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| BFH, 19.07.1989 - V R 4/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist aufgrund eines Büroversehens des Prozessbevollmächtigten
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BFH, 18.01.1984 - I R 196/83
Prozeßbevollmächtigter - Fristenkontrollbuch - Frist - Führung eines …
Auszug aus BFH, 19.07.1989 - V R 4/89
Es fehlen Angaben darüber, welches falsche Datum versehentlich für das Ende der Frist eingetragen worden war, ferner die Darlegung, welche Vorkehrungen im Büro des Prozeßbevollmächtigten getroffen werden, daß Fristen zuverlässig eingehalten werden, insbesondere durch die Einrichtung einer Ausgangskontrolle (vgl. z. B. BFH-Beschluß vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441). - BFH, 20.07.1983 - II R 211/81
Fristwahrender Schriftsatz - Tatsachenvortrag - Versendung eines Schriftsatzes - …
Auszug aus BFH, 19.07.1989 - V R 4/89
Die geltend gemachten Tatsachen können noch im Verfahren über den Antrag glaubhaft gemacht werden (§ 56 Abs. 2 FGO, Beschluß des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681).
- BFH, 01.10.1992 - IV R 34/90
Auswirkungen eines groben Schätzfehlers des Finanzamts
Die Wiedereinsetzung setzt in formeller Hinsicht voraus, daß innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses die versäumte Rechtshandlung nachgeholt und binnen dieser Frist außerdem diejenigen Tatsachen vorgetragen werden, aus denen sich die schuldlose Verhinderung ergeben soll (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 20. Juli 1983 II R 211/81, BFHE 139, 15, BStBl II 1983, 681, und vom 19. Juli 1989 V R 4/89, BFH/NV 1991, 42, sowie Urteile vom 24. Juli 1973 IV R 204/69, BFHE 110, 232, BStBl II 1973, 823, und vom 16. Dezember 1988 III R 13/85, BFHE 155, 282, BStBl II 1989, 328). - BFH, 16.10.1996 - II R 3/96
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Insbesondere fehlt jegliche Darlegung über die -- für eine ordnungsgemäße Büroorganisation unerläßliche -- Einrichtung einer Ausgangskontrolle (vgl. z. B. BFH-Beschlüsse vom 18. Januar 1984 I R 196/83, BFHE 140, 146, BStBl II 1984, 441; vom 19. Juli 1989 V R 4/89, BFH/NV 1991, 42). - BFH, 22.12.1994 - VII R 77/94
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristüberschreitung
Hierzu hätte der Bevollmächtigte des Klägers ausführen müssen, welche Vorkehrungen in seinem Büro getroffen werden, um derartige Übertragungsfehler bei der Bedienung des Faxgerätes durch Mitarbeiter zuverlässig zu vermeiden (vgl. BFH-Beschluß vom 19. Juli 1989 V R 4/89, BFH/NV 1991, 42). - BFH, 09.07.1992 - VI R 25/91 dazu BFH-Beschluß vom 19. Juli 1989 V R 4/89.
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