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Rechtsprechung
   BFH, 22.12.1987 - V R 58/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,8828
BFH, 22.12.1987 - V R 58/86 (https://dejure.org/1987,8828)
BFH, Entscheidung vom 22.12.1987 - V R 58/86 (https://dejure.org/1987,8828)
BFH, Entscheidung vom 22. Dezember 1987 - V R 58/86 (https://dejure.org/1987,8828)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • BFH, 04.07.1984 - II R 188/82

    Unzulässigkeit der Klage - Fehlender Nachweis der Prozeßvollmacht - Mangel der …

    Auszug aus BFH, 22.12.1987 - V R 58/86
    Selbst wenn dies nicht geschehen dürfte, wären auf Grund der inzwischen vorliegenden Vollmacht die Kosten des Revisionsverfahrens nicht den Prozeßbevollmächtigten, sondern der Klägerin aufzuerlegen (vgl. Urteil des BFH vom 4. Juli 1984 II R 188/82, BFHE 142, 3 BStBl II 1984, 831).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07

    Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen: …

    1. Im Unterschied zur bisherigen Kostenentscheidung des Gerichtsbescheids trifft die Kostenlast im Urteil gemäß § 135 Abs. 1 FGO nicht mehr den seinerzeit unlegitimierten Prozessbevollmächtigten (vgl. BFH vom 17. Juli 2007 X B 203/06, [...]), sondern die unterliegenden Kläger, die seine Prozessführung genehmigt haben (vgl. BFH vom 22. Dezember 1987 V R 58/86, BFH/NV 1988, 725;vom 11. Januar 1980 VI R 11/79; FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626 zu 3).
  • FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 205/07

    Statthaftigkeit einer gegen einen ein Ablehnungsgesuch zurückweisenden …

    1. Im Unterschied zur bisherigen Kostenentscheidung des Gerichtsbescheids trifft die Kostenlast im Urteil gemäß § 135 Abs. 1 FGO nicht mehr den seinerzeit unlegitimierten Prozessbevollmächtigten (vgl. BFH vom 17. Juli 2007 X B 203/06, [...]), sondern die unterliegenden Kläger, die seine Prozessführung genehmigt haben (vgl. BFH vom 22. Dezember 1987 V R 58/86, BFH/NV 1988, 725;vom 11. Januar 1980 VI R 11/79; FG Hamburg vom 8. April 2004 II 88/03, EFG 2004, 1626 zu 3).
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