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Rechtsprechung
   BFH, 23.03.1972 - V R 139/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,947
BFH, 23.03.1972 - V R 139/71 (https://dejure.org/1972,947)
BFH, Entscheidung vom 23.03.1972 - V R 139/71 (https://dejure.org/1972,947)
BFH, Entscheidung vom 23. März 1972 - V R 139/71 (https://dejure.org/1972,947)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Selbstverbrauchbesteuerung - Investierte Wirtschaftsgüter - Anschaffungskosten - Zulässige Festwertbildung - Betriebsausgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 105, 307
  • DB 1972, 1210
  • BStBl II 1972, 683
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (5)

  • RFH, 16.12.1936 - VI A 588/35
    Auszug aus BFH, 23.03.1972 - V R 139/71
    Aus der zulässigen Bildung eines Festwerts folgt, daß buchungstechnisch die Aufwendungen für Zugänge so zu behandeln sind, als ob sie Unkosten seien (Urteil des RFH VI A 588/35 vom 16. Dezember 1936, RFH 40, 312, RStBl 1937, 272).

    Der RFH hat das Wesen des Festwerts darin gesehen, daß "für einen stets etwa in gleicher Höhe benötigten Bestand an Wirtschaftsgütern bestimmter Art zunächst der Anschaffungsaufwand aktiviert wird, daß weiter einerseits an dem aktivierten Festwert jede Absetzung für Abnutzung unterbleibt und andererseits die Anschaffungskosten für Ersatzbeschaffungen usw. nicht aktiviert, sondern sofort über Unkosten abgebucht werden" (RFH-Urteil VI A 588/35, a. a. O.).

  • BFH, 01.10.1970 - V R 49/70

    Leasinggeber - Selbstverbrauch - Grundmietzeit - Betriebsgewöhnliche …

    Auszug aus BFH, 23.03.1972 - V R 139/71
    Der Begriff "Wirtschaftsgut" im Sinne des § 30 Abs. 2 Satz 1 UStG 1967 bestimmt sich nach einkommensteuerrechtlichen Grundsätzen (BFH-Urteil V R 49/70 vom 1. Oktober 1970, BFH 100, 272, BStBl II 1971, 34).
  • BFH, 18.12.1956 - I 84/56 U

    Pflicht zur Aufnahme schwebender Verbindlichkeiten in die Bilanz - Aufnahme von …

    Auszug aus BFH, 23.03.1972 - V R 139/71
    Sie sind nicht selbständig nutzungsfähig im Sinne dieser Vorschrift (BFH-Urteile I 84/56 U vom 18. Dezember 1956, BFH 64, 70, BStBl III 1957, 27; IV 289/65 vom 21. Juli 1966, BFH 87, 180, BStBl III 1967, 58;… VI 302/65, a. a. O.).
  • BFH, 21.07.1966 - IV 289/65

    Anpruch eines Unternehmers Berlin ( West) auf Gewährung einer Investitionszulage …

    Auszug aus BFH, 23.03.1972 - V R 139/71
    Sie sind nicht selbständig nutzungsfähig im Sinne dieser Vorschrift (BFH-Urteile I 84/56 U vom 18. Dezember 1956, BFH 64, 70, BStBl III 1957, 27; IV 289/65 vom 21. Juli 1966, BFH 87, 180, BStBl III 1967, 58;… VI 302/65, a. a. O.).
  • BFH, 29.07.1966 - VI 302/65

    Rechtmäßigkeit der Gewährung einer Investitionzulage für Ergänzungsbeschaffungen …

    Auszug aus BFH, 23.03.1972 - V R 139/71
    Der VI. Senat des BFH hat in grundsätzlicher Übereinstimmung mit der hier vertretenen Auffassung ausgeführt, der Inanspruchnahme einer Investitionszulage nach § 19 BHG 1964 stehe nicht entgegen, daß die Anschaffungskosten im Rahmen einer zulässigen Festwertbildung als Betriebsausgaben gebucht werden (BFH-Urteil VI 302/65 vom 29. Juli 1966, BFH 87, 310, BStBl III 1967, 151).
  • BFH, 22.03.1973 - V R 63/72

    Jahr der Anschaffung - Jahr der Herstellung - Rüstteile - Schalteile - …

    Es teilt im wesentlichen die Auffassung der Vorinstanz und verweist auf das Urteil des Senats vom 23. März 1972 V R 139/71 (BFHE 105, 307, BStBl II 1972, 683).

    Hiernach ist, wie der Senat bereits in seinem Urteil V R 139/71 unter Hinweis auf die entsprechende Rechtsprechung der Einkommensteuersenate ausgeführt hat, die Gesamtheit des genormten und aufeinander abgestimmten Rüst- und Schalungsmaterials nicht ein Wirtschaftsgut.

  • BFH, 20.12.1972 - I R 73/71

    Förderzinsen - Wartegelder - Gewinnung von Kalisalzen - Verpflichtung zur Zahlung …

    Infolge der schweren Schätzbarkeit des Wertes dieses Rechts und der betragsmäßig ziemlich gleichhohen jährlichen Aufwendungen für den Erwerb des Rechts und der Abschreibungen auf das Recht wegen des Substanzverzehrs könne in einem solchen Falle nach der Rechtsprechung die Aktivierung unterbleiben (Wahlrecht des Steuerpflichtigen; BFH-Urteil vom 2. Februar 1967 IV 246/64, BFHE 88, 237, BStBl III 1967, 366; Hinweis auch auf das BFH-Urteil vom 23. März 1972 V R 139/71, BFHE 105, 307, BStBl II 1972, 683).
  • BFH, 20.12.1972 - I R 194/70

    Förderzinsen - Extraförderzinsen - Gewinnung von Erdöl - Verpflichtung zur …

    Sehe man in ihnen Anschaffungskosten, so gelte für sie entsprechend, was der BFH im Urteil vom 23. März 1972 V R 139/71 (BFHE 105, 307, BStBl II 1972, 683) ausgeführt habe, daß sie nämlich trotz ihrer Behandlung als Betriebsausgaben grundsätzlich zu aktivieren seien und der Gewinn nur nach Maßgabe der Abschreibungen für Substanzverminderung gemindert werde (eine Auffassung, die auch die für das FA zuständige OFD in einem Schreiben vom 12. April 1961 der Klägerin gegenüber für die körperschaftsteuerrechtliche Behandlung von Extraförderzinsen vertreten habe).
  • BFH, 01.08.1985 - V R 84/78

    Selbstverbrauch im Sinne des Umsatzsteuergesetzes - Selbständige …

    Der V. Senat des Bundesfinanzhofs vertrat in seinem Urteil vom 23. März 1972 V R 139/71 (BFHE 105, 307; BStBl II 1972, 683) im Anschluß an das ertragsteuerrechtliche Urteil vom 29. Juli 1966 VI 302/65 (BFHE 87, 310; BStBl III 1967, 151) die Auffassung, die Zuführung von Gerüst- und Schalungsteilen sei mangels deren selbständiger Nutzungsfähigkeit im Sinne des § 6 Abs. 2 a. F. EStG selbstverbrauchsteuerpflichtig; diese seien technisch aufeinander abgestimmt und würden ihrer Bestimmung nach als einheitliches Ganzes verwendet.
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