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Rechtsprechung
   BFH, 20.11.1975 - V R 138/73   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,285
BFH, 20.11.1975 - V R 138/73 (https://dejure.org/1975,285)
BFH, Entscheidung vom 20.11.1975 - V R 138/73 (https://dejure.org/1975,285)
BFH, Entscheidung vom 20. November 1975 - V R 138/73 (https://dejure.org/1975,285)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Einheitliche Leistung - Durchführung einer Pauschalreise - Besteuerung der Inlandsleistungen - Veranstalterleistungen - Bezeichnung als Vermittler - Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • reise-recht-wiki.de

    Reiseveranstalter muss erhaltene Provision steuerrechtlich geltend machen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UStG (1967) § 1 Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist umsatzsteuerrechtlich keine einheitliche Leistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BFHE 118, 99
  • DB 1976, 755
  • BStBl II 1976, 307
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 27.10.1966 - V 19/64

    Umsatzsteuerrechtliche Teilung eines Geschäfts in Vermittlungsleistung und …

    Auszug aus BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
    Wie der Senat bereits im Urteil vom 27. Oktober 1966 V 19/64 (BFHE 87, 159, BStBl III 1967, 132) ausgeführt hat, können zusammengehörige Vorgänge nicht deshalb als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen.
  • BGH, 30.11.1972 - VII ZR 239/71

    Rechte des Reiseveranstalters bei Undurchführbarkeit der Reise wegen verschärfter …

    Auszug aus BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung der Zivilgerichte treten die Veranstalter einer Pauschalreise grundsätzlich dergestalt in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu den Reisenden, daß sie für den reibungslosen Ablauf der Reise selbst verantwortlich sind (vgl. Urteile des BGH vom 30. November 1972 VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, und vom 18. Oktober 1973 VII ZR 247/72, BGHZ 61, 275, mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 18.10.1973 - VII ZR 247/72

    Der Vermittler von Ferienwohnungen haftet gegenüber dem Mieter wie ein …

    Auszug aus BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
    Nach der nunmehr gefestigten Rechtsprechung der Zivilgerichte treten die Veranstalter einer Pauschalreise grundsätzlich dergestalt in unmittelbare Rechtsbeziehungen zu den Reisenden, daß sie für den reibungslosen Ablauf der Reise selbst verantwortlich sind (vgl. Urteile des BGH vom 30. November 1972 VII ZR 239/71, BGHZ 60, 14, und vom 18. Oktober 1973 VII ZR 247/72, BGHZ 61, 275, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 19.01.1967 - V 52/63

    Flugbeförderung als Eigenleistung eines Reisebüros im Falle des Charterns eines …

    Auszug aus BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
    Die wirtschaftliche Teilbarkeit einer einheitlichen Reise und damit die wirtschaftliche Selbständigkeit ihrer Faktoren geht auch daraus hervor, daß der Veranstalter hinsichtlich einzelner Teile einer solchen Reise (z. B. hinsichtlich der Beförderung oder Unterbringung) wegen vorgegebener Besonderheiten (z. B. die Einzelbeförderungen durch die Deutsche Bundesbahn oder Linienfluggesellschaften) oder bei entsprechender vertraglicher Gestaltung Vermittler sein kann, während er im übrigen die Leistungen selbst erbringt (vgl. insoweit auch Urteil des Reichsfinanzhofs vom 4. Februar 1943 V 31/40, RStBl 1943, 221, und BFH-Urteile vom 29. November 1961 II 184/58 U, BFHE 74, 306, BStBl III 1962, 118, und vom 19. Januar 1967 V 52/63, BFHE 87, 512, BStBl III 1967, 211, und V 258/57 U).
  • BFH, 16.06.1971 - I R 85/69
    Auszug aus BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
    Ein allgemeiner Erfahrungssatz dieser Art besteht nicht (wegen der revisionsrechtlichen Überprüfbarkeit allgemeiner Erfahrungssätze vgl. Urteil des BFH vom 16. Juni 1971 I R 85/69, BFHE 102, 512, HFR 1971, 528, und Tipke-Kruse, Reichsabgabenordnung/Finanzgerichtsordnung, Kommentar, § 118 FGO Anm. 4; Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, Zivilprozeßordnung, § 550 Anm. 2 und Einführung 4 d vor § 282, und Thomas-Putzo, Zivilprozeßordnung, § 550 Anm. 2c).
  • BFH, 29.11.1961 - II 184/58 U

    Einstufung eines Reisebüros, dass die Beförderung der Reisenden durch andere …

    Auszug aus BFH, 20.11.1975 - V R 138/73
    Die wirtschaftliche Teilbarkeit einer einheitlichen Reise und damit die wirtschaftliche Selbständigkeit ihrer Faktoren geht auch daraus hervor, daß der Veranstalter hinsichtlich einzelner Teile einer solchen Reise (z. B. hinsichtlich der Beförderung oder Unterbringung) wegen vorgegebener Besonderheiten (z. B. die Einzelbeförderungen durch die Deutsche Bundesbahn oder Linienfluggesellschaften) oder bei entsprechender vertraglicher Gestaltung Vermittler sein kann, während er im übrigen die Leistungen selbst erbringt (vgl. insoweit auch Urteil des Reichsfinanzhofs vom 4. Februar 1943 V 31/40, RStBl 1943, 221, und BFH-Urteile vom 29. November 1961 II 184/58 U, BFHE 74, 306, BStBl III 1962, 118, und vom 19. Januar 1967 V 52/63, BFHE 87, 512, BStBl III 1967, 211, und V 258/57 U).
  • BFH, 10.09.1992 - V R 99/88

    Steuerfreiheit von Baubetreuungsleistungen (§ 4 Nr. 9 lit. a UStG (1980)

    Eine einheitliche Leistung aus mehreren untereinander gleichwertigen, auf ein einheitliches wirtschaftliches Ziel gerichteten Bestandteilen ist nur dann anzunehmen, wenn die einzelnen Faktoren so ineinandergreifen, daß sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • BFH, 26.03.1992 - V R 16/88

    Einheitliche sonstige Leistung durch Rennservice für Autorennfahrer

    Auch reicht es nach der Rechtsprechung des BFH nicht aus, daß Leistungen des Unternehmers jeweils auf einem einheitlichen Vertrag beruhen, um sie umsatzsteuerrechtlich als Einheit zu behandeln (Entscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).

    Wenn mehrere, untereinander gleichzuwertende Faktoren zur Erreichung eines einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziels beitragen, ist die Annahme einer einheitlichen Leistung nur gerechtfertigt, wenn sie bei natürlicher Betrachtung hinter dem Ganzen zurücktreten (BFH-Entscheidungen vom 20. April 1988 X R 4/80, BFHE 153, 243, BStBl II 1988, 744; in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).

    So hat etwa der BFH in seiner Entscheidung in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307 für die Selbständigkeit der Leistungen bei einer Pauschalreise darauf abgestellt, daß der Veranstalter mit den Vorzügen der einzelnen Leistungen für die Reise wirbt, daß er für Teile der Reise Vermittler sein und andere Teile selbst erbringen kann, sowie darauf, daß die Teilnehmer die einzelnen Bestandteile der Reise selbständig würdigen.

  • BFH, 01.08.1996 - V R 58/94

    Umsatzsteuer bei Beförderungsleistungen und Pauschalreisen durch ausländische …

    a) Es erscheint nach den angenommenen Feststellungen möglich, daß sich die Klägerin zur Durchführung mehrtägiger Pauschalreisen mit Kabinenschiffen auf dem Rhein und der Mosel verpflichtet und diese mit Hilfe von Subunternehmern als Erfüllungsgehilfen auch ausgeführt hat (vgl. dazu Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307 zu II. 2. - Reiseleistungen).

    Insofern unterscheidet sich eine Schiffsreise wesentlich von einer Pauschalreise auf Land der Art, wie sie Gegenstand des BFH-Urteils in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307 war.

  • BFH, 30.09.1976 - V R 109/73

    Grundsatzentscheidung zum Wesen der Steuerfestsetzung, zum Begriff der …

    Der Senat hält an den Grundsätzen zur umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung einer Pauschalreise fest (Anschluß an Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).

    Wie der Senat im Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73 (BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307) ausgeführt hat, erbringt der Veranstalter einer Pauschalreise im Rahmen eines zusammengesetzten Vertrages eine Mehrheit von Reisedienstleistungen, deren Leistungsort jeweils gesondert zu bestimmen ist.

    Unter Berücksichtigung der im Urteil V R 138/73 niedergelegten Grundsätze ist der Senat der Auffassung, daß die Klägerin mit der Gewährung von Verpflegung und Unterkunft Eigenleistungen gegenüber ihren Reiseteilnehmern erbracht hat, die wirtschaftlich selbständig und daher einer eigenständigen umsatzsteuerrechtlichen Beurteilung zugänglich sind.

    Dagegen ist die Prüfung, ob eine Mehrheit von Leistungen, die einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen, als eine einheitliche Leistung im vorbezeichneten Sinne oder als ein Bündel selbständiger Einzelleistungen zu beurteilen ist, nach den allgemeinen umsatzsteuerrechtlichen Grundsätzen durchzuführen, wie sie für den Pauschalreisevertrag ihren Niederschlag im BFH-Urteil V R 138/73 gefunden haben.

  • BFH, 21.11.2013 - V R 33/10

    Der Kauf sämtlicher Eintrittskarten einer Theaterveranstaltung durch ein …

    Rn. 21 f) Das FG hat auch zu Recht entschieden, dass bei einer Pauschalreise außerhalb des Anwendungsbereichs der Margenbesteuerung (§ 25 UStG) die Veranstaltungsleistung vom Theater nicht untrennbarer Teil der Reiseleistung ist (BFH-Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • BFH, 12.03.1998 - V R 17/93

    Grenzüberschreitende Personenbeförderung: Entgeltaufteilung

    Der Veranstalter einer Pauschalreise erbringt dem Reiseteilnehmer gegenüber umsatzsteuerrechtlich eine Mehrheit von Reiseleistungen (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • BFH, 03.03.1988 - V R 183/83

    Ermäßigter Steuersatz - Leistung - Verbundene Leistung - Einheitlichkeit der …

    Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 1975 V R 138/73 (BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307) stehe seiner Auffassung nicht entgegen.

    Wie der BFH im Urteil in BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307, mit Nachweisen, ausgeführt hat, können zusammengehörende Vorgänge nicht deshalb als einheitliche Leistung angesehen werden, weil sie einem einheitlichen (wirtschaftlichen) Ziel dienen.

  • BFH, 23.09.1993 - V R 132/89

    Leistungsort bei Reisebetreuungsleistungen

    Für mit eigenen Mitteln ohne Inanspruchnahmen von Reisevorleistungen erbrachte Leistungen gelten die allgemeinen Vorschriften, insbesondere über den Ort der sonstigen Leistung nach § 3 a UStG 1980 (vgl. dazu BFH-Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BFHE 118, 99, BStBl II 1976, 307).
  • FG Berlin-Brandenburg, 17.06.2020 - 7 K 7306/17

    Umsatzsteuer 2011, 2012 und 2013

    Rn. 32 Die Durchführung von gemischten Reiseleistungen stelle umsatzsteuerlich keine einheitliche Leistung dar (BFH, Urteil vom 20.11.1975 - V R 138/73, BStBl. II 1976, 307; OFD Karlsruhe, Verfügung vom 29.02.2016 - S 7419 Karte 1).

    Rn. 56 In dem Urteil vom 20.11.1975 (V R 138/73, BStBl. II 1976, 307) hat der BFH darauf hingewiesen, dass zusammengehörige Vorgänge nicht deshalb als einheitliche Leistung angesehen werden könnten, weil sie einem einheitlichen wirtschaftlichen Ziel dienen würden.

  • FG Baden-Württemberg, 15.11.2001 - 10 K 310/98

    Anwendung der Margenbesteuerung für Reiseleistungen im Rahmen von High-School- …

    Es handele sich bei den Reiseveranstaltungen um Pauschalreisen, für die bis zum Umsatzsteuergesetz 1980 die Rechtsgrundsätze des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. November 1975 ( V R 138/73, BStBl II 1976, 307) gegolten hätten.

    Die Durchführung einer Pauschalreise ist jedoch umsatzsteuerrechtlich von Natur aus keine einheitliche Leistung, sondern ein Bündel von selbständigen Leistungen, aus dem nicht eine der Leistungen "herausgegriffen" und zur Hauptleistung erklärt werden kann, der die anderen Leistungen als Nebenleistungen unterzuordnen wären (BFH-Urteil vom 20. November 1975 V R 138/73, BStBl II 1976, 307; Lange StuW 1999, 264-270).

  • BFH, 08.02.1996 - V R 17/93

    Umsatzsteuer: Grenzüberschreitende Beförderungsleistung

  • BFH, 18.12.1980 - V B 24/80

    Ernstlich zweifelhaft, ob an der Rechtsprechung zur Behandlung von …

  • BFH, 30.10.1986 - V B 44/86

    Es ist nicht ernstlich zweifelhaft, daß im Rahmen eines Bauherrenmodells von …

  • FG Hessen, 25.08.2010 - 6 K 3166/07

    Begriff des Veranstalters i.S. des § 4 Nr. 20b UStG

  • BFH, 15.09.1994 - XI R 51/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer einheitlichen Leistung

  • BFH, 15.10.1992 - V R 17/89

    Erbringen weiterer Leistungen neben der Grundstückslieferung durch den Initiator …

  • BFH, 24.10.1990 - V B 60/89

    Anforderungen an das Vorliegen einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung

  • FG Hessen, 28.11.2001 - 6 K 5472/99

    Reiseleistung; im eigenen Namen; Muttergesellschaft; Schweiz; Generalvertretung; …

  • FG Mecklenburg-Vorpommern, 25.09.2001 - 2 K 137/99

    Einheitlichkeit der Beförderung eines Fahrgastes zum Krankenhaus und zurück; …

  • BFH, 21.10.1987 - X R 14/80

    Einheitlichkeit einer Leistung im umsatzsteuerrechtlichen Sinn

  • FG Hamburg, 24.07.2001 - I 611/98

    Übertragung von Gesellschaftsanteilen und Weitergabe von Gründungsleistungen als …

  • FG Schleswig-Holstein, 09.03.2004 - 4 K 234/03

    Zustehen von Vorsteuer eines Pfandleihers aus der Anmietung einer Halle für die …

  • Bundesfinanzhof München, 01.08.1996 - VR 58/94
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