Rechtsprechung
| BFH, 18.11.1971 - V R 26/68 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Angestellte eines Unternehmers - Zusammenschluß zur Personengesellschaft - Unselbständigkeit - Organschaftsähnliches Verhältnis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 104, 118
- DB 1972, 514
- BStBl II 1972, 235
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 22.06.1967 - V R 89/66
Vorliegen von Anzeichen für wirtschaftliche Eingliederung
Auszug aus BFH, 18.11.1971 - V R 26/68
Der Auffassung des BFH, wonach es zur Annahme eines organschaftsähnlichen Verhältnisses nicht erforderlich sei, daß alle drei Eingliederungsmerkmale gleichermaßen feststellbar seien (zuletzt ausgesprochen im Urteil V R 89/66 vom 22. Juni 1967, BFH 89, 402, BStBl III 1967, 715), könne nicht beigetreten werden. - BFH, 02.02.1967 - V 35/64
Prüfung der Unselbständigkeit nichtrechtsfähiger Personengesellschaften …
Auszug aus BFH, 18.11.1971 - V R 26/68
Bei Prüfung dieser Eigenschaft einer Personengesellschaft seien nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil V R 35/64 vom 2. Februar 1967, BFH 89, 3, BStBl III 1967, 499), die für die Organschaft geltenden Grundsätze entsprechend anzuwenden. - BFH, 14.01.1965 - V 225/62 U
Auszug aus BFH, 18.11.1971 - V R 26/68
Der Senat hat auch in den ähnlich gelagerten Fällen von Arbeitsgemeinschaften aus Schlachtern und Kuttlern an Schlachthöfen die Unselbständigkeit gegenüber diesen Unternehmen unmittelbar aus den Merkmalen der Nr. 1 für möglich gehalten (vgl. die Urteile V 273/58 vom 18. Mai 1961, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 2 Abs. 2 Nr. 1, Rechtsspruch 14; V 104/61 vom 28. Oktober 1964, StRK, Umsatzsteuergesetz, § 2 Abs. 1, Rechtsspruch 194, und V 225/62 U vom 14. Januar 1965, BFH 81, 515, BStBl III 1965, 185).
- BFH, 08.02.1979 - V R 101/78
Die Rechtsprechung zu den sogenannten "organschaftsähnlichen Verhältnissen" bei …
An der vom Reichsfinanzhof begründeten (Urteil vom 13. Dezember 1940 V 25/39, RFHE 50, 34, RStBl 1941, 320) und vom Bundesfinanzhof übernommenen (Urteile vom 19. November 1964 V 245/61 S, BFHE 81, 506, BStBl III 1965, 182; vom 2. Februar 1967 V 35/64, BFHE 89, 3, BStBl III 1967, 499, und vom 18. November 1971 V R 26/68, BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) Rechtsprechung zu den sog. "organschaftsähnlichen Verhältnissen" wird nicht festgehalten.Werden die Zusammenschlüsse dagegen zu dem Zweck gegründet, um unter anderem im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers gegenüber Dritten tätig zu werden, kann deren Unselbständigkeit nicht - wie im Urteil vom 18. November 1971 V R 26/68 (BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) geschehen - darauf gestützt werden, daß die am Personenzusammenschluß (einer offenen Handelsgesellschaft) Beteiligten als Arbeitnehmer in rechtlicher Abhängigkeit zu diesem Arbeitgeber stehen.
Der erkennende Senat kann demgemäß an der Rechtsauffassung, wie sie zuletzt im Urteil vom 18. November 1971 V R 26/68 ihren Ausdruck gefunden hat, nicht mehr festhalten.
- BFH, 07.12.1978 - V R 22/74
Personengesellschaft des Handelsrechts - Organschaftsähnliches Verhältnis - …
An der vom Reichsfinanzhof begründeten (Urteil vom 13. Dezember 1940 V 25/39, RFHE 50, 34, RStBl 1941, 320) und vom Bundesfinanzhof übernommenen (Urteile vom 19. November 1964 V 245/61 S, BFHE 81, 506, BStBl III 1965, 182; vom 2. Februar 1967 V 35/64, BFHE 89, 3, BStBl III 1967, 499, und vom 18. November 1971 V R 26/68, BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) Rechtsprechung zu den sog. "organschaftsähnlichen Verhältnissen" wird nicht festgehalten.Werden die Zusammenschlüsse dagegen zu dem Zweck begründet, um u. a. im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers gegenüber Dritten tätig zu werden, kann deren Unselbständigkeit nicht - wie im Urteil vom 18. November 1971 V R 26/68 (BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235) geschehen - darauf gestützt werden, die am Personenzusammenschluß (einer offenen Handelsgesellschaft) Beteiligten stünden als Arbeitnehmer in rechtlicher Abhängigkeit zu diesem Arbeitgeber.
Der erkennende Senat kann demgemäß an der Rechtsauffassung, wie sie zuletzt im Urteil vom 18. November 1971 V R 26/68 ihren Ausdruck gefunden hat, nicht mehr festhalten.
- BFH, 30.10.1984 - VII R 70/81
Zur Verrechnung von Umsatzsteuer-Rückforderungs- und -Erstattungsansprüchen bei …
a) In Anwendung dieses Rechtsinstituts, das von der Rechtsprechung des Reichsfinanzhofs (RFH) begründet (Urteil vom 13. Dezember 1940 V 25/39, RFHE 50, 34, RStBl 1941, 320) und von der Rechtsprechung des BFH zunächst fortgeführt worden ist (Urteile vom 19. November 1964 V 245/61 S, BFHE 81, 506, BStBl III 1965, 182; vom 2. Februar 1967 V 35/64, BFHE 89, 3, BStBl III 1967, 499, und vom 18. November 1971 V R 26/68, BFHE 104, 118, BStBl II 1972, 235), ist die KG als unselbständige, dem Willen der Klägerin - wie ein Organ i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG - untergeordnete Personenvereinigung angesehen worden mit der Folge, daß die zunächst für sie durchgeführte Umsatzsteuerveranlagung und die Steuererstattung an die KG rückgängig zu machen und die gesamten Umsätze und abziehbaren Vorsteuerbeträge des Organkreises bei der Umsatzsteuerveranlagung der Klägerin zu erfassen waren.
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