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Rechtsprechung
   BFH, 23.08.1984 - V R 17/78   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,1768
BFH, 23.08.1984 - V R 17/78 (https://dejure.org/1984,1768)
BFH, Entscheidung vom 23.08.1984 - V R 17/78 (https://dejure.org/1984,1768)
BFH, Entscheidung vom 23. August 1984 - V R 17/78 (https://dejure.org/1984,1768)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Papierfundstellen

  • BFHE 141, 572
  • BB 1984, 1923
  • BStBl II 1984, 856
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.1979 - V R 53/72

    Zur Frage des Verzichts nach § 9 UStG auf die Steuerbefreiung für die Vermietung …

    Auszug aus BFH, 23.08.1984 - V R 17/78
    Dem Abzugsbegehren der Klägerin steht entgegen, daß die für den Vorsteuerabzug maßgebliche erstmalige Verwendung der errichteten Räumlichkeiten durch eine nach § 4 Nr. 12 UStG 1967 steuerfreie Vermietung erfolgte (Urteil vom 25. Januar 1979 V R 53/72, BFHE 127, 238, BStBl II 1979, 394).

    Es ist zum einen nicht festgestellt, ob die Nutzung der Garagen und des Büroraumes durch die H-GmbH die erstmalige Verwendung war, die gemäß den Grundsätzen des BFH-Urteils BFHE 127, 238 für den Vorsteuerabzugsanspruch maßgeblich ist.

  • BFH, 15.12.1983 - V R 169/75

    Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 23.08.1984 - V R 17/78
    a) Zur Auslegung des § 15 Abs. 1 und 2 UStG 1967 in dem für die Entscheidung maßgeblichen Sachpunkt hat der Senat im Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75 (BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388) ausgeführt, § 15 UStG 1967 werde vom Prinzip der wirtschaftlichen Zuordnung der Leistungsbezüge und der mit ihrer Hilfe ausgeführten Umsätze beherrscht.
  • BFH, 15.12.1983 - V R 112/76

    Zum Versteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen

    Auszug aus BFH, 23.08.1984 - V R 17/78
    Da bereits die Vermietung an die H-GmbH als unangemessene Gestaltung i. S. des § 6 Abs. 1 StAnpG zu beurteilen ist, kommt es auf die weitere unangemessene Gestaltung der Rückvermietung der Familienwohnung an den Ehemann H nicht an (vgl. im übrigen dazu Urteil vom 15. Dezember 1983 V R 112/76, BFHE 140, 375, BStBl II 1984, 398).
  • BFH, 01.08.1984 - V R 12/78

    Vorsteuerabzugsberechtigung - Teilung des Grundeigentums - Sondereigentum - …

    Auszug aus BFH, 23.08.1984 - V R 17/78
    Die mangelnde Identität ist jedoch umsatzsteuerrechtlich unbeachtlich, sofern der Empfänger der Gebäudeerrichtungsleistungen zugleich die dingliche Rechtszuständigkeit bezüglich der in diesem Gebäude befindlichen Eigentumswohnungen besitzt (BFH-Urteil vom 1. August 1984 V R 12/78, BFHE 141, 362, BStBl II 1984, 728).
  • FG Hamburg, 27.06.2017 - 6 K 127/16

    Gestaltungsmissbrauch anlässlich eines Verkaufs von Gesellschaftanteilen - …

    Maßgeblich ist, ob verständige Beteiligte die Gestaltung in Anbetracht des wirtschaftlichen Sachverhalts und der wirtschaftlichen Zielsetzung gewählt hätten (BFH Urteile vom 23.08.1984 V R 17/78, BFHE 141, 572, BStBl II 1984, 856; vom 18.10.1990 IV R 36/90, BFHE 162, 321, BStBl II 1991, 205; vom 17.01.1991 IV R 132/85, BFHE 163, 449, BStBl II 1991, 607; vom 09.11.2006 V R 43/04, BFHE 215, 379, BStBl II 2007, 344;… Tipke/Kruse a. a. O. Rn. 33).
  • FG Berlin, 02.03.2004 - 7 K 7225/01

    Voraussetzungen für die Gewährung des Vorsteuerabzugs für einen Unternehmer; …

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  • BFH, 20.07.1988 - X R 6/80

    Umsatz - Wohnung - Vermietung an Unternehmer - Nutzung als Büro und zu …

    Hiernach braucht nicht entschieden zu werden, ob die Revision deswegen unbegründet ist, weil die Überlassung der Wohnung, soweit sie zur privaten Eigennutzung durch die Klägerin und ihren Ehemann bestimmt ist, nach den Grundsätzen über die rechtsmißbräuchliche Zwischenvermietung zu beurteilen ist (vgl. hierzu BFH-Urteile vom 15. Dezember 1983 V R 112/76, BFHE 140, 375, 378, BStBl II 1984, 388, 398; vom 23. August 1984 V R 17/78, BFHE 141, 572, 575, BStBl II 1984, 856).
  • FG Niedersachsen, 13.09.2000 - 5 K 360/97

    Rechtmäßigkeit einer Vorsteuerberichtigung, bei Nutzung eines Gebäudes als …

    Hintergrund der Rechtsprechung des BFH zu § 15a Abs. 1 ist der Umstand, dass sich durch den langen Zeitablauf bis zu den ersten Urteilen des BFH zur Zwischenvermietung in den Jahren 1984 (vom 16. Mai 1984 V R 10/77, BStBl II 1984, 537 und vom 23. August 1984 V R 17/78, BStBl II 1984, 856) bereits eine gefestigte Verwaltungspraxis gebildet hatte, die in Verwaltungsanweisungen (vgl. BMF vom 27. Juni 1983, IV A 3-S 7198-21/83, BStBl I 1993, 347) und in einer Vielzahl bereits bestandskräftiger Steuerbescheide ihren Niederschlag gefunden hatte.
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