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Rechtsprechung
   BFH, 18.04.1991 - V R 67/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,4938
BFH, 18.04.1991 - V R 67/86 (https://dejure.org/1991,4938)
BFH, Entscheidung vom 18.04.1991 - V R 67/86 (https://dejure.org/1991,4938)
BFH, Entscheidung vom 18. April 1991 - V R 67/86 (https://dejure.org/1991,4938)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1992, 653
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • BFH, 08.09.1993 - I R 30/93

    Erhebung von Nachzahlungszinsen nach § 233a AO auch dann, wenn das FA die …

    Ausnahmsweise kann es aber nach dem allgemein gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) an der Geltendmachung und Durchsetzung entstandener Ansprüche gehindert sein (vgl. z. B. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 18. April 1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217, m. w. N.; vom 18. Dezember 1991 X R 38/90, BFHE 167, 1, BStBl II 1992, 504; vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).
  • FG Köln, 19.09.2022 - 7 K 2272/21

    Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids aufgrund eines …

    Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang auch, dass die Finanzbehörden nach dem Grundsatz von Treu und Glauben nur ausnahmsweise gehindert sein können, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen oder Besteuerungsgrundlagen in der dem Gesetz entsprechenden Höhe festzustellen (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18. April 1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217, m.w.N.).
  • BFH, 08.02.2017 - X B 80/16

    Billigkeitsmaßnahme bei verfrühter Klagerücknahme

    Wenn nach dem BFH-Urteil vom 18. April 1991 V R 67/86 (BFH/NV 1992, 217) (in der Beschwerdebegründung irrtümlich als V R 6/86 angegeben) die Finanzbehörden nur ausnahmsweise, in Einzelfällen aber eben doch nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein können, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen oder Besteuerungsgrundlagen in der dem Gesetz entsprechenden Höhe festzustellen, müsse dies erst recht für einen Anspruch gelten, der nach dem Gesetz nicht bestehe.
  • FG Sachsen-Anhalt, 02.11.2016 - 3 K 1042/11

    Nachzahlungszinsen: Änderung, Entstehung des Zinsanspruchs, Zinshöhe, …

    Ausnahmsweise kann es aber nach dem allgemein gültigen Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) an der Geltendmachung und Durchsetzung entstandener Ansprüche gehindert sein (vgl. z.B. BFH-Urteile vom 18. April 1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217 m.w.N.; vom 18. Dezember 1991 X R 38/90, BFHE 167, 1, BStBl II 1992, 504; vom 9. August 1989 I R 181/85, BFHE 158, 31, BStBl II 1989, 990).
  • FG Baden-Württemberg, 23.02.1995 - 3 K 232/90

    Rechtmäßigkeit der Eibeziehung von Zuschüssen Dritter in die …

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  • FG München, 22.10.2013 - 2 K 1993/10

    Absehen von Steuerfestsetzung wegen Treu und Glauben

    Nur ausnahmsweise können die Finanzbehörden nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen oder Besteuerungsgrundlagen in der dem Gesetz entsprechenden Höhe festzustellen (vgl. z.B. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 18. April 1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217, m.w.N.).
  • FG Saarland, 12.09.2001 - 1 V 222/01

    Bloßes Untätigsein über einen bestimmten Zeitraum hindert nicht den Erlass von …

    So hat der BFH in einem Fall, in dem den Steuerpflichtigen zu Unrecht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zugerechnet worden waren, den späteren Erlass von Umsatzsteuerbescheiden für die nämlichen Zeiträume für zulässig erachtet (BFH, Urteil vom 18. April 1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217).
  • FG München, 28.06.2000 - 1 K 2845/98

    Sachliche Verflechtung und notwendiges Betriebsvermögen im Rahmen der …

    Nur ausnahmsweise können sie nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen (vgl. etwa BFH-Urteil vom 18.4.1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217).
  • FG München, 22.11.2011 - 2 K 1488/09

    Absehen von Umsatzsteuerfestsetzung aus Gründen des Vertrauensschutzes

    Nur ausnahmsweise können die Finanzbehörden nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gehindert sein, einen nach dem Gesetz entstandenen Steueranspruch geltend zu machen oder Besteuerungsgrundlagen in der dem Gesetz entsprechenden Höhe festzustellen (vgl. z.B. Bundesfinanzhof-BFH-Urteil vom 18. April 1991 V R 67/86, BFH/NV 1992, 217, m.w.N.).
  • FG Hamburg, 06.07.1999 - II 299/99

    Festsetzung von Zinsen bei Verzögerung bei Bearbeitung eines Steuerfalles; …

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  • FG Nürnberg, 24.03.1998 - I 260/97
  • BFH, 18.04.1991 - V R 68/86

    Hinderung des Finanzamts eine Umsatzsteuer zu veranlagen

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