszug aus BFH, 06.02.1975 - V R 103/72
    Die zum früheren Umsatzsteuerrecht (UStG 1918) in der ersten Auflage des Kommentars zum Umsatzsteuergesetz von Popitz (S. 72 und 76) vertretene Auffassung, die Beköstigung von Arbeitnehmern durch den Unternehmer sei keine Leistung an Dritte, sondern ein Mittel des Unternehmers zur Entfaltung seiner gewerblichen Tätigkeit mit Hilfe verköstigter Arbeitskräfte, wurde im Gutachten des RFH vom 4. April 1919 II D 3/19 (RFHE 1, 20 B) und im Urteil des RFH vom 14. Januar 1920 II A 338/19 (RFHE 2, 122) abgelehnt und im Anschluß daran auch in dem genannten Kommentar aufgegeben (…3. Aufl. S. 572).
  • BFH, 07.05.1981 - V R 47/76

    Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …

    Zur Frage der Steuerbarkeit betrieblicher Zuwendungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer in Form der kostenlosen Beförderung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Aufgabe des Urteils vom 6. Februar 1975 V R 103/72, BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255).

    Das FA tritt der finanzgerichtlichen Entscheidung bei, die den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) entspreche.

    Soweit das Urteil vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) zu diesen Grundsätzen in Widerspruch steht, hält der Senat daran nicht mehr fest.

  • BFH, 11.03.1988 - V R 30/84

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch …

    Beim Erlaß des UStG 1980 vom 26. November 1979 (BGBl I 1979, 1953) habe eine hergebrachte, durch die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 6. Februar 1975 V R 103/72, BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) gebilligte Verwaltungsübung des Inhalts bestanden, Sachzuwendungen an Arbeitnehmer wie Sammelfahrten als Leistungen im Rahmen eines tauschähnlichen Umsatzes zu besteuern.

    Der Gesetzestext entspricht fast wörtlich dem Leitsatz des BFH-Urteils vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) und gibt damit die im Zeitpunkt der Verkündung des UStG 1980 vom BFH vertretene Rechtsauffassung wieder, nach der auch die Finanzverwaltung verfahren ist (Schreiben des Bundesministers der Finanzen - BMF - vom 23. Mai 1977 IV A 2 - S7.100 - 33/77, BStBl I 1977, 309).

    Diesem Verhältnis des § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG 1980 steht es nicht entgegen, daß der BFH im Urteil in BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 die Beurteilung des Leistungsaustauschverhältnisses in BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255 als eines bloßen Kausalverhältnisses aufgegeben hat.

    Der Senat braucht nicht zu entscheiden, ob für die Bestimmung des Inhalts des Begriffs Aufmerksamkeit der - weiten - Auffassung zu folgen ist, die von der Finanzverwaltung vertreten wird (vgl. Abschn. 12 der Umsatzsteuer-Richtlinien - UStR - 1988; s. auch Urteil in BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) oder ob von einem - engeren - Verständnis auszugehen ist, wonach es sich bei den Aufmerksamkeiten nach Art und Umfang (nur) um Zuwendungen handelt, wie sie auch im gesellschaftlichen Verkehr üblich sind (vgl. BFH-Urteil vom 22. März 1985 VI R 26/82, BFHE 143, 539, BStBl II 1985, 641 zu 1b am Ende).

  • BFH, 11.05.1995 - V R 105/92

    Umsatzsteuer: Beförderung von Arbeitnehmern

    Der Aufnahme dieser Tatbestände in das Umsatzsteuergesetz kommt daher in erster Linie klarstellende Bedeutung zu." Wie der Senat bereits in seinem Urteil in BFHE 153, 155, BStBl II 1988, 643 ausgeführt hat, entspricht der Gesetzestext fast wörtlich dem Leitsatz des BFH-Urteils vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255).
  • BFH, 11.03.1988 - V R 114/83

    Steuerpflicht und Steuersatz bei kostenloser Arbeitnehmer-Sammelbeförderung durch …

    Unter Berücksichtigung der Entwicklung der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteile vom 6. Februar 1975 V R 103/72, BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255 einerseits und vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495 andererseits) und der Gesetzesfassungen in den UStG 1967 und 1980 nahm das Finanzgericht (FG) an, daß die Beförderungsleistung der Klägerin nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b UStG 1980 der Umsatzsteuer unterliege.

    Es könne kein Zweifel bestehen, daß der Gesetzgeber die Fassung des UStG 1980 im Hinblick auf das Urteil des BFH in BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255 in diesem Sinne formuliert habe, um - entsprechend der Aussage dieses Urteils zum UStG 1980 - die Steuerpflicht der Sachzuwendungen an Arbeitnehmer auch für das UStG 1980 anzuordnen.

    Durch sie sei die Aussage des Urteils in BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255 in das UStG übernommen und somit lediglich klargestellt worden, daß Sachzuwendungen und sonstige Leistungen an Arbeitnehmer grundsätzlich der Umsatzsteuer unterlägen; ein neuer Steuertatbestand sei nicht geschaffen worden.

  • BFH, 17.09.1981 - V B 43/80

    Gewährung von Personalrabatt ist keine umsatzsteuerbare Leistung, sondern …

    Diese Beurteilung werde durch das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) bestätigt.
  • BFH, 04.07.1985 - V R 82/77

    Bereitstellung eines Angelteiches für Betriebsangehörige ist weder …

    Den Betriebsangehörigen werde kein geldwerter Vorteil, sondern nur eine umsatzsteuerrechtlich irrelevante Aufmerksamkeit im Sinne des Urteils des Bundesfinanzhofs vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) zugewendet.
  • BFH, 30.06.1988 - V R 39/87

    Voraussetzung eines Leistungsaustauschs für die Besteuerung von unentgeltlichen …

    Daß er zu der im UStG 1967/1973 allein in Satz 2 genannten Alternative - jetzt Buchst. a - lediglich die Alternative b hinzugefügt und § 1 Abs. 1 UStG 1980 nicht völlig umformuliert habe, ändere nichts an der Entscheidung des Gesetzgebers, da diese Formulierung an die damals geltende Rechtsprechung angeknüpft habe (BFH-Urteil vom 6. Februar 1975 V R 103/72, BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255).
  • BFH, 11.11.1987 - X R 32/81

    Berücksichtigung von Sachzuwendungen des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer als …

    Das Finanzgericht (FG) hat maßgebend abgestellt auf die Grundsätze im Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 6. Februar 1975 V R 103/72 (BFHE 115, 75, BStBl II 1975, 255) und folglich eine Lieferung von Naturalleistungen "gegen Entgelt" (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes - UStG - 1967) deswegen bejaht, weil zwischen Leistung und Gegenleistung eine innere, d. h. kausale Verknüpfung bestehe.
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