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Rechtsprechung
   BFH, 21.07.1988 - V R 201/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,3089
BFH, 21.07.1988 - V R 201/83 (https://dejure.org/1988,3089)
BFH, Entscheidung vom 21.07.1988 - V R 201/83 (https://dejure.org/1988,3089)
BFH, Entscheidung vom 21. Juli 1988 - V R 201/83 (https://dejure.org/1988,3089)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BFHE 154, 261
  • BB 1988, 2024
  • BB 1988, 2162
  • BStBl II 1989, 261
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 19.03.1970 - V R 137/69

    Umsatzsteuerfreie Kreditgewährung - Durchführung einzelner Geschäfte - …

    Auszug aus BFH, 21.07.1988 - V R 201/83
    In diesem Sinne hat die Rechtsprechung (vgl. z.B. Urteil des Bundesfinanzhofs vom 19. März 1970 V R 137/69 , BFHE 99, 266, BStBl II 1970, 602 ) das Wesen des Geldkredits umsatzsteuerrechtlich in der Überlassung der Nutzung des Kapitals gesehen.
  • BFH, 04.12.1996 - I R 151/93

    Maßgeblichkeit des Umsatzsteuerrechts für die Auslegung und Anwendung des …

    aa) Bei der Gewährung eines Kredits gegen Entgelt besteht die Leistung des Kreditgebers in der Überlassung von Kapital auf Zeit und das Entgelt in den vom Kreditnehmer entrichteten Zinsen und Kreditnebenkosten (s. BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 201/83, BFHE 154, 261;… Philipowski in Rau/Dürrwächter, a. a. O., § 4 Nr. 8 Anm. 12 f;… Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, 1992/1995, II Rz. 195 f).
  • BFH, 21.11.1991 - V R 99/87

    - Eine Publikums-Kommanditgesellschaft bewirkt mit der Beteiligung von …

    Wie der Senat mit Urteil vom 21. Juli 1988 V R 201/83 (BFHE 154, 261) entschieden hat, sind die Voraussetzungen dieser Vorschrift auch dann erfüllt, wenn ein inländischer Kreditgeber Darlehen an einen ausländischen Kreditnehmer gewährt, weil der Kreditgeber durch die Hingabe und das Belasten der Darlehen im Inland tätig wird.
  • FG Berlin-Brandenburg, 24.09.2009 - 2 K 1061/06

    Vorsteueraufteilung, Bankenschlüssel, Pro-rata-Satz, Aufrundung

    "Bei der Gewährung eines Kredits gegen Entgelt besteht die Leistung des Kreditgebers in der Überlassung von Kapital auf Zeit und das Entgelt in den vom Kreditnehmer entrichteten Zinsen und Kreditnebenkosten (s. BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 201/83, BFHE 154, 261;… Philipowski in Rau/Dürrwächter, a.a.O., § 4 Nr. 8 Anm.12 f.; Birkenfeld, Umsatzsteuer-Handbuch, 1992/1995, II Rz.195 f.).
  • BFH, 30.07.1992 - V R 95/87

    Begriff des Unternehmers

    Die Klägerin ist nur dann Unternehmerin, wenn bei ihr eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit i.S. des § 2 Abs. 1 UStG 1980 vorliegt, die der Senat bislang bei einem bloßen "Einsammeln von Nutzungen" aus einem Kapitalbestand verneint hat (vgl. einerseits zur "privaten Kapitalansammlung" BFH-Urteil vom 15. Januar 1987 V R 3/87, BFHE 149, 272, BStBl II 1987, 513 m.w.N., und andererseits zur Steuerbarkeit der Kreditgewährung durch eine Staatsbank und Girozentrale BFH-Urteil vom 21. Juli 1988 V R 201/83, BFHE 154, 261).
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