Rechtsprechung
| BFH, 14.05.1992 - V R 54/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit von Vorsteuerabzügen bei Missbrauch der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten - Umsatzsteuerrechtliche Berücksichtigung von Zwischenmietverhältnissen
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BFH, 14.05.1992 - V R 12/88
Rechtsmissbrauch durch Einschaltung eines gewerblichen Zwischenmieters
Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 54/88
Im Regelfall widerspricht die gewerbliche Zwischenvermietung dieser Wertung des Gesetzgebers und ist als unangemessene Gestaltung der Umsatzbesteuerung nicht zugrunde zu legen (zusammenfassend Senatsurteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88, BFHE 168, 468, BStBl II 1992, 931).Bloße Renditeerwägungen können im übrigen eine Zwischenvermietung grundsätzlich nicht rechtfertigen (Senatsurteil vom 14. Mai 1992 V R 12/88).
- BFH, 15.12.1983 - V R 169/75
Zum Vorsteuerabzug bei sog. Zwischenmietverhältnissen
Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 54/88
Der Tatbestand des Mißbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 Satz 1 AO 1977) ist erfüllt, wenn für die Einschaltung eines Zwischenmieters, d.h. einer Person, die das Mietverhältnis nur eingeht, um die gemietete Wohnung an Dritte zur Nutzung weiterzuvermieten, wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe fehlen (ständige Rechtsprechung seit Senatsurteil vom 15. Dezember 1983 V R 169/75, BFHE 140, 354, BStBl II 1984, 388). - BFH, 11.02.1991 - V B 175/89
Rüge eines Verfahrensmangels hinsichtlich Ablehnung eines beantragten …
Auszug aus BFH, 14.05.1992 - V R 54/88
Objektiv nachprüfbar wären diese Umstände gewesen, wenn sie z.B. anhand von Anzeigen, Angeboten, Schriftwechsel usw. hätten belegt werden können (Senatsbeschluß vom 11.Februar 1991 V B 175/89, BFH/NV 1991, 710).
- BFH, 14.12.1994 - XI R 100/92
Mißbrauchs von rechtlichen Gestaltungmöglichkeiten bei der Vermietung von …
Der Kläger hat auch nicht, wie erforderlich (BFH-Urteil vom 14. Mai 1992, V R 54/88, BFH/NV 1993, 135;… BFH-Beschluß vom 18. März 1993 V B 180/92, BFH/NV 1994, 423), dargelegt, welche objektiv nachprüfbaren Schritte er zur Vermietung an Wohnungssuchende unternommen hat und warum sie ergebnislos geblieben sind.
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