Rechtsprechung
| BFH, 27.03.1981 - V R 119/79 |
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Papierfundstellen
- BFHE 133, 115
- BStBl II 1981, 115
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- BFH, 27.03.1981 - V R 97/77
Rückwirkende Besteuerung - Selbstverbrauchvorgang - Bauvorhaben - Bauantrag - …
Auszug aus BFH, 27.03.1981 - V R 119/79
Der Senat nimmt dazu auf die Gründe seines Urteils vom 27. März 1981 V R 97/77 (BFHE 133, 106 ) Bezug. - BFH, 14.12.1978 - V R 32/75
Fertighaus - Baugenehmigung - Selbstverbrauchsteuer
Auszug aus BFH, 27.03.1981 - V R 119/79
Die Selbstverbrauchsteuer des § 30 UStG 1973 knüpft in erster Linie an den Investitionsentschluß und in zweiter Linie an die Zuführung des Investitionsgegenstandes zur Verwendung oder Nutzung als Anlagevermögen an (Urteil vom 14. Dezember 1978 V R 32/75 , BFHE 127, 77 , BStBl II 1979, 289 ). - BFH, 19.06.1980 - VIII R 195/78
Ausschlußzeitraum - Kaufvertrag über ein Fertighaus - Erhöhte Absetzung
Auszug aus BFH, 27.03.1981 - V R 119/79
Aus Anlaß des Eintritts eines Erwerbers in einem vor dem maßgeblichen Stichtag abgeschlossenen Kaufvertrag über ein Fertighaus hat der Bundesfinanzhof (BFH) bereits entschieden, daß der Eintritt in den Kaufvertrag einer Bestellung i.S. des § 1 Abs. 3 Satz 2 der Dritten Verordnung über steuerliche Konjunkturmaßnahmen gleichzusetzen ist (Urteil vom 19. Juni 1980 VIII R 195/78 , BFHE 131, 307 BStBl II 1980, 759 ).
- BFH, 28.06.1990 - V R 14/85
Änderung der Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch - Selbstverbrauchsteuer infolge …
Darin unterscheide sich der Streitfall vom Eintritt eines Unternehmers in einen bereits bestehenden Vertrag aufgrund eines eigenen Investitionsentschlusses, wie im BFH-Urteil vom 27. März 1981 V R 119/79 (BFHE 133, 115, Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1981, 131), das auf den Zeitpunkt des Eintritts des Unternehmers in den Vertrag abstelle.Der Investitionsentschluß des zuführenden Unternehmers manifestiert sich in den Fällen des § 27 Abs. 15 Sätze 2 und 3 UStG 1973 in einer Bestellung des Wirtschaftgsguts bzw. im Beginn seiner Herstellung (oder des Herstellenlassens, vgl. Urteil vom 27. März 1981 V R 119/79, BFHE 133, 115, UR 1981, 131).
Aufgrund der personenbezogenen Auslegung des Begriffs der Bestellung durch die Rechtsprechung des Senats (BFHE 133, 115) kann auch bei Vertragseintritt oder vergleichbarer Einzel-Rechtsübertragung die Bestellung des Übertragenden nicht als solche des Übernehmers angesehen werden.
In vorbezeichneter Entscheidung hat der BFH ausdrücklich ausgeführt, daß es sich um eine andere Fallgestaltung als im Fall des Urteils in BFHE 133, 115 handle.
- BFH, 18.10.1985 - III R 160/81
Konjunkturzulage - Vertrag über schlüsselfertiges Großobjekt
a) Die Klägerin kann sich nicht mit Erfolg auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 27. März 1981 V R 119/79 (BFHE 133, 115) berufen.Unbeschadet der Frage, ob der Eintritt in einen solchen Vertrag auch im Anwendungsbereich des § 4b InvZulG 1975 dem Abschluß eines neuen Kaufvertrags gleichgestellt werden kann, hat der Einwand der Klägerin jedenfalls deshalb keinen Erfolg, weil der Sachverhalt der Entscheidung in BFHE 133, 115 mit dem des Streitfalles nicht vergleichbar ist.
- BVerfG, 04.11.1982 - 2 BvL 24/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Der Präsident des Bundesfinanzhofs teilte mit, daß der V. Senat des Bundesfinanzhofs mit Urteil vom 27. März 1981 - V R 97/77 - (BFHE 133, 106 ) die Verfassungsmäßigkeit der rechtlich zusammenhängenden Vorschriften des § 27 Abs. 15 und § 30 UStG 1973 bejaht habe; der V. Senat habe außerdem dem Urteil vom gleichen Tage - V R 119/79 - (BFHE 133, 115 ) zur Auslegung des § 27 Abs. 15 UStG 1973 eine vom Vorlagebeschluß abweichende Rechtsauffassung zugrunde gelegt. - BFH, 06.10.1983 - V R 43/79
Gebäudebegriff - Unselbständiger Gebäudebestandteil - Errichtung eines …
Die Vorschrift des § 30 Abs. 2 UStG 1973 bestimmt lediglich, in welchem Umfang die verwirklichten Investitionsentschlüsse durch die Zuführung zum Anlagevermögen Investitionssteuerpflicht auslösen, und setzt damit zu ihrer Anwendung das Vorhandensein eines investitionssteuerrechtlich relevanten Investitionsentschlusses voraus (zuletzt Urteil vom 27. März 1981 V R 119/79, BFHE 133, 115, UStR 1981, 131).
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