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| BFH, 21.01.1993 - V R 55/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Rechtmäßigkeit eines geänderten Haftungsbescheids, wenn zum Zeitpunkt seines Erlasses der Haftungsanspruch bereits infolge Zahlungsverjährung erloschen war
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BFH, 24.07.1984 - VII R 122/80
Zulässigkeit einer Klage und einer Klageänderung gem. § 68 FGO nach …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V R 55/89
§ 68 FGO ist auch dann anwendbar, wenn das FA während des gerichtlichen Verfahrens einen Haftungsbescheid mit herabgesetzter Haftungssumme erläßt (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, unter II. 2. b, c, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791). - BFH, 26.04.1990 - V R 90/87
Landwirtschaftlicher Betrieb - Gemeinschaftliche Tierhaltung - Steuerfestsetzung …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V R 55/89
Der Kläger konnte den Antrag, den geänderten Haftungsbescheid zum Gegenstand des Verfahrens zu machen, noch wirksam stellen, auch wenn seinerzeit für den Haftungsanspruch bereits Zahlungsverjährung (§ 228 Satz 2, § 229 Abs. 2 AO 1977) eingetreten und die Hauptsache infolge Erlöschens des Haftungsanspruchs (§§ 47, 232 AO 1977) erledigt gewesen sein sollte (Senatsurteil vom 26. April 1990 V R 90/87, unter II. 2., BFHE 160, 348, BStBl II 1990, 802). - BFH, 11.02.1991 - X R 149/90
Keine Klageänderung gem. § 68 FGO nach Einlegung einer unzulässigen Revision; zur …
Auszug aus BFH, 21.01.1993 - V R 55/89
Zwar kann der Antrag nach § 68 FGO nicht gestellt werden, wenn die Klage oder die Revision unzulässig ist (BFH-Beschluß vom 11. Februar 1991 X R 149/90, BFHE 163, 307, BStBl II 1991, 462 m.w.N.).
- FG Hamburg, 23.05.2000 - I 30/98
Haftung ehemaliger Kommanditisten
Trotz Titulierung des Haftungsanspruchs durch den Haftungsbescheid rechtzeitig vor der (zivilrechtlichen) Haftungsverjährung ist ein zwischenzeitlicher Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gemäß §§ 228 ff. AO 1977 - auch während der gerichtlichen Anfechtung des Haftungsbescheids - denkbar und von Amts wegen zu prüfen (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 6. August 1996 VII B 24/96, BFH/NV 1997, 95;… vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; vom 21. Januar 1993 V R 55/89, BFH/NV 1994, 42). - FG Hamburg, 23.05.2000 - I 29/98
Zur Haftungsverjährung nach § 191 AO
Trotz Titulierung des Haftungsanspruchs durch den Haftungsbescheid rechtzeitig vor der (zivilrechtlichen) Haftungsverjährung ist ein zwischenzeitlicher Ablauf der fünfjährigen Zahlungsverjährung gemäß §§ 228 ff AO 1977 - auch während der gerichtlichen Anfechtung des Haftungsbescheids - denkbar und von Amts wegen zu prüfen (…vgl. BFH-Entscheidungen vom 6. August 1996 VII B 24/96, BFH/NV 1997, 95;… vom 8. November 1994 VII R 1/93, BFH/NV 1995, 657; vom 21. Januar 1993 V R 55/89, BFH/NV 1994, 42). - BFH, 08.09.1994 - IV R 20/93
Herabsetzung eines Verspätungszuschlags durch Verwaltungsakt
Es ist insbesondere unerheblich, daß der angefochtene Verwaltungsakt den Korrekturvorschriften der §§ 130 f. AO 1977 unterliegt (vgl. z. B. BFH-Urteile vom 24. Juli 1984 VII R 122/80, BFHE 141, 470, BStBl II 1984, 791 unter II.2. c, und vom 21. Januar 1993 V R 55/89, BFH/NV 1994, 42).
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