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Rechtsprechung
   BFH, 18.08.1977 - V R 107/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1977,1173
BFH, 18.08.1977 - V R 107/74 (https://dejure.org/1977,1173)
BFH, Entscheidung vom 18.08.1977 - V R 107/74 (https://dejure.org/1977,1173)
BFH, Entscheidung vom 18. August 1977 - V R 107/74 (https://dejure.org/1977,1173)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Gebäude - Überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken - Betrieblich genutzter Teil - Körperliches Wirtschaftsgut - Gesonderte Behandlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 30 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 123, 207
  • DB 1977, 2420
  • BStBl II 1977, 882
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des …

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
    Der betrieblich genutzte Teil eines im übrigen zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes ist ein gesondert zu behandelndes körperliches Wirtschaftsgut i. S. von § 30 Abs. 2 UStG 1967 (Anwendung der Grundsätze des BFH-Beschlusses vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132).

    Es hat zur Begründung seiner - in den EFG 1974, 607, und der UStR 1974, 262, veröffentlichten - Entscheidung unter Bezugnahme auf Abschn. 14 EStR 1969 und den Beschluß des Großen Senats des BFH vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132) ausgeführt, daß der betrieblich genutzte Gebäudeteil als Wirtschaftsgut i. S. von § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 anzusehen sei.

    Der vom FG herangezogene Beschluß des Großen Senats des BFH GrS 5/71 stelle klar, daß die in verschiedenen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen stehenden Gebäudeteile unselbständige Einzelwirtschaftsgüter seien.

    Das FG ist unter Hinweis auf den Beschluß des Großen Senats des BFH GrS 5/71 zutreffend davon ausgegangen, daß- unabhängig von der Einheitlichkeit des Gebäudes nach bürgerlichem Recht - die der unternehmerischen Nutzung zugeführten Räume als ein von der Gebäudeeinheit unabhängiges selbständiges materielles Wirtschaftsgut gesondert zu behandeln sind.

    Die Übereinstimmung der Verwaltungsanweisungen in Abschn. 14 mit der BFH-Rechtsprechung hat der BFH wiederholt anerkannt (vgl. die Entscheidungen vom 22. November 1960 I 103/60 S, BFHE 72, 259, BStBl III 1961, 97, und GrS 5/71).

  • BFH, 05.12.1974 - V R 30/74

    Begriff des Wirtschaftsguts in § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
    Der erkennende Senat folgt aufgrund der Anknüpfung des Begriffs Wirtschaftsgut in § 30 Abs. 2 UStG 1967 an die einkommensteuerrechtliche Begriffsbildung (vgl. Urteil vom 5. Dezember 1974 V R 30/74, BFHE 114, 295, BStBl II 1975, 344) für die Selbstverbrauchsteuer der Auffassung des Großen Senats des BFH.
  • BFH, 20.05.1977 - III R 135/74

    Errichtung eines Gebäudes - Anlagevermögen - Eigengewerblicher Zweck - Investor - …

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
    Diese Aufteilung hat auch für das InvZulG 1969 zur Abgrenzung der begünstigten, weil betrieblich genutzten, und der nichtbegünstigten, weil privat genutzten Gebäudeteile Anwendung gefunden (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1977 III R 135/74, BFHE 122, 382, BStBl II 1977, 734).
  • BFH, 22.11.1960 - I 103/60 S

    Berücksichtigung des teilweise für eigene Wohnzwecke genutzten Gebäudes als Teil …

    Auszug aus BFH, 18.08.1977 - V R 107/74
    Die Übereinstimmung der Verwaltungsanweisungen in Abschn. 14 mit der BFH-Rechtsprechung hat der BFH wiederholt anerkannt (vgl. die Entscheidungen vom 22. November 1960 I 103/60 S, BFHE 72, 259, BStBl III 1961, 97, und GrS 5/71).
  • BFH, 18.02.1987 - X R 21/81

    Selbstverbrauchbesteuerung - In Gebrauch genommene Gebäudeteile - Fertigstellung …

    Zwar hat der Große Senat des BFH in dem Beschluß vom 26. November 1973 GrS 5/71 (BFHE 111, 242, 252 f., BStBl II 1974, 132), dem selbstverbrauchsteuerrechtlich zu folgen ist (BFH-Urteil vom 18. August 1977 V R 107/74, BFHE 123, 207, BStBl II 1977, 882), ausgeführt, daß ein Gebäude entsprechend seinen unterschiedlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhängen aus mehreren Wirtschaftsgütern besteht.
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