Rechtsprechung
| BFH, 29.03.1990 - V R 34/89 |
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Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.01.1989 - VIII R 91/83
Vermietung von Pferden zu Reitzwecken - ohne Zusatzleistungen - kann …
Auszug aus BFH, 29.03.1990 - V R 34/89
Mit seinem Urteil vom 24.Januar 1989 VIII R 91/83 (BFHE 156, 121, BStBl II 1989, 416 [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83]) hat der BFH hinsichtlich der Einkommensteuer 1977 des Klägers die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache an das FG zurückverwiesen.Hierzu kommt es dann nicht, wenn die mit der Tierzucht und Tierhaltung verbundene Tätigkeit ihrer Art nach den Bereich der Land- und Forstwirtschaft überschreitet und dementsprechend z.B. als gewerbliche Betätigung anzusehen ist (vgl. Urteil in BFHE 156, 121, [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83] BStBl II 1989, 416, [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83] unter II.2.).
Die im Schrifttum umstrittene Frage, ob auf der Grundlage eines Verständnisses von der Landwirtschaft als planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung und Verwertung von Pflanzen und Tieren die Vermietung von Reitpferden noch als typische landwirtschaftliche Betätigung zu werten ist, hat der VIII.Senat des BFH (Urteil in BFHE 156, 121, [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83] BStBl II 1989, 416, [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83] unter II.3. und 4.) unter der Voraussetzung bejaht, daß außer der Vermietung der Pferde keine weiteren ins Gewicht fallenden Leistungen erbracht werden, die der betrieblichen Betätigung das Gepräge geben.
Es hat ferner --im Unterschied zu der dem Urteil in BFHE 156, 121, [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83] BStBl II 1989, 416 [BFH 24.01.1989 - VIII R 91/83] (unter II.5.) zugrunde liegenden Vorentscheidung-- nicht --unmittelbar-- auf Aktenbestandteile Bezug genommen, die Hinweise auf einen Reitschulbetrieb und auf die Beaufsichtigung von Ausritten enthalten.
- BFH, 12.01.1989 - V R 129/84
Zur Frage eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebes bei …
Auszug aus BFH, 29.03.1990 - V R 34/89
Diese für das Einkommensteuer- und Gewerbesteuerrecht geltende Eingrenzung ist auch für das Umsatzsteuerrecht des UStG 1973 maßgebend (vgl. BFH-Urteil vom 12.Januar 1989 V R 129 84, BFHE 156, 281, BStBl II 1989, 432, [BFH 12.01.1989 - V R 129/84] unter 1.a).
- BFH, 10.09.2014 - XI R 33/13
Keine Pauschalbesteuerung und kein ermäßigter Steuersatz für …
Die vom Kläger in diesem Zusammenhang zitierte frühere Rechtsprechung des BFH (BFH-Urteil vom 29. März 1990 V R 34/89, BFH/NV 1992, 845;… BFH-Beschluss vom 15. Oktober 1993 V B 72/93, BFH/NV 1994, 666) ist insoweit überholt.Soweit sich der Kläger auf die allgemeine Rechtsprechung des BFH in BFH/NV 1992, 845 und in BFH/NV 1994, 666 zur Lohntierhaltung beruft, konnte er darauf insoweit nicht mehr vertrauen, als die Finanzverwaltung bereits mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) vom 9. August 2004 IV B 7-S 7233-29/04 (BStBl I 2004, 851) klargestellt hatte, dass Umsätze aus der Pensionspferdehaltung dem Regelsteuersatz unterliegen und diesbezüglich auch die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG nicht in Anspruch genommen werden durfte.
- BFH, 31.03.2004 - I R 71/03
Ausbildung von Pferden zu Renn- und Turnierpferden im Bereich der LuF
"Gehalten" werden Pferde jedoch auch dann, wenn sie zugleich einer Ausbildung unterzogen werden; insoweit gilt dasselbe wie in denjenigen Fällen, in denen Pferde zu Reitzwecken vermietet (hierzu BFH in BFHE 156, 121, BStBl II 1989, 416; BFH-Urteil vom 29. März 1990 V R 34/89, BFH/NV 1992, 845) oder andere landwirtschaftliche Tiere mit dem Ziel ihrer bestmöglichen Verwertung in besonderer Weise gefüttert oder gepflegt werden. - FG Niedersachsen, 19.05.2016 - 5 K 85/15
Anwendung der Durchschnittsbesteuerung des § 24 UStG bei einer …
Eine Bodenbewirtschaftung kann bei der Pflanzenproduktion auch vorliegen, wenn nicht eigene sondern fremde Pflanzen aufgezogen werden (sog. Kostpflanzen) und eine Tierzucht und Tierhaltung muss sich nicht auf eigene, sondern kann sich auch auf fremde Tiere erstrecken, die untergebracht, verpflegt und betreut werden (Lohnaufzucht, Lohnmast und Lohnhaltung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 23. September 1998 III R 182/84, BStBl 1989, 111, vom 24. Januar 1989 VIII R 91/83, BStBl II 1989, 416 und vom 29. März 1990 V R 34/89, BFH/NV 1992, 845;… Leingärtner/Ruffer, Kap. 57, Rz. 54; Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 24 Rz 237).Rn. 84 Jedenfalls hat der Kläger die landwirtschaftlichen Dienstleistungen als landwirtschaftlicher Erzeuger nur mit einem normalen Ausrüstungsbestand erbracht, wie dieser für Lohnmastbetriebe betriebstypisch ist (vgl. zur Lohnaufzucht, Lohnmast und Lohnhaltung BFH-Urteil vom 23. September 1998 III R 182/84, BStBl. 1989, 111, vom 24. Januar 1989 VIII R 91/83, BStBl. II 1989, 416 und vom 29. März 1990 V R 34/89, BFH/NV 1992, 845;… Leingärtner/Ruffer, Kap. 57, Rz. 54;… Klenk in Sölch/Ringleb, UStG, § 24 Rz. 237).
- BFH, 26.05.2021 - V R 11/18
Zur Vieheinheiten-Obergrenze bei landwirtschaftlichen Tierzucht- und …
Die frühere Rechtsprechung des BFH, der zufolge bei Zweifeln, ob ein landwirtschaftlicher Betrieb vorliegt, nach den für die Einkommensteuer und Gewerbesteuer maßgebenden Grundsätzen zu entscheiden war (BFH-Urteile vom 09.05.1996 - V R 118/92, BFHE 181, 184, BStBl II 1996, 550; vom 12.01.1989 - V R 129/84, BFHE 156, 281, BStBl II 1989, 432, m.w.N.; vom 21.02.1980 - V R 113/73, BFHE 131, 104, BStBl II 1980, 613; vom 29.03.1990 - V R 34/89, BFH/NV 1992, 845;… BFH-Beschluss vom 15.10.1993 - V B 72/93, BFH/NV 1994, 666) ist insoweit überholt, wie der BFH bereits entschieden hat (vgl. BFH-Urteil in BFHE 247, 360, BStBl II 2015, 720, Rz 34).
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