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Rechtsprechung
   BFH, 30.06.1997 - V R 59/95   

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https://dejure.org/1997,8910
BFH, 30.06.1997 - V R 59/95 (https://dejure.org/1997,8910)
BFH, Entscheidung vom 30.06.1997 - V R 59/95 (https://dejure.org/1997,8910)
BFH, Entscheidung vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 (https://dejure.org/1997,8910)
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Wird zitiert von ... (6)

  • BFH, 24.08.2004 - VIII R 14/02

    Eröffnung des Konkurs- bzw. Insolvenzverfahrens: FA darf bis zum Prüfungstermin …

    Wird die angemeldete Forderung im Prüfungstermin, der innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Anmeldefrist stattfinden soll (§ 138 KO; § 29 Abs. 1 Nr. 2 InsO), nicht bestritten, so gilt sie konkursrechtlich als festgestellt mit der Folge, dass ihre Eintragung in die Tabelle gegenüber dem Konkursverwalter und den übrigen Konkursgläubigern wie ein rechtskräftiges Urteil wirkt; das Verfahren gegen den Gewinnfeststellungsbescheid hat dann für das Konkursverfahren keine Bedeutung mehr (§§ 144 Abs. 1 KO, 145 KO; vgl. dazu BFH-Beschluss vom 17. November 1977 IV R 131-134/77, BFHE 124, 6, BStBl II 1978, 165, unter 3.b der Gründe; BFH-Beschluss vom 30. Juni 1997 V R 59/95, BFH/NV 1998, 42;… Tipke/Kruse, a.a.O., § 251 AO 1977 Tz. 64, m.w.N.;… Frotscher, a.a.O., S. 255).
  • BFH, 13.07.2006 - V B 70/06

    Insolvenzverfahren: Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug, …

    Das FA habe die berichtigte Umsatzsteuer auch wirksam gegenüber der Antragstellerin festgesetzt, indem dieser Anspruch in der Tabelle eingetragen worden sei und diese Eintragung damit nach § 178 Abs. 3 InsO die Wirkung eines rechtskräftigen Urteils erlange, das auch gegenüber dem FA als Insolvenzgläubiger wirke (BFH-Beschluss vom 30. Juni 1997 V R 59/95, BFH/NV 1998, 42); die Eintragung ersetze damit die Steuerfestsetzung.
  • FG Berlin-Brandenburg, 10.08.2011 - 7 K 7232/08

    Feststellung der Forderung in der Insolvenztabelle - Zur Änderung eines …

    Für das Steuerfestsetzungsverfahren wird daraus gefolgert, dass dem Tabelleneintrag die gleiche Wirkung wie die eines eine äquivalente Steuerfestsetzung betreffenden rechtskräftigen Urteils zuzuschreiben sei (dies möglicherweise andeutend: BFH, Beschluss vom 30. Juni 1997 - V R 59/95 - BFH/NV - 1998, 42 Leitsatz - LS - 2; für diesen Ansatz ausdrücklich: Finanzgericht - FG - Düsseldorf, nicht rechtskräftiges Urteil vom 21. April 2010 - 5 K 4305/07 U - Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2010, 1579 LS 1, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 20/10;… Roth, Insolvenzrecht, 1. Aufl. 2011, Rn. 3.277; dagegen: Sächsisches FG, Urteil vom 9. Juni 2010 - 8 K 1573/09 - bisher unveröffentlicht, zitiert nach juris, Revision anhängig unter dem BFH-Az. V R 13/11).
  • FG Berlin, 17.03.2006 - 2 B 7048/04

    Insolvenzverfahren - Änderung der Bemessungsgrundlage für den Vorsteuerabzug - …

    Während teilweise angenommen wird, die Eintragung wirke wie ein bestandskräftiger Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO, und sie nach anderer Auffassung wie ein bestandskräftiger Steuerbescheid wirken soll (…siehe MünchKommInsO-Schumacher, § 178 Rdnr. 88 mit Nachweisen zu den unterschiedlichen Auffassungen), hat der BFH mit Urteil vom 30. Juni 1997 für den Fall des Konkursverfahrens angenommen, dass die Feststellung der streitigen Forderungen und ihre Eintragung zur Tabelle wie ein rechtskräftiges Urteil gegenüber allen Konkursgläubigern und damit auch gegenüber dem FA wirke (V R 59/95, BFH/NV 1998, 42).
  • FG Düsseldorf, 21.04.2010 - 5 K 4305/07

    Feststellung einer Forderung zur Insolvenztabelle; Insolvenztabelle; …

    Die mit den steuerlichen Änderungsnormen einhergehenden Änderungsmöglichkeiten eine Änderung wäre im Rahmen der §§ 130 ff. AO nach pflichtgemäßen Ermessen durch das Finanzamt voraussetzungslos möglich passen auch nicht zu der vom Bundesfinanzhof BFH vertretenen verfahrensrechtlichen Unabänderlichkeit, wonach anhängige Klagen durch den Tabelleneintrag unzulässig werden und sogar eine Revisionsmöglichkeit verneint wird (BFH, Urteil vom 30.06.1997 V R 59/95, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH BFH/NV 1998, 42; Beschluss vom 17.11.1977 IV R 131-134/77, Bundessteuerblatt BStBl II 1978, 165; FG München, Urteil vom 09.12.2005 1 K 4499/04, juris; FG Berlin, Urteil vom 11.04.2005 9 K 9300/03, EFG 2005, 1713).
  • BFH, 21.04.2004 - XI B 88/03

    Rüge mangelnder Sachaufklärung; Verletzung des rechtlichen Gehörs

    Der Senat kann offen lassen, ob die Beschwerde schon mangels Rechtsschutzbedürfnisses (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 17. November 1977 IV R 131-134/77, BFHE 124, 6, BStBl II 1978, 165; vom 30. Juni 1997 V R 59/95, BFH/NV 1998, 42) unzulässig ist.
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