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Rechtsprechung
   BFH, 20.02.1986 - V R 133/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1180
BFH, 20.02.1986 - V R 133/75 (https://dejure.org/1986,1180)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1986 - V R 133/75 (https://dejure.org/1986,1180)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1986 - V R 133/75 (https://dejure.org/1986,1180)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Besteuerung eines Unternehmers - Umsatzsteuerliche Behandlung von Vermittlungsleistungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (8)

  • BFH, 24.08.1961 - V 98/59 U

    Verlust der Vermittlereigenschaft eines Zwischenhändlers bei fehlender …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Die Formel, Vermittler sei, wer in fremdem Namen und für fremde Rechnung handelt, ist von der Rechtsprechung aus dem Begriff des durchlaufenden Postens entwickelt worden, wie er in § 5 Abs. 3 UStG 1951 beschrieben ist (vgl. BFH-Urteil vom 24. August 1961 V 98/59 U, BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492).

    Vielmehr handelte es sich um Festpreise, für welche die Verkäufer ihre Fahrzeuge endgültig an den Kläger abgaben (vgl. BFH in BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492 und Urteil vom 11. November 1966 V 127/62, HFR 1966, 93).

  • BFH, 13.09.1984 - V B 10/84

    Leistungen für das Unternehmen liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn der …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Träger des Umsatzes ist der jeweilige Vertragspartner, denn dieser schuldet die Leistung (vgl. zur Bestimmung des Leistungsempfängers BFH-Beschluß vom 13. September 1984 V B 10/84, BFHE 142, 164, BStBl II 1985, 21).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Vielmehr ist erforderlich, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BGH, 05.04.1978 - VIII ZR 83/77

    Inzahlungnahme des alten Wagens i.R.e. Neuwagenkaufs bei einem …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Danach wird in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenkauf endgültig abgewickelt; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe; dies sei dem Händler bekannt (BGH-Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482, und vom 31. März 1982, VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BFH, 17.07.1980 - V R 124/75

    Zwei Umsätze bei der Verwertung von Sicherungsgut im Auftrag und für Rechnung des …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Dies kann allerdings nicht gelten, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (vgl. insoweit BFH-Urteil vom 17. Juli 1980 V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673).
  • BGH, 31.03.1982 - VIII ZR 65/81

    Vertragsauslegung - Gebrauchtwagenkauf - Kfz-Händler - Agenturvertrag - Kündigung …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Danach wird in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenkauf endgültig abgewickelt; der Käufer gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe; dies sei dem Händler bekannt (BGH-Urteile vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77, NJW 1978, 1482, und vom 31. März 1982, VIII ZR 65/81, NJW 1982, 1699).
  • BFH, 20.07.1978 - V R 2/75

    Die Umsatzsteuer aus der Verwertung von Sicherungsgut durch den …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Dementsprechend liegt eine Lieferung vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (Weiß, UStR 1980, 76; Giesbert in Rau / Dürrwächter / Flick /Koch, Umsatzsteuergesetz (Mehrwertsteuer), Kommentar, 43. Lieferung, November 1983, § 3a Anm. 120, 121; vgl. auch BFH-Urteil vom 20. Juli 1978 V R 2/75, BFHE 126, 84, BStBl II 1978, 684, unter 1a der Urteilsgründe); sie ist steuerbar, wenn die Übertragung der Substanz gegen Entgelt erfolgt.
  • BFH, 24.04.1969 - V 176/64

    Verschaffung der Verfügungsmacht - Fabrikationsunternehmer - Fremder Grund und …

    Auszug aus BFH, 20.02.1986 - V R 133/75
    Vielmehr ist erforderlich, daß dem Leistungsempfänger Substanz, Wert und Ertrag eines Gegenstandes zugewendet werden (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451, und vom 6. Dezember 1979 V R 87/72, BFHE 129, 425, BStBl II 1980, 279).
  • BFH, 25.02.2015 - XI R 15/14

    Innergemeinschaftliches Reihengeschäft: Zuordnung der Warenbewegung, …

    Der BFH umschreibt diesen Vorgang seit jeher und ebenfalls in ständiger Rechtsprechung als Übertragung von Substanz, Wert und Ertrag (vgl. BFH-Urteile vom 24. April 1969 V 176/64, BFHE 95, 410, BStBl II 1969, 451; vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153; vom 16. April 2008 XI R 56/06, BFHE 221, 475, BStBl II 2008, 909), ohne damit inhaltlich von der Rechtsprechung des EuGH abzuweichen (vgl. BFH-Urteile vom 16. April 1997 XI R 87/96, BFHE 182, 444, BStBl II 1997, 585, unter II.6.; vom 8. September 2011 V R 43/10, BFHE 235, 501, BStBl II 2014, 203, unter II.1.).
  • BFH, 21.05.2026 - V R 17/24

    Zur Vermittlungsleistung in Abgrenzung zum Eigengeschäft

    Rn. 25 Diese --im Hinblick auf § 25a UStG möglicherweise überholte und vom BFH in seinem vorbezeichneten Urteil in ihren Voraussetzungen abgelehnte-- Rechtsprechung geht auf die nach dem Umsatzsteuergesetz 1951 (UStG 1951) bestehende Rechtslage zurück, zu der der BFH davon ausgegangen ist, dass ein Zwischenhändler, der mit seinem Auftraggeber --als Käufer eines Neufahrzeugs und Verkäufer eines in Zahlung zu nehmenden Gebrauchtfahrzeugs-- einen verbindlichen Festpreis vereinbarte und sich vorbehielt, den tatsächlichen Verkaufspreis des Gebrauchtfahrzeugs mit dessen Käufer ohne jede Mitwirkung des Auftraggebers und ohne Wahrung der Interessen des Auftraggebers auszuhandeln und den Unterschiedsbetrag als "Provision" für sich zu behalten, seine Vermittlereigenschaft zumindest dann aufgab, wenn er den tatsächlich erzielten Verkaufspreis seinem Auftraggeber nicht offenlegte (BFH-Urteil vom 24.08.1961 - V 98/59 U, BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492; dem für das UStG 1951 folgend BFH-Urteile vom 11.11.1965 - V 127/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1966, 93; vom 30.11.1967 - V 131/64, BFHE 91, 320, BStBl II 1968, 330, und vom 20.02.1986 - V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; vgl. auch zu einer anderen Fallgestaltung BFH-Urteil vom 17.07.1980 - V R 124/75, BFHE 131, 120, BStBl II 1980, 673, unter II.1.).

    Entscheidend hierfür war, dass es nicht auf ein Handeln des Vermittlers auf fremde Rechnung, sondern darauf ankam, dass der Vermittler bereits eine eigene Verfügungsmacht an dem Liefergegenstand erhalten hatte (BFH-Urteile vom 20.02.1986 - V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, unter 2.;… vom 14.09.1989 - V R 131/84, BFH/NV 1990, 333, unter II.1., …und vom 21.09.1989 - V R 99/85, BFH/NV 1989, 810, unter II.1.).

  • BFH, 16.03.2000 - V R 44/99

    Abgrenzung Eigenhandel oder Vermittlung

    Das gilt ausnahmsweise nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, dass der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, unter 3.; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657, unter II. 1.;… vom 21. September 1989 V R 99/85, BFH/NV 1989, 810, unter 2.).
  • BFH, 16.03.1995 - V R 128/92

    1. Zivilrechtliche Rechtsbeziehungen bei Reiseleistungen grundsätzlich auch für …

    Denn grundsätzlich ist umsatzsteuerrechtlich den zivilrechtlichen Rechtsbeziehungen zu folgen, wenn diese erfüllt worden sind und wenn die für das Umsatzsteuerrecht maßgebende tatsächliche Leistungshandlung keine eigenständige Beurteilung erfordert (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - BFH - vgl. Urteile vom 9. März 1995 V R 102/89, zur Veröffentlichung bestimmt, ein retuschierter Abdruck liegt bei; vom 7. Mai 1987 V R 56/79, BFHE 150, 85, BStBl II 1987, 582; vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).
  • BFH, 29.09.1987 - X R 13/81

    Begrenzte Garantie bei Gebrauchtwagengeschäften agenturunschädlich

    Dementsprechend liegt eine Lieferung vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes unbedingt vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, 312 zu 4., m. w. N.); sie ist steuerbar, wenn die Substanz gegen Entgelt übertragen wird.

    Die Begriffsbestimmung für die "nicht zum Entgelt gehörenden" durchlaufenden Posten hat keine selbständige konstitutive Bedeutung für den umsatzsteuerrechtlichen Tatbestand (Urteil in BFH/NV 1986, 311, 312 unter 2.).

    Die Rechtsgrundsätze des V. Senats des BFH zur Weiterlieferung von Gebrauchtwagen, die der Kfz-Händler beim Verkauf von Neufahrzeugen gegen sofortige und endgültige Anrechnung eines vereinbarten Mindestverkaufspreises in Zahlung genommen hatte (Urteile in BFH/NV 1986, 311; vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657), sind vorliegend mangels Vergleichbarkeit der Sach- und Interessenlage nicht anwendbar.

  • BFH, 25.06.1987 - V R 78/79

    Keine Vermittlungsleistungen bei sog. Minusgeschäften eines Kraftfahrzeughändlers

    Für die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Gebrauchtwagengeschäfte des Klägers als Agenturgeschäfte ist danach entscheidend, ob der als Vertreter und im Auftrag der Gebrauchtwagenverkäufer auftretende Kläger im Verhältnis zu diesen Verkäufern lediglich eine (entgeltliche) Geschäftsbesorgung (gerichtet auf eine Vermittlungsleistung) erbringt und dementsprechend eine (entgeltliche) Lieferung des Gebrauchtwagenverkäufers an den jeweiligen Abnehmer vorliegt; ein sog. Eigengeschäft ist hingegen anzunehmen, wenn eine (entgeltliche) Lieferung des Gebrauchtwagenverkäufers an den Kläger gegeben ist, so daß für die Annahme einer Geschäftsbesorgung hinsichtlich des Verkaufs der Gebrauchtwagen, gerichtet auf eine den Verkäufern zu erbringende Vermittlungsleistung, kein Raum ist; dies hat zur Folge, daß die als Lieferung des Gebrauchtwagenverkäufers bezeichnete Lieferung an den Abnehmer des Gebrauchtwagens sich als (entgeltliche) Lieferung des Klägers darstellt (Urteil des BFH vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, 3. der Gründe).

    In der genannten Entscheidung V R 133/75 hat der erkennende Senat im Anschluß an die Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 5. April 1978 VIII ZR 83/77 (Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1978, 1.482) und vom 31. März 1982 VIII ZR 65/81 (NJW 1982, 1.699) angenommen, daß in den Fällen, in denen ein Kraftfahrzeughändler, der ein Fahrzeug verkauft und den Gebrauchtwagen des Käufers "in Zahlung nimmt", nach Bezahlung des nicht zur Verrechnung vorgesehenen Teils des Kaufpreises und Hingabe des Gebrauchtwagens der Neuwagenverkauf endgültig abgewickelt sei; der Käufer des Neuwagens gehe regelmäßig davon aus, daß er - durch die Hingabe des Gebrauchtwagens - die ihm gegenüber bestehende Kaufpreisforderung in vollem Umfang getilgt habe.

    Nach dem vom FG festgestellten Sachverhalt stellt sich der zwischen den Käufern der Neuwagen (den Gebrauchtwagenverkäufern) und dem Kläger vereinbarte "Mindestverkaufspreis" als ein Festpreis dar, für welchen die Gebrauchtwagenverkäufer ihre Fahrzeuge endgültig an den Kläger abgegeben haben; denn dieser sog. Mindestverkaufspreis ist auf den Kaufpreis der Neuwagen sofort in voller Höhe angerechnet worden ohne Rücksicht darauf, ob er erzielt werden würde oder nicht (vgl. BFH-Urteile vom 24. August 1961 V 98/59 U, BFHE 73, 620, BStBl III 1961, 492; vom 11. November 1965 V 127/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1966, 93, und vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311).

  • BFH, 12.05.1993 - XI R 56/90

    Zur Frage der Lieferung bei Zuleitung von sog. Pumpstrom an ein …

    Eine Lieferung liegt vor, wenn die wirtschaftliche Substanz eines Gegenstandes vom Leistenden auf den Leistungsempfänger übergeht und dies von den Beteiligten endgültig gewollt ist (Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, und vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153; Weiß, UR 1980, 76; Giesberts in Rau/Dürrwächter/Flick/Koch, Umsatzsteuergesetz, Kommentar, 6. Aufl., Stand: April 1992, § 3 Anm. 120, 121; Schöll in Sölch/Ringleb/List, Umsatzsteuergesetz, Stand: April 1989, § 3 Bem.
  • BFH, 24.09.1987 - V R 152/78

    Aufsteller als leistender Unternehmer bei Aufstellung von Geldspielgeräten in …

    Wegen der nicht stets, sondern nur für den Regelfall annehmbaren Maßgeblichkeit kann jedoch bei der Ermittlung des Leistungsinhalts und -umfangs z.B. zu berücksichtigen sein, daß das Umsatzsteuerrecht in gewissen Fällen Rechtsvorgänge vom Zivilrecht abweichend qualifiziert (vgl. BFH-Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311, zur Annahme der Lieferung eines Gebrauchtwagens durch den Kraftfahrzeughändler anstelle seiner Vermittlung einer Veräußerung seitens des Gebrauchtwagenverkäufers) und daß die wirtschaftliche Gestaltung umsatzsteuerlich insoweit an die Stelle der zivilrechtlichen treten kann, als die vertraglichen Vereinbarungen nicht mit dem übereinstimmen, was die Beteiligten wirklich gewollt haben (vgl. BFH-Urteil vom 14. Mai 1964 V 205/61 U, BFHE 79, 450, BStBl III 1964, 395).

    Leistender ist dementsprechend regelmäßig der zivilrechtlich Verpflichtete (vgl. Urteil in BFH/NV 1986, 311), was allerdings nicht ausschließt, daß trotz bestehender Leistungspflichten ein Umsatz nicht von dem zur Leistung Verpflichteten, sondern von einem Dritten im eigenen Namen erbracht wird, ohne daß dieser die bewirkte Leistung zivilrechtlich schuldete (vgl. das erwähnte Urteil in BFHE 149, 313, BStBl II 1987, 524).

  • FG Köln, 16.06.2021 - 9 K 1260/19

    Umsatzsteuerliche Behandlung des sog. Direktverbrauchs von zuschlagsberechtigten …

    Denn bei der umsatzsteuerlichen Auslegung von Sachverhalten sei regelmäßig von den getroffenen zivilrechtlichen Vereinbarungen auszugehen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 20.02.1986 V R 133/75, BFH/NV 1986, 311; BFH-Urteil vom 16.03.1995, V R 128/92, BStBl. 1995 11, 651).
  • BFH, 21.09.1989 - V R 99/85

    Anforderungen an die Umsatzsteuerpflichtigkeit

    Dementsprechend hat der erkennende Senat im Urteil vom 20. Februar 1986 V R 133/75 (BFH/NV 1986, 311) ausgeführt, daß dem Tatbestandsmerkmal des § 10 Abs. 1 Satz 4 UStG 1967/1973 (§ 5 Abs. 3 UStG 1953) "für Rechnung eines anderen" keine selbständige umsatzsteuerbegründende oder den Steuertatbestand ausschließende Bedeutung zukomme.

    Das gilt jedoch nicht, wenn durch das Handeln in fremdem Namen lediglich verdeckt wird, daß der Vertreter und nicht der Vertretene die Leistung erbringt (Urteile in BFH/NV 1986, 311, und vom 25. Juni 1987 V R 78/79, BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657).

    Eine derartige Beurteilung wäre im Streitfall gerechtfertigt, wenn der Kläger die Gebrauchtwagen beim Verkauf der Neuwagen gegen sofortige und endgültige Anrechnung der vereinbarten Mindestverkaufspreise in Zahlung genommen hätte; die Verkäufe der Gebrauchtwagen wären dem Kläger als Lieferungen (sog. Eigengeschäfte) zuzurechnen (vgl. Urteile in BFH/NV 1986, 311; in BFHE 150, 205, BStBl II 1987, 657; vom 29. September 1987 X R 13/81, BFHE 151, 469, BStBl II 1988, 153, und vom 27. Juli 1988 X R 40/82, BFHE 154, 264, BStBl II 1988, 1017).

  • BFH, 25.11.1986 - V R 102/78

    Zum Zeitpunkt und zum Ort der Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär

  • BFH, 11.02.1999 - V R 46/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • BFH, 21.06.2001 - V R 33/99

    Abzug von Vorsteuerbeträgen - Bauherrengemeinschaft - Bauherrenmodell - …

  • BFH, 07.05.1987 - V R 56/79

    Entgeltliche Leistung - Getränkelieferung - Leergut - Wiederbeschaffungskosten - …

  • BFH, 11.02.1999 - V R 47/98

    Deponiegebühren als durchlaufende Posten

  • BFH, 02.10.1989 - V B 58/89

    Einordnung von Gebrauchtwagengeschäfte als sog. Eigengeschäfte - Voraussetzungen …

  • BFH, 21.09.1989 - V R 32/86

    Flucht ins Zivilrecht um die umsatzsteuerrechtlichen Folgen zu umgehen

  • BFH, 14.09.1989 - V R 76/84

    Berlin - Versendung von Waren ins Ausland - Aufträge ausländischer Kunden - …

  • FG Hamburg, 08.08.1996 - VI 132/93

    Versagung des Vorsteuerabzugs; Lieferung in Form eines Wechsels der …

  • FG Niedersachsen, 29.04.2010 - 16 K 10297/07

    Innergemeinschaftliche Lieferungen i.R.e. strukturierten Absatzgeschäfts; …

  • BFH, 15.04.1999 - V R 45/98

    Durchlaufende Posten; Deponiegebühren

  • BFH, 24.09.1987 - V R 196/83

    Umsatzsteuer aus der sog. modifizierten Freigabe von Sicherungsgut durch den …

  • FG Köln, 23.09.2020 - 9 K 327/17

    Berechtigung eines Kommissionärs zum Vorsteuerabzug der gezahlten …

  • BGH, 18.08.1998 - 5 StR 550/97

    Steuerhinterziehung; Eingangsabgabenverkürzung durch Einfuhren von Textilien aus …

  • BFH, 27.07.1988 - X R 40/82

    Zur Frage, wann bei einem als "reine" Agentur formulierten Vermittlungsauftrag …

  • FG Köln, 17.01.2011 - 9 K 308/10

    Lieferzeitpunkt und Lieferort in Verkaufskommissionsfällen

  • BFH, 11.01.1990 - V R 156/84

    Änderung der Verhältnisse durch Veräußerung vor Ablauf des maßgeblichen …

  • FG Hamburg, 30.12.2009 - 3 K 5/09

    Umsatzsteuer: Durchlaufender Posten: Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus …

  • FG Hamburg, 11.12.2009 - 3 K 4/09

    Kipp-Entgelt für Abwasserbeseitigung aus Sammelgruben als durchlaufender Posten

  • BFH, 29.09.1987 - X R 15/82

    Anfall von Umsatzsteuer wegen Selbstverbrauch (Kfz) - Verwendung oder Nutzung von …

  • FG München, 05.01.2011 - 14 V 1648/10

    Reihengeschäfte und innergemeinschaftliche Lieferungen

  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 2075/96
  • BFH, 14.09.1989 - V R 131/84

    Beurteilung einer Zwischenperson als Vermittler oder Eigenhändler bei …

  • BFH, 25.10.1989 - V R 104/84

    Umsatzsteuer auf Vermittlungsprovisionen (Bearbeitungsgebühren) für die …

  • FG Hessen, 01.04.1998 - 6 K 1188/96

    Einstufung von Deponiegebühren von Bankkunden; Vorliegen von durchlaufenden …

  • FG Baden-Württemberg, 06.12.1995 - 9 K 405/91

    Aufrechnung gegen den Umsatzsteuererstattungsanspruch; Bestandteile des …

  • BFH, 28.11.1985 - V S 14/84

    Beschreibung des Vermittlers (Agents, Handelsvertreters, Maklers und …

  • FG Nürnberg, 17.12.2015 - 2 V 79/15

    Vorliegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferungen bei einem …

  • FG Sachsen-Anhalt, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzug nur aus von anderem Unternehmer erteilter Rechnung; …

  • BFH, 29.09.1987 - X R 20/80

    Abgrenzung von Agentin (Vermittlerin) und Eigenhändlerin bei …

  • FG Sachsen, 28.11.2002 - 2 K 567/99

    Vorsteuerabzugsfähigkeit von zusätzlich zu einer Deponiegebühr in Rechnung …

  • FG Münster, 14.12.2000 - 5 K 249/00

    Beurteilungskriterien bei Einstufung eines Steuerpflichtigen als Unternehmer gem. …

  • BFH, 08.12.1988 - V R 193/83
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