Rechtsprechung
| BFH, 20.02.1992 - V R 107/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Simons & Moll-Simons
UStG 1980 § 1 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Abs. 9, § 10 Abs. 1 Satz 3
- Wolters Kluwer
Apotheker - Zahlung an Hauseigentümer - Überlassung von Praxisräumen - Leistungsaustausch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zahlung eines Apothekers für Vermietung von Räumen an Arzt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
§§ 1, 3, 10 UStG 1980
Umsatzsteuer; Überlassung von beruflich genutzten Räumen im Interesse eines Dritten zwischen Grundstückseigentümer und Dritten
Papierfundstellen
- BFHE 167, 567
- BB 1992, 1482
- DB 1992, 1612
- BStBl II 1992, 705
Wird zitiert von ... (23) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.02.1972 - V R 90/68
Zuschuß - Entgelt - Kenntnis eines Mitarbeiters - Anrechnung beim FA
Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 107/87
Nach denselben Grundsätzen hat der BFH bereits im Urteil vom 24. Februar 1972 V R 90/68 (BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558) entschieden.Daß die Leistungen miteinander zusammenhängen, hindert die Annahme zweier Leistungen an verschiedene Leistungsempfänger nicht (vgl. BFH in BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558).
- BFH, 07.05.1981 - V R 47/76
Kostenlose Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber ist nicht …
Auszug aus BFH, 20.02.1992 - V R 107/87
Darüber hinaus ist eine entgeltliche Leistung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG 1980 aber auch in sonstigen Fällen zu bejahen, in denen der Leistende eine Gegenleistung erwartet oder eine Leistung erbringt, die ihrer Art nach üblicherweise vergütet wird oder nach den Umständen eine Vergütung erwarten läßt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 7. Mai 1981 V R 47/76, BFHE 133, 133, BStBl II 1981, 495).
- BFH, 16.10.2013 - XI R 39/12
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Abgabe von "Gratis-Handys" durch einen …
Rn. 50 ff) Eine abweichende rechtliche Beurteilung ergibt sich entgegen der Auffassung des FA nicht daraus, dass § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur dann anwendbar ist, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705, unter II.3.). - BFH, 22.02.2017 - XI R 17/15
Erschließung eines Baugebiets; Zahlungen der Grundstückserwerber an …
Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG gehört "zum Entgelt [auch], was ein anderer als der Leistungsempfänger dem Unternehmer für die Leistung gewährt" (zur Abgrenzung s. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705, unter II.3., Rz 23). - FG Hessen, 27.04.2017 - 6 K 1986/16
§ 1 Abs.1 Nr.1 UStG
Eine steuerbare Leistung gegen Entgelt (sog. Leistungsaustausch) i. S. v. Art. 2 Abs. 1 lit. a und lit. c der MwStSystRL (Art. 2 Nr. 1 der 6. EG-Richtlinie) und § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG liegt vor, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung eine innere Verknüpfung besteht, weil der Leistende seine Leistung gerade um der Gegenleistung willen erbringt, wobei ausreicht, dass die Gegenleistung erwartet wird bzw. jedenfalls zu erwarten ist (BFH vom 07.05.1981 - V R 47/76, BStBl. II 1981, 495; BFH vom 22.06.1989 - V R 37/84, BStBl. II 1989, 913; BFH vom 20.02.1992 - V R 107/87, BStBl. II 1992, 705; BFH vom 13.11.1997 - V R 11/97, BStBl. II 1998, 169;… BFH vom 22.07.1999 - V R 74/98, BFH/NV 2000, 240;… BFH vom 26.10.2000 - V R 10/00, BFH/NV 2001, 400; vgl. EuGH vom 29.02.1996 - C-215/94 - Mohr, Slg. 1996, I-959).
- BFH, 15.10.2009 - XI R 82/07
Keine Einbeziehung des an einen Vermieter gezahlten Entgelts für die Ansiedlung …
Die Zahlungen des Apothekers sind zwar vom FG zu Recht als steuerpflichtig behandelt worden (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705). - BFH, 08.05.2024 - XI R 16/20
Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der …
Rn. 18 Des Weiteren ergebe sich aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), dass eine eigene Verpflichtung des Dritten ein Entgelt von dritter Seite ausschließe (vgl. BFH-Urteile vom 20.02.1992 - V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705; vom 24.02.1972 - V R 90/68, BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558). - FG Düsseldorf, 27.04.2015 - 1 K 3636/13
Bundesligaverein bekommt im Streit um Vorsteuerabzug aus …
Rn. 166 Soweit der BFH in anderem Zusammenhang ausgeführt hat, dass § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur dann anwendbar sei, wenn kein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden vorliege (vgl. BFH, Urteile vom 20.02.1992 V R 107/87, BStBl II 1992, 705 und vom 16.10.2013 XI R 39/12, BStBl II 2014, 1024), steht auch dies einer Aufteilung im Streitfall nicht entgegen. - FG Niedersachsen, 28.11.2013 - 16 K 247/12
Umsatzsteuerliche Behandlung der Wärmeabgabe einer Biogasanlage an andere …
Rn. 22 Eine abweichende rechtliche Beurteilung ergibt sich auch nicht daraus, dass § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur anwendbar ist, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705, unter II.3.). - FG Köln, 31.03.2004 - 4 K 4678/01
Leistungsaustausch; Steuerbefreiung
Die letztgenannte Vorschrift kommt in der Regel nur dann zum Zuge, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden (hier der Klägerin) und dem Zahlenden (hier dem Studentenwerk Stadt X) zu verneinen ist (vgl. BFH-Urteile vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, BStBl II 1972, 558 und vom 20.2.1992, V R 107/87, BStBl 1992 II S. 705).Dadurch unterscheidet sich der im Streitfall zu beurteilende Sachverhalt von denjenigen, welche den BFH- Urteilen vom 24.2.1972 V R 90/68, BFHE 105, 190, a.a.O. und vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zugrunde lagen.
Rn. 56 Im Urteil vom 20.2.1992, V R 107/87, a.a.O. zahlte ein Apotheker einem Hauseigentümer dafür etwas, dass dieser Praxisräume einem Arzt überließ.
- FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2015 - 6 K 1251/14
Minderung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage durch Abschläge nach § 1 …
Insofern liegt ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem zahlenden Dritten regelmäßig nicht vor (BFH Urteil vom 20. Februar 1992, V R 107/87, BStBl. II 1992, 705). - FG Düsseldorf, 29.10.2010 - 1 K 4206/08
Abzug von Vorsteuer aus Rechnungen von Spielervermittlern
Allerdings hat der BFH entschieden, dass die Vorschrift des § 10 Abs. 1 Satz 3 UStG in der Regel nur dann zum Zuge kommt, wenn ein unmittelbarer Leistungsaustausch zwischen dem Leistenden und dem Zahlenden zu verneinen ist (BFH-Urteil vom 20. Februar 1992 V R 107/87, BFHE 167, 567, BStBl II 1992, 705;… ebenso Tehler in: Reiß/Kraeusel/Langer, UStG, § 10 Rn. 223;… Radeisen in: Birkenfeld, UStG, § 118 Rn. 21). - FG Hessen, 28.09.2016 - 6 K 1911/14
§§ 1 Abs.1 Nr.1, 10 Abs.1 S.3 UStG
- FG Düsseldorf, 26.05.2020 - 5 K 2892/17
Umsatzsteuerbarkeit von Nachvergütungen an Drehbuchautoren nach § 32a Abs. 2 UrhG
- FG Hessen, 13.03.2023 - 6 K 1284/21
Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Anlass von Werbe- und …
- FG Hessen, 07.10.2024 - 4 K 443/22
Umsatzsteuerliche Behandlung von Provisionszahlungen für die am Markt angebotene …
- FG Berlin-Brandenburg, 08.04.2009 - 7 K 5054/05
Regelsteuersatz für sog. refundierte Vorverkaufsgebühren
- BFH, 05.05.1994 - V R 53/92
Vorsteuerabzug für Bauleistungen in einer an Arzt vermieteten Praxis im Haus …
- FG Sachsen, 13.05.2009 - 1 K 939/03
Umsatzsteuerpflichtigkeit einer Genossenschaft durch eine Wohnungsversorgung der …
- FG Baden-Württemberg, 29.06.2023 - 12 K 705/21
Umsatzsteuerliche Behandlung von Bonuszahlungen im sog. …
- FG Baden-Württemberg, 10.11.2025 - 14 K 2134/23
Umsatzsteuerrechtliche Behandlung von touristischen Gästekarten; …
- FG Düsseldorf, 24.04.2009 - 1 K 4135/07
Arbeitgeberzuschuss für Mitarbeiterverpflegung durch Catering-Firma; …
- FG Schleswig-Holstein, 06.02.2018 - 4 K 121/16
Umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern, die ein Vermittler für einen …
- BFH, 17.06.1993 - V B 185/92
Anforderungen an die Darlegung einer Divergenz
- FG Rheinland-Pfalz, 21.06.1995 - 1 K 1064/94
Umsatzsteuer; Vermittlungsleistungen bei Veräußerung eines Grundstücks
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