Rechtsprechung
| BFH, 19.12.1991 - V R 107/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 3 Abs. 1 und 9, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. mit der Anlage, Nr. 43 Buchst. a
- Wolters Kluwer
Ermäßigter Steuersatz - Lieferungen von Büchern - Lieferungen von Broschüren - Lieferungen von ähnlichen Drucken - Vorlage des Kunden - Maschinenschriftlich gefertigte Dissertation - Herstellung von Fotokopien - Herstellung von Abzügen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§ 12 UStG 1980
Umsatzsteuer; aus Fotokopien hergestellte Bücher und Broschüren
Verfahrensgang
- BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
- BFH, 16.02.1993 - V R 107/86
Papierfundstellen
- BFHE 166, 411
- BB 1992, 1269
- BB 1992, 700
- DB 1992, 822
- BStBl II 1992, 449
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BFH, 26.09.1991 - V R 33/87
Das Herstellen von Fotokopien durch ein "Kopiercentrum" ist eine sonstige …
Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
Der Senat hat in seinem Urteil vom 26. September 1991 V R 33/87 (BStBl II 1992, 313) folgendes ausgeführt: Mit der Herstellung von Fotokopien wird dem Kunden gegenüber eine einheitliche Leistung erbracht, die sowohl Lieferungselemente (Verschaffung der Verfügungsmacht am Kopierpapier) als auch Elemente sonstiger Leistungen (Übertragung einer graphischen Darstellung von der Vorlage auf das Kopierpapier) enthält. - BFH, 26.10.1970 - III R 122/66
Einverständniserklärung des Prozeßbeteiligten - Mündliche Verhandlung - …
Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
Diese Einverständniserklärung ist Prozeßhandlung und konnte daher von der Klägerin nicht widerrufen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1970 III R 122/66, BFHE 101, 49, BStBl II 1971, 201, und vom 26. November 1970 IV R 131/69, BFHE 101, 61, BStBl II 1971, 241). - BFH, 26.11.1970 - IV R 131/69
Mündliche Verhandlung - Verzicht - Widerruflichkeit
Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
Diese Einverständniserklärung ist Prozeßhandlung und konnte daher von der Klägerin nicht widerrufen werden (vgl. BFH-Urteile vom 26. Oktober 1970 III R 122/66, BFHE 101, 49, BStBl II 1971, 201, und vom 26. November 1970 IV R 131/69, BFHE 101, 61, BStBl II 1971, 241). - BFH, 21.09.1955 - V 150/55 S
Auszug aus BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
Es kann bei dieser Gestaltung für die Vervielfältigung eines Werkes im Fotokopierverfahren nichts anderes gelten als für die Herstellung von Druckerzeugnissen durch eine Druckerei, deren Leistung nach der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs - RFH - (Urteil vom 17. Oktober 1930 V A 1034-1036/29, RFHE 28, 1, RStBl 1931, 365) und des Bundesfinanzhofs - BFH - (Urteil vom 21. September 1955 V 150/55 S, BFHE 61, 354, BStBl III 1955, 334) als Werklieferung zu beurteilen ist.
- BFH, 09.10.2002 - V R 5/02
Lieferung und Einsaat von Getreide
c) Bei einer Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen aufweist, hängt die Qualifizierung als einheitliche Lieferung oder sonstige Leistung davon ab, welche Leistungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung bestimmen (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BFHE 166, 411, BStBl II 1992, 449; vom 26. September 1991 V R 33/87, BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313; vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270, m.w.N.). - FG Hessen, 25.11.2008 - 6 K 1627/03
Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung: Sortenwechsel als sonstige …
Um eine Lieferung handelt es sich, wenn die Verschaffung der Verfügungsmacht an einem Gegenstand den wirtschaftlichen Gehalt der Lieferung prägt, d.h. wenn die Zuwendung des Gegenstandes selbst nach dem Willen der Parteien des Geschäfts und der Verkehrsauffassung den wirtschaftlichen Gehalt des Vorgangs bestimmt (vgl. EuGH-Urteil vom 2. Mai 1996 Rs. P-231/04 [richtig: C-231/94 - d. Red.] -Faaborg-Gelting Linien A/S- amtliche Slg 1996, I-2395; BFH-Urteil vom 19. Dezember 1991 V R107/86, BStBl II 1992, 449;… Nieskens in Rau/ Dürrwächter § 3, Rdnr. 3442, 3451 ff. m.w.N.). - BFH, 28.01.1993 - V R 43/89
Abzahlungsgeschäfte im Versandhandel auch dann einheitliche Warenlieferungen …
Erbringt ein Unternehmer eine einheitliche Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen enthält, liegt insgesamt eine Lieferung vor, wenn die Lieferungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung bestimmen (vgl. zuletzt Senatsurteil vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BFHE 166, 411, BStBl II 1992, 449).
- FG Saarland, 26.06.2008 - 1 K 2075/03
Behauptung eines Strohmanngeschäfts im Zusammenhang mit umsatzsteuerpflichtigen …
Es kommt bei einer Lieferung darauf an, ob infolge der Verschaffung der Verfügungsmacht dem Abnehmer wirtschaftlich die Substanz eines Gegenstandes übertragen wird (BFH vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BStBl II 1992, 449 ). - FG Köln, 18.03.2009 - 7 K 4902/07
Besteuerung von Zahlungen aufgrund eines Rentenvertrages in voller Höhe oder nur …
Der Vertrag erlaube eine Anpassung nach den Bedürfnissen der Vermögensübergeber (Hinweis auf BFH-Urteil vom 11.3.1992 X R 141/88, BStBl II 1992, 449). - FG Saarland, 26.11.2002 - 2 K 61/00
Anwendung des umsatzsteuerrechtlichen Regelsteuersatzes auf Umsätze eines …
Eine nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG begünstigte Werklieferung liegt nämlich dann nicht vor, wenn bei einer einheitlichen Leistung der jeweils mit einer Maschine ausgeführte (technische) Dienstleistungsanteil den Lieferungsanteil überwiegt und daher eine von § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG nicht begünstigte sonstige Leistung (§ 3 Abs. 9 UStG) anzunehmen ist (vgl. BFH, Urteil vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BStBl. II 1992, 449;… siehe auch Grawe, in: Offerhaus/Söhn/Lange, UStg, § 12 Abs. 2 Nr. 1, Rdnr. 463;… Husmann, in: Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG, § 12 Abs. 2 Nr. 1 und 2 , Rdnr. 671 f.).
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Rechtsprechung
| BFH, 16.02.1993 - V R 107/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berichtigung einer offensichtlichen Unrichtigkeit in der Parteibezeichnung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Offenbare Unrichtigkeiten im Urteil (§ 107 FGO )
Verfahrensgang
- BFH, 19.12.1991 - V R 107/86
- BFH, 16.02.1993 - V R 107/86
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83
Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil …
Auszug aus BFH, 16.02.1993 - V R 107/86
Diese liegt u.a. vor, wenn das Urteil als Klägerin eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung inzwischen auf eine andere Person übergegangen ist (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104;… vom 10. August 1987 IX B 147/86, BFH/NV 1988, 165). - BFH, 10.08.1987 - IX B 147/86
Möglichkeit der jederzeitigen Berichtigung von offenbaren Unrichtigkeiten durch …
Auszug aus BFH, 16.02.1993 - V R 107/86
Diese liegt u.a. vor, wenn das Urteil als Klägerin eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung inzwischen auf eine andere Person übergegangen ist (…vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104; vom 10. August 1987 IX B 147/86, BFH/NV 1988, 165).
- BFH, 09.10.2002 - V R 5/02
Lieferung und Einsaat von Getreide
c) Bei einer Leistung, die sowohl Lieferungselemente als auch Elemente sonstiger Leistungen aufweist, hängt die Qualifizierung als einheitliche Lieferung oder sonstige Leistung davon ab, welche Leistungselemente unter Berücksichtigung des Willens der Vertragsparteien den wirtschaftlichen Gehalt der Leistung bestimmen (BFH-Urteile vom 19. Dezember 1991 V R 107/86, BFHE 166, 411, BStBl II 1992, 449; vom 26. September 1991 V R 33/87, BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313; vom 25. November 1976 V R 71/72, BFHE 120, 568, BStBl II 1977, 270, m.w.N.).Er hat eine Lieferung von "Büchern, Broschüren und ähnlichen Drucken" bejaht, wenn der Unternehmer von einer Vorlage des Kunden (z.B. maschinenschriftlich gefertigte Dissertation) Fotokopien oder Abzüge herstellt und diese in Buch- oder Broschürenform zusammengefasst dem Kunden überlässt (BFH-Urteil vom 16. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355); dagegen hat er eine sonstige Leistung angenommen, wenn der Inhaber eines "Kopiercentrums" eine Fotokopie von einer Vorlage herstellt (BFH in BFHE 166, 407, BStBl II 1992, 313).
- BFH, 24.11.2005 - V R 37/04
Prüfung der Anwendung von Verwaltungsvorschriften durch die Gerichte - …
Indem die Ehefrau des Klägers diesem unentgeltlich ihren Anteil an der GbR übertrug, wurde das bisherige Gesellschaftsvermögen durch Anwachsung Alleinvermögen des Klägers als dem übernehmenden Gesellschafter (vgl. BFH-Urteile vom 18. September 1980 V R 175/74, BFHE 132, 384, BStBl II 1981, 293;… vom 17. Dezember 1992 V R 135/89, BFH/NV 1994, 354; BFH-Beschluss vom 16. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355). - BFH, 24.01.2005 - II R 54/02
Urteilsberichtigung bei offenbaren Unrichtigkeiten im Urteil im Fall des …
Eine solche liegt u.a. vor, wenn das Urteil als Kläger eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung auf eine andere Person übergegangen ist (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 15. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355). - BFH, 25.11.1999 - III B 5/99
Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU
Eine eindeutig unzutreffende Parteibezeichnung ist gemäß § 107 FGO wegen offenbarer Unrichtigkeit jederzeit, und zwar auch vom BFH im Rechtsmittelverfahren zu berichtigen (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104, und vom 16. Februar 1993 V R 107/86, BFH/NV 1994, 355;… Tipke/Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 16. Aufl., § 107 FGO Tz. 3). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 24.05.2000 - 1 K 290/97
Zurechnung eines Körperschaftsanrechnungsguthaben im Rahmen einer mehrstöckigen …
Es handelt sich hierbei also um einen besonderen Fall der Gesamtrechtsnachfolge, bei der hinsichtlich der einzelnen Gegenstände des Gesamthandsvermögens der Personenhandelsgesellschaften Übertragungshandlungen weder möglich noch nötig sind (…BFH-Urteil vom 17. Dezember 1992 V R 135/89 BFH/NV 1994, 354;… BFH-Urteil vom 21. Januar 1993 V R 59/88 BFH/NV 1994, 41; BFH-Beschluß vom 16. Februar 1993 V R 107/86 BFH/NV 1994, 355).
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