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Rechtsprechung
   BFH, 26.06.1989 - V R 51/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,11278
BFH, 26.06.1989 - V R 51/89 (https://dejure.org/1989,11278)
BFH, Entscheidung vom 26.06.1989 - V R 51/89 (https://dejure.org/1989,11278)
BFH, Entscheidung vom 26. Juni 1989 - V R 51/89 (https://dejure.org/1989,11278)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BFH, 10.08.1988 - III R 220/84

    Mündliche Verhandlung - Ladung - Niederlegung bei Postanstalt - Zustellung - …

    Auszug aus BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
    Dies braucht nicht zwingend ausdrücklich zu geschehen (BFH-Urteil vom 10. August 1988 III R 220/84, BFHE 154, 17, BStBl II 1988, 948 m. w. N.).
  • BFH, 09.06.1986 - IX B 90/85

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wesentlicher Verfahrensmangel - Umdeutung - …

    Auszug aus BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
    Ein Fall, in dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung zugleich dazu führt, daß der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten ist (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO), z. B. bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679; vom 18. Dezember 1987 X R 42/87, BFH /NV 1988, 452), liegt nicht vor.
  • BFH, 21.04.1986 - IV R 190/85

    Zulassungsfreie Revision - Rüge von Verfahrensmängeln - Schlüssiger Vortrag - …

    Auszug aus BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
    Eine zulassungsfreie Verfahrensrevision ist jedoch nur statthaft, wenn innerhalb der Revisionsbegründungsfrist ein Mangel i. S. des § 116 Abs. 1 FGO schlüssig gerügt wird (§ 120 Abs. 2 Satz 2 FGO; BFH-Beschluß vom 21. April 1986 IV R 190/85, BFHE 146, 357, BStBl II 1986, 568;… Tipke / Kruse, Abgabenordnung-Finanzgerichtsordnung, 13. Aufl., § 116 FGO Tz. 9, 23;… Gräber / Ruban, Finanzgerichtsordnung, 2. Aufl., § 116 Rz. 3 m. w. N.).
  • BFH, 17.02.1988 - VII R 114/87

    Unzulässigkeit einer Revision wegen Nichtzulassung durch das Revisionsgericht

    Auszug aus BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
    Die Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht und ein Verstoß gegen den Grundsatz der Mündlichkeit sind keine in § 116 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 FGO aufgezählte Verfahrensmängel (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Februar 1988 VII R 96 /87, BFH / NV 1988, 650; vom 17. Februar 1988 VII R 114/87, BFH / NV 1988, 716 zur Verletzung der Sachaufklärungspflicht).
  • BFH, 18.12.1987 - X R 42/87

    Anforderungen an zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
    Ein Fall, in dem ein Verstoß gegen den Grundsatz der mündlichen Verhandlung zugleich dazu führt, daß der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes vertreten ist (§ 116 Abs. 1 Nr. 3 FGO), z. B. bei irrtümlicher Annahme der Voraussetzungen für eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (vgl. BFH-Beschlüsse vom 9. Juni 1986 IX B 90/85, BFHE 146, 395, BStBl II 1986, 679; vom 18. Dezember 1987 X R 42/87, BFH /NV 1988, 452), liegt nicht vor.
  • BFH, 25.02.1988 - VI R 106/87

    Fehlen von Urteilsgründen als Grund für eine zulassungsfreie Revision

    Auszug aus BFH, 26.06.1989 - V R 51/89
    Sie kann nicht um weitere Verfahrensmängel, z. B. durch Verletzung der Sachverhaltsaufklärungspflicht durch Übergehen von Beweisanträgen, erweitert werden (vgl. BFH-Beschluß vom 25. Februar 1988 VI R 106/87, BFH / NV 1988, 510).
  • BFH, 29.11.1990 - VI R 80/90

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer Revision

    Insbesondere zählt weder die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (…vgl. BFH-Beschluß vom 17. Januar 1989 IV R 65/87, BFH/NV 1990, 313) noch die Rüge, das FG habe seine Pflicht zur Aufklärung des Sachverhalts verletzt (vgl. BFH-Beschluß vom 26. Juni 1989 V R 51/89, BFH/NV 1990, 301), zu den in § 116 Abs. 1 FGO aufgeführten Verfahrensfehlern.
  • FG Berlin, 10.07.2002 - 9 B 9431/01

    Vorsteuerabzug aus Rechnungen von Subunternehmern

    Demnach kommt für den Vorsteuerabzug nur diejenige gesondert ausgewiesene Steuer in Betracht, die in einem vom leistenden Unternehmer erteilten Abrechnungspapier enthalten ist (Bundesfinanzhof -BFH- vom 17. September 1992 V R 51/89, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1993, 205).
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